Von wem habt ihr das erfahren?Wir haben auch eine Zufahrtsstrasse und dann die Autounterstände.
Jetzt haben wir an der Versammlung erfahren, dass die Zufahrt nach Bauvollendung an die Gemeinde übergeht.
Jetzt begann bei uns die Rechnerei.
Die Zufahrt kann nur Eigentum der Gemeinde werden, wenn es sich um eine eigene Parzelle handelt. Das wäre dann schon beim Kauf der ETW ersichtlich gewesen.
Falls die Gemeinde bloss den Unterhalt übernimmt, die Zufahrt usw. aber weiterhin Bestandteil der Parzelle bleibt, auf der das Haus steht, ist das ein Vorteil, weil Ihr Euch nicht weiterhin um den Unterhalt kümmern müsst. Warum soll die Gemeinde dann aber auch noch für das Recht bezahlen, die Strasse räumen zu dürfen?
De facto ändert sich für die Besitzer von Wohnungen oder Garagen wenig, weil die Zufahrtsflächen so oder so für andere Zwecke nicht zur Verfügung stehen.
Wichtig wäre in Erfahrung zu bringen, mit welchen Kostenfolgen diese Übernahme verbunden ist. Einerseits kann es nicht im Interesse des Steuerzahlers liegen, Zufahrten zu Privatliegenschaften mit öffentlichen Mitteln zu unterhalten, andererseits ist es für Stockwerkseigentümer schon von Interesse, wie sich die Unterhaltskosten in Zukunft stellen und was genau man gekauft hat.