Privatstrasse ja oder nein?

Wir haben auch eine Zufahrtsstrasse und dann die Autounterstände.

Jetzt haben wir an der Versammlung erfahren, dass die Zufahrt nach Bauvollendung an die Gemeinde übergeht.

Jetzt begann bei uns die Rechnerei.
Von wem habt ihr das erfahren?

Die Zufahrt kann nur Eigentum der Gemeinde werden, wenn es sich um eine eigene Parzelle handelt. Das wäre dann schon beim Kauf der ETW ersichtlich gewesen.

Falls die Gemeinde bloss den Unterhalt übernimmt, die Zufahrt usw. aber weiterhin Bestandteil der Parzelle bleibt, auf der das Haus steht, ist das ein Vorteil, weil Ihr Euch nicht weiterhin um den Unterhalt kümmern müsst. Warum soll die Gemeinde dann aber auch noch für das Recht bezahlen, die Strasse räumen zu dürfen?

De facto ändert sich für die Besitzer von Wohnungen oder Garagen wenig, weil die Zufahrtsflächen so oder so für andere Zwecke nicht zur Verfügung stehen.

Wichtig wäre in Erfahrung zu bringen, mit welchen Kostenfolgen diese Übernahme verbunden ist. Einerseits kann es nicht im Interesse des Steuerzahlers liegen, Zufahrten zu Privatliegenschaften mit öffentlichen Mitteln zu unterhalten, andererseits ist es für Stockwerkseigentümer schon von Interesse, wie sich die Unterhaltskosten in Zukunft stellen und was genau man gekauft hat.

 
Nachbarin arbeitet bei der Gemeinde und hat uns dies an der Versammlung so mitgeteilt, dass nach Bauvollendung, die Zufahrt an die Gemeinde übergeht.

Davon wussten wir alle vorher nichts, auch im Reglement steht nichts.

Vorteil schon, wenn die Schneeräumung nicht auf unsere Muskeln geht.

Dennoch, stelle ich mir die Frage, was mit den Bezahlten ca 37 m2 passiert?

Diese 37 m2 sind dann pro Partei und die mal m2 Preis wären dann gut CHF 9000.00 die wir ja in dem Sinne verschenken?!

 
@ Nasche,

Nur nicht zuviel Rechnen... Seit 1973 gibt es per Gesetz im Kt Bern keine Privatstrassen mehr! Deine Gemeinde hat gar keine Wahl, sie muss die neuen von Privaten erstellten Detailerschliesssungsstrassen übernehmen, bei altrechtlich erbauten ist das ein bischen anders.

Natürlich müssen diese Strassen dann erst noch "Gemeindetauglich" gemacht werden... Das könnte heissen, dass noch eine Beleuchtung erstellt werden müsste, oder einen Randstein gesetzt, oder sind die Leitungen (vorallem die Abwasserleitung) unter der Strasse nicht nach gängigen Normen gebaut, müsstet ihr die auch noch korrigieren lassen... Die Gemeinden übernehmen keine Strassen in die sie schon bald viel Geld investieren müssten..

Bezahlen müssen das die, denen die Strasse gehört, oder allefalls noch solche die diese Strasse benutzen, um auf ihre Parzelle zu gelangen...

Hätte die Gemeinde eure Strasse gebaut, was ja auch ein Möglichkeit wäre, hätte sie die Kosten auf euch abgewälzt... Bezahlen musst du also sowieso... Deshalb freue dich nicht zu früh auf einige Tausender, die du von deiner Gemeinde ausbezahlt bekommst, sondern sei froh, wenn dich die Abgabe nicht einige tausender Kosten wird! /emoticons/default_ohmy.png

Das unschöne an der ganzen Sache ist aber schon, dass ihr das erst heute erfahren habt... Denn dieses Wissen kann schon, nein, es wird konsequenzen auf eine allfällige Parzellierung oder auch betr. dem Ausbaustandart einer solchen Detailerschliessungsstrasse haben...

liebs Grüessli, jomazi

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da würde ich einmal den Kaufvertrag genau lesen, es müsste doch ein Miteigentum geben, dann gibt es Dienstbarkeitsverträge, Vormerkungen usw. usw., alles genau lesen... dann müssten die Antworten gegeben sein.

Gruss

Bauexperte

 
Also Land wurde erschlossen Verkauft. Von daher sollte dies kein Problem darstellen, dh haben wir ja bezahlt.

Ich werde mal ganz genau das Reglement durchlesen, obwohl da ist mir nie was Aufgefallen, dass die Strasse dann an die Gemeinde geht.

 
Es gibt vier Möglichkeiten:

a) Bauland erschlossen, Strasse gehört der Gemeinde: Der Baulandverkäufer musste Fläche für die Strasse abgeben und noch für die Erschliessungskosten bezahlen, diese Kosten erhöhen den Preis für die verbleibende Baulandfläche entsprechend.

/emoticons/default_cool.png Privatstrasse, im Eigentum der Bauherren: Parzelle im Gemeineigentum, die jeder Teileigentümer nur zu genau dem gleichen Zweck wie eine Gemeindestrasse benutzen kann, nämlich nur zum Drüberfahren. Kosten in etwas die selben; aber man darf sich bei jedem Unterhalt zuerst mit den Miteigentümern der Strasse auseinandersetzen, was je nach Zerstrittenheit zu einer dauernden Schotterpiste führen kann

c) Privatstrasse, wird von der Gemeinde übernommen: Die bisherigen Eigentümer haben die Strasse dazu natürlich auf ihre Kosten erst einmal instandzustellen.

d) Einer räumt den anderen ein Wegerecht über seinen Grund ein. Den Weg unterhalten muss der, welcher den Nutzen hat. Für den Eigentümer ist eine solchen Fläche eine Last, es sei denn, er bekommt ausreichend Geld für das Durchfahrtsrecht. Höchstens interessant, weil die Verkehrsfläche nicht die überbaubare Fläche mindert und Baulinien anders verlaufen können. Wegrechte sind eine zuverlässige Grundlage für langwierige Nachbarschaftsstreitereien.

Es leuchtet ein, dass die Kosten und die abzugebenden Flächen immer etwa die gleichen sind. Und die zahlt selbstverständlich der Bauherr, den zum zahlen ist er ja da. Ob du nun etwas mehr für das Bauland bezahlst und nichts mehr mit der Strasse zu tun hast oder ob diese Kosten in Form von Flächenabgabe und Strassenbaukosten erst nachher kommen - dafür sollte das Bauland etwas günstiger gewesen sein, weil diese Kosten zu den Baukosten hinzukommen, das Bauen also teurer machen, was den Landwert senkt - ist eigentlich egal. Wenn Du natürlich solches Land zum gleichen Preis kaufst wie solches, wo die Strasse schon fertig und gemeindeeigen ist, hast Du das Nachsehen.

Deshalb ist die Übernahme durch die Gemeinde von Vorteil. Abgesehen davon, dass man sich nicht mehr um den Unterhalt kümmern muss (3 Besitzer, 4 Meinungen), erspart man sich einen Haufen juristischen Ärger (Miteigentümer C parkiert, wo er nur durchfahren darf; wer hätte den Schnee räumen müssen, auf dem die Oma ausgerutscht ist, usw.)

Es sollte nun klar sein, dass man nicht auch noch Geld für die abzugebende Fläche erwarten kann.

"Ich will die Strasse nicht, nur das Durchfahrtsrecht" ist wie Schwarzfahren.

 
Also bei uns wäre dann Variante C.

Einzig die Gehwege, da sind dann Wegrechte mit Direktem Nachbarn im Reglement.

Zufahrstrasse, ist dann wie oben C Beschrieben wurde der Fall.

Instandsetzung von der GU, bez Eigentümmer und nach Überbauungsvollendung, geht dies an die Gemeinde über.

Danke für die sehr Ausführliche Antwort.

 
Wir bauen unser Haus am Ende einer Privatstrasse, für die wir auch unterhaltspflichtig sein werden. Wie verhält es sich mit Post und Abfall? Wird die Post bis zu unserem Haus geliefert und auch der Abfall bei unserem Haus abgeholt oder müssen wir den Briefkasten an den Beginn der Privatstrasse setzen und auch den Müll dort deponieren? Weiss das zufällig jemand oder hat darin Erfahrung?

Danke und Grüsse!

 
Am einfaschsten fragst Du auf der Gemeindekanzlei nach, dies ist eine Dienstleistung, auf die jeder Steuerzahler Anspruch hat.

Wenn Du am Ende einer Privatstrasse wohnst, die auf Deinem Grundstück liegt, werden solche Leistungen gewöhnlich nur bis an den Ort der öffentlichen Erschliessung erbracht, d.h. bis an die Einmündung in die Hauptstrasse. Für Bauten ausserhalb der Wohnzone gilt generell, dass sich der Bewohner selber kümmern muss.

Der Post ist ziemlich egal, wem die Strasse gehört.

Was den Müll betrifft, so ist das auch wieder je nach Gemeinde anders; bei Sackgebühren kann man diese üblicherweise an die Strasse stellen und bei Containern muss man eben den nächst gelegenen benutzen. Wenn ihr in einer Sackgasse wohnt, ist es auch in Euerm Interesse, wenn der Müllwagen nicht zu Euch muss - sehr romantisch, von so einem Auto geweckt zu werden, und besonders zimperlich beim Rangieren sind die gewöhnlich auch nicht.

Mit der Gemeinde solltet ihr hingegen die Kosten für die Schneeräumung besprechen.

 
hallo sisi

1. Der Landverkäufer will natürlich seine ganzes Land verkaufen, auch dasjenige worauf die Strasse gebaut ist. Wenn es beim Parzellierungskonzept nun bei eurer Strasse einen teil Strasse auf eurer Parzelle liegt, so ist das wohl so hinzunehmen. Es ist auch nicht unüblich das so zu lösen. Wenn der Nachbar vis a vis euren Strassenteil kaufen will, so würde das wohl gehen. ich denke aber nicht dass er das macht, denn er hat ja keinen Nutzen davon.

2. Ich gehe davon aus, dass bei der Preisgestaltung eurer Parzelle dieser Strassenanteil (und somit für euch nicht als garten nutzbare fläche) einkalkuliert wurde. somit habt ihr bestimmt einen tieferen m2-Preis als jene Parzellen, die keinen Strassenanteil haben.

3. für den späteren Unterhalt gibt es wie erwähnt zwei Möglichkeiten. Beide würden im Kaufvertrag erwähnt sein.

a) Strasse geht am Schluss an die Gemeinde und ist öffentlich. Vorteil: Unterhalt übernimmt die Gemeinde. Aber achtung: eine Totalsanierung würde auch wieder über einen sog. Perimater auf die Landeigentümer verteilt, so dass die Baukosten von Strassen und Leitungen nicht von der Gemeinde bezahlt würden.

/emoticons/default_cool.png Fuss- und Fahrwegrecht mit einem Dienstbarkeitsvertrag und Unterhaltsregelung. Damit sind die Nachbarn berechtigt, über diesen euch gehörenden Abschnitt zu fahren. Gleichzeitig sind sie aber auch verpflichtet eine Sanierung und Unterhalt mit zu finanzieren.

Wenn euch die Parzelle gut gefällt und zu euerem Projekt gut passt - warum denn nicht kaufen. Preislich könnt ihr ja prüfen, ob diese Fläche berücksichtigt wurde, sonst fragt den Landverkäufer. Mich wundert nur, dass Euer Architekt sich da so raushält... er sollte über genügend Fachkompetenz verfügen, um euch das so zu erklären, ohne dass Ihr euch im Forum schlau machen müsstet.

Wie schon erwähnt empfehle ich Euch, den Kaufvertrag und die dazugehörigen Dienstbarkeitsverträge gut zu studieren (vor dem Kauf) damit alles sicher ist. Ich rate euch in diesem Punkt nicht euren Architekten, denn der weiss davon ja offensichtlich icht so bescheid.

 
Hallo,

ich fand doch die Wegezollidee ganz amüsant. Mittelalter. Warum nicht. Dann müsste der, der an besonder kleinen Straßen, die an sehr wenigen Zielen vorbei führt, sehr, sehr viel zahlen. Wer hingeneg dort wohnen, wo Straßen hin führen, spart. Kling nach einem Vorteil für Ballungsräume. Die Natur würde sich freuen.

;-)

Gruss,

 
hallo

wir wohnen dann auch in einer privatstrasse.

die post wird sicher gebracht. beim abfall (da kommt es auf die gemeinde an) kann es sein, dass ihr es auf die öffentliche strasse stellen müsst.

glg

 

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