Pultdach: zulässiger Neigungswinkel

susu

Mitglied
13. Jan. 2007
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Hallo zusammen!

Hab in den letzten Wochen öfters mal in diesem Forum herumgestöbert und nun hab ich selber eine ganz konkrete, dringende Bitte um Hilfe / Infos.

Kurz die Vorgeschichte: mein Mann und ich haben Land gekauft und möchten ein EFH mit einem Pultdach mit 5° Dachneigung bauen. Nun passt das einem Nachbarn nicht. Er hat Einsprache gemacht, wir haben die Baubewilligung von der Gemeinde aber bekommen mit der Auflage, die Neigung auf 6° zu erhöhen. Das ist für uns okay, aber der Nachbar hat gegen diese Bewilligung beim Kanton Beschwerde eingereicht. Seine Begründungen sind für uns nicht nachvollziehbar aber vor allem behauptet er, ein Pultdach mit einer so geringen Neigung sei eigentlich ein Flachdach.

Ich hab das halbe Internet auf den Kopf gestellt und nirgends finde ich eine Definition, ab welchem Winkel ein Schrägdach wirklich ein Schrägdach ist und kein Alibiflachdach. 5°, 6° , irgendwelche ° oder %???

Kann mir jemand weiterhelfen?

Die Augenscheinverhandlung vor Ort steht kurz bevor und ich wär wirklich dankbar um jeden Tipp!

Susu

 
Also ich kenn mich da auch nicht aus...

Aber so wie ich gesehen habe unter die Bezeichnung Flachdach geht noch vieles, wenn man das von einem Steildach abgrenzen will....

Aber beim Pultdach ist ja das wichtig:

Das Pultdach ist eine Dachform mit einer geneigten Dachfläche. Die untere Kante ist die Dachtraufe, die obere der Dachfirst. Zu beiden Seiten befindet sich je ein Ortgang.

Und beim richtigen Flachdach ist das ja nicht so...

 
Meiner Meinung nach ist eben eigentlich alles ein Schrägdach, was nicht flach ist. Wär ja logisch, oder nicht? Wenn Regentropfen nur in eine Richtung fliessen ist das Dach schräg. Das ist bei unserem Projekt der Fall.

Aber dieser Nachbar behauptet, unser Pultdach sei eigentlich nur ein Alibi-Flachdach und weil Flachdächer in der W2-Zone in unserm Dorf nicht erlaubt seien, hätte der Gemeinderat gar keine Bewilligung erteilen dürfen.

Ich finde es schwierig, cool zu bleiben. Ich sehe meine Hausbau-Träume in weite Ferne rücken, denn dieser Nachbar hat alles was es braucht um den Fall noch ewig weiter zu ziehen: Geld, Zeit und Rechthaber-Lust!

Wenn irgendjemand weiss, wie genau die Architekten oder die Gerichte oder sonstwer den Unterschied zwischen Flachdach und Schrägdach definieren - bitte gebt mir eure Informationsquelle...

 
Hmm... ich hab da keine Ahnung, aber ich hab mal irgendwo gelesen, dass man nicht 0° haben muss, um das Dach als Flachdach zu nennen.

Es gibt aber auch Unterscheidungen nach der Eindeckart, also Steildächer haben Ziegel, Flachdächer mehr so Bahnenweise, oder wie man dem sagt...

Aber wie das die Gerichte handhaben? /emoticons/default_confused.png

Was hat es denn bei euch für Häuser nebenan?

 
es ist ein heterogenes Quartier: auf unserer Strassenseite lauter EFH, vis-a-vis auch einige halb gewerbliche Betriebe, in Sichtweite 3 Mehrfamilienhäuser und um die Ecke (knapp nicht sichtbar) sogar 5 Chalets! Die meisten Häuser haben schon ein Satteldach, aber es hat auch 1 Haus mit Pultdach, 1 Haus mit Flachdach.

Bin einfach sehr nervös wegen dieser Verhandlung.

Wenn das dumm läuft und der Typ das nachher nochmals weiterzieht, dann können wir bauen im 2007 vergessen. Und ursprünglich hätten wir eben im Nov anfangen wollen und vielleicht so auf Pfingsten hin einziehen?

Der Nachbar behauptet auch, seine Liegenschaft werde sehr stark abgewertet durch unser Projekt... Da musst du wissen: unser Grundstück liegt auf der andern Seite des Baches, an beiden Ufern des Baches hat es einige wirklich hohe Bäume, im Sommer kann er nicht mal rübersehen... !?

und das Land ist schon seit Jahrzehnten in der Bauzone, links und rechts davon stehen auch seit vielen Jahren Häuser, bis jetzt war es einfach eine kleine Wiese mitten in einem heterogenen Quartier... ich verstehe es einfach nicht . Ich meine, wir könnten dort auch ein 9m hohes 2-Familienhaus bauen aber unser Projekt wird nicht mal 7 m hoch und ist auch nicht riesig...

du merkst, ich bin frustriert...

 
Ja das kann ich schon verstehen, dass ihr frustriert seid...

Aber wenn es ja schon Flachdächer und Pultdächer hat, dann kann man doch schon mal nicht mit dem Einwand kommen, dass das Quartier verschandelt wird.

Redet ihr denn nun noch einmal mit dem Nachbarn, oder was ist das genau für eine Verhandlung?

Aber wenn er von einer Abwertung redet, muss er ja auch sagen können, was denn genau an seinem Haus abgewertet wird.

Also ich denke, nur weil ein Pultdachhaus nebenan steht, ist das Haus ja nicht weniger wert (huh, unsere Nachbarn haben auch ein Pultdach /emoticons/default_eek.png *ironie*), schliesslich baut ihr ja ein EFH und kein Insutriegebäude...

 
Maureen, du hast ja recht, was mach ich mir sorgen?! all unsere Freunde und die von der Gemeinde die sagen ja auch dass der Typ nicht wirklich ne Chance hat mit seinen an den Haaren herbeigezogenen Argumenten... >man kann es nicht nachvollziehen!

ich hab wohl heute einfach zu wenig zu tun und deshalb Zeit immer nervöser zu werden... /emoticons/default_ohmy.png

Die Verhandlung ist vom Kantonalen Baudepartement angesagt worden. Die müssen das ganze beurteilen und dazu sind alle Parteien, auch die Gemeinde, eingeladen. Wir haben diesen Mann noch gar nie getroffen bis jetzt, denn eigentlich wohnt er nicht hier, das Haus ist nur sein "Wochenendhäuschen"... und zu der ersten Verhandlung, als er die Einsprache gemacht hat, ist er nicht erschienen. Nun am Dienstag aber muss er kommen, denn das ist eher so ne Vorladung als ne Einladung.

 
es ist ein heterogenes Quartier: auf unserer Strassenseite lauter EFH, vis-a-vis auch einige halb gewerbliche Betriebe, in Sichtweite 3 Mehrfamilienhäuser und um die Ecke (knapp nicht sichtbar) sogar 5 Chalets! Die meisten Häuser haben schon ein Satteldach, aber es hat auch 1 Haus mit Pultdach, 1 Haus mit Flachdach.

Bin einfach sehr nervös wegen dieser Verhandlung.

Wenn das dumm läuft und der Typ das nachher nochmals weiterzieht, dann können wir bauen im 2007 vergessen. Und ursprünglich hätten wir eben im Nov anfangen wollen und vielleicht so auf Pfingsten hin einziehen?

Der Nachbar behauptet auch, seine Liegenschaft werde sehr stark abgewertet durch unser Projekt... Da musst du wissen: unser Grundstück liegt auf der andern Seite des Baches, an beiden Ufern des Baches hat es einige wirklich hohe Bäume, im Sommer kann er nicht mal rübersehen... !?

und das Land ist schon seit Jahrzehnten in der Bauzone, links und rechts davon stehen auch seit vielen Jahren Häuser, bis jetzt war es einfach eine kleine Wiese mitten in einem heterogenen Quartier... ich verstehe es einfach nicht . Ich meine, wir könnten dort auch ein 9m hohes 2-Familienhaus bauen aber unser Projekt wird nicht mal 7 m hoch und ist auch nicht riesig...

du merkst, ich bin frustriert...
Lasst euch nicht erpressen. Im Kt. FR entscheidet der Kanton. Sind also "nur" 2 Instanzen: Gemeinde und Kanton. Allenfalls würde ich - falls es hart auf hart kommt, mal erkundigen: Missbräuchliche Einsprüche können den Einsprecher teuer zu stehen kommen (was ich auch richtig finde).

Wenn ihr dort ein Pultdach machen dürft, dann werdet ihr das auch machen können; egal was dieser "Nachbar" gerne hätte (das ist genau das, was ich so liebe an solchen Leuten: sie wollen ihren Willen anderen aufzwingen und am liebsten noch bestimmen was andere mit ihrem Vermögen und auf ihrem Grund und Boden zu tun haben). Aus meiner Sicht haben diese Leute keine Chance...... und das hoffe ich ganz fest für euch.

Martin

 
Naja, solche Leute können einem einfach die Pläne durchkreuzen, wenn es nur schon eine Verzögerung des Baus ist.

Aber wenn die Gemeinde euch das ok gibt und auch andere Häuser im Quartier sind, hat er mit seinem Geschmack nicht viel zu melden, denk ich mal.

 
In allererster Linie ist entscheidend was in der Bauverordnung der Gemeinde und Kantons steht.

Wenn z.B. in der Bauverordnung eine Dachneigung von mind. 25 Grad gefordert ist, kann der Gemeinderat dies zwar bewilligen aber ein Nachbar dagegen Einsprache einlegen da ihr die Bauordnung ja nicht einhaltet.

Von dem her ist es unwesentlich ab welcher Neigung man von Flachdach oder Schrägdach redet, massgebend sind nur die Verordnungen.

Im übrigen würde ich kein Dach mit nur 5 Grad Neigung bauen, das bedingt ein besonderes Unterdach damit es sicher Wasserdicht ist. Das Dach sollte mind. 15 Grad geneigt sein damit man überlappende Unterdach-Platten verbauen kann.

 
Hallo zusammen!

Hab in den letzten Wochen öfters mal in diesem Forum herumgestöbert und nun hab ich selber eine ganz konkrete, dringende Bitte um Hilfe / Infos.

Kurz die Vorgeschichte: mein Mann und ich haben Land gekauft und möchten ein EFH mit einem Pultdach mit 5° Dachneigung bauen. Nun passt das einem Nachbarn nicht. Er hat Einsprache gemacht, wir haben die Baubewilligung von der Gemeinde aber bekommen mit der Auflage, die Neigung auf 6° zu erhöhen. Das ist für uns okay, aber der Nachbar hat gegen diese Bewilligung beim Kanton Beschwerde eingereicht. Seine Begründungen sind für uns nicht nachvollziehbar aber vor allem behauptet er, ein Pultdach mit einer so geringen Neigung sei eigentlich ein Flachdach.

Ich hab das halbe Internet auf den Kopf gestellt und nirgends finde ich eine Definition, ab welchem Winkel ein Schrägdach wirklich ein Schrägdach ist und kein Alibiflachdach. 5°, 6° , irgendwelche ° oder %???

Kann mir jemand weiterhelfen?

Die Augenscheinverhandlung vor Ort steht kurz bevor und ich wär wirklich dankbar um jeden Tipp!

Susu
Hallo,

also ich dann dir soweit sagen, dass bei 6° ganz sicher nicht mehr von einem Flachdach gesprochen werden kann. Das ist Fakt.

Das problem sehe ich eher in der Dachneigung eures Flachdach überhaupt.

Ihr werdet keine Ziegel decken können, sondern die Neigung um mindestens 4° erhöhen müssen damit ein Dach z.b. Integraldach (Eternit) machen könnt.

Das sind grossformatige Eternitplatten und sehen relativ einfach bzw. zeigen das Dach sehr einfach. Sind also nicht gewellt. Die Lienienführung und das Dach überhaupt wirkt sehr modern. Welleternit werdet ihr kaum decken können, wäre aber bei einer Neigung ab 8° möglich.

Was darunter geht, also 6° da bleiben euch eigentlich nur 2 Möglichkeiten.

Entweder ein Doppelfalzdach in Bahnen, also eine Spenglerlösung die wirklich sehr gut aussieht aber auch Geschmacksache ist.

Die 2. Möglichkeit ist das Dach mit Kunststoff oder Bituminösen Dichtungsbahnen auszufühern. Diese Variante braucht allerdings einen Schutz bzw. eine Beschwerungsschicht. Und da sehe ich euer Ass im Ärmel um den Nachbar evtl. zu besenftigen. Das Dach kann begrünt werden, dies ist in vielen fälle ein gutes Argument und wirkt als Oekologisches Argument in der regel Wunder.

Ich wünsche euch viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Gruss

 
Hallo,

also ich dann dir soweit sagen, dass bei 6° ganz sicher nicht mehr von einem Flachdach gesprochen werden kann. Das ist Fakt.

Das problem sehe ich eher in der Dachneigung eures Flachdach überhaupt.

Ihr werdet keine Ziegel decken können, sondern die Neigung um mindestens 4° erhöhen müssen damit ein Dach z.b. Integraldach (Eternit) machen könnt.

Das sind grossformatige Eternitplatten und sehen relativ einfach bzw. zeigen das Dach sehr einfach. Sind also nicht gewellt. Die Lienienführung und das Dach überhaupt wirkt sehr modern. Welleternit werdet ihr kaum decken können, wäre aber bei einer Neigung ab 8° möglich.

Was darunter geht, also 6° da bleiben euch eigentlich nur 2 Möglichkeiten.

Entweder ein Doppelfalzdach in Bahnen, also eine Spenglerlösung die wirklich sehr gut aussieht aber auch Geschmacksache ist.

Die 2. Möglichkeit ist das Dach mit Kunststoff oder Bituminösen Dichtungsbahnen auszufühern. Diese Variante braucht allerdings einen Schutz bzw. eine Beschwerungsschicht. Und da sehe ich euer Ass im Ärmel um den Nachbar evtl. zu besenftigen. Das Dach kann begrünt werden, dies ist in vielen fälle ein gutes Argument und wirkt als Oekologisches Argument in der regel Wunder.

Ich wünsche euch viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Gruss
dass mit 6° kein dach mit eterniteindeckung möglich stimmt nicht. wir haben uns ebenfalls für ein pultdach mit dieser neigung entschieden und decken es mit "integral plan" ein.

http://www.eternit.ch/uploads/media/Planung_Ausfuehrung_INTEGRAL_PLAN.pdf

gruss

simon

 
Vielen Dank für die moralische Unterstützung euch allen.

In unserm neuen Quartier hat es einfach ein einziges Pultdach und ein einziges Flachdach, aber in der Bauordnung sind keine Winkel definiert, weder in der von der Gemeinde noch in der des Kantons Aargau. Deshalb such ich ja auch so nach diesen blöden Zahlen...

Wir möchten ein flach geneigtes Dach, weil uns das gut gefällt. Auch können wir nachher Kies/Magerbewachsung drauf machen und ausserdem geht es auch um die Kubikmeter, resp. die Kosten, die wir mit der geringen Neigung einsparen können. Wir brauchen keinen zusätzlichen Raum im Estrich. Ich glaube es ist schon so ein spezielles Dach geplant, da gibt es gar nichts zum überlappen sondern eine fugenlose Folie oder Pappe oder so was. Plus natürlich Isolation und Dampfsperre und so zeug.

Es geht mir eben auch so wie Winner60: Leute wie der, die meinen sie können die Welt regieren weil sie als einzige wissen was "richtig" ist - mit solchen Leuten will ich eigentlihch gar nichts zu tun haben! Wir haben auch andere Nachbarn dort, zum Glück sind das die direkten Nachbarn, und die haben uns wirklich gut empfangen. Einer von ihnen hat es auf den Punkt gebracht als wir unsere Detail-Pläne zeigen wollten. Er hat gemeint, es reiche ihm völlig wenn er die Bauprofile anschaue, der Gemeinderat würde ja alles überprüfen und dann sei es wohl schon recht so, da müsse er nicht dreinschwatzen...

Nun hoffen wir mal das Beste, dass der Kanton nicht auch noch irgendwas findet an unserm Projekt oder an dem formalen Vorgehen der Gemeinde. Vielleicht merkt der Typ ja, dass es aussichtslos ist für ihn und gibt auf. Nach dem Bau-Dept. kommt als nächste Instanz im Aargau noch das Verwaltungsgericht (Verfahrens-Dauer bis zu 1 Jahr) und danach kann man auch noch vors Bundesgericht wenns schlimm kommt. Aber das wär dann wirklich total lächerlich...

 
dass mit 6° kein dach mit eterniteindeckung möglich stimmt nicht. wir haben uns ebenfalls für ein pultdach mit dieser neigung entschieden und decken es mit "integral plan" ein.

http://www.eternit.ch/uploads/media/Planung_Ausfuehrung_INTEGRAL_PLAN.pdf

gruss

simon
Hallo Simon,

ich habe nicht behauptet das mit 6° keine Eindeckung mit Eternit Integral möglich ist. Ich habe ja gesagt dass ab 6° eine Eindeckung eben mit Integral möglich wird. Allerdings würde ich die Neigung erhöhen da 6° einfach zu wenig sind, obwohl dies von der Firma Eternit so angegeben wird.

Ich würde auf jedenfall mein Dach niemals bei einer so geringen Neigung von 6° mein Dach ausführen lassen, weil ich nichts von dieser Lösung halte.

Integraldach von Eternit ist seit einigen Jahren auf dem Markt, und für Architekten entwickelt worden die sich in der Dachneigung und farbliche Dachgestaltung, sowie den neuen modernen Linienführungen etc. etc. austoben wollen.

Als Fachmann in diesem Gebiet, sehe ich genug Schäden an Dächer!

Gruss

 
Wir möchten ein flach geneigtes Dach, weil uns das gut gefällt. Auch können wir nachher Kies/Magerbewachsung drauf machen und ausserdem geht es auch um die Kubikmeter, resp. die Kosten, die wir mit der geringen Neigung einsparen können. Wir brauchen keinen zusätzlichen Raum im Estrich.
Die paar Kubikmeter kosten nicht viel mehr, wenn du z.b. Heizkosten sparen willst dann musst du den Estrich-Boden anstelle des Daches isolieren, d.h. der Estrrich ist dann unbeheizt.

So wird es bei uns sein, das Dach wird einen normalen Dachwinkel aufweisen und ein Pultdach sein, hinten hat es einen Innenhöhe von 2,12m.

 
Hallo zusammen

Grundsätzlich sind die Dachneigungen der verschiedenen Bauzonen im Kantonalen Baureglemt beschrieben und abweichend falls vorhanden im Baureglement der Gemeinde.

Wir mussten unser Dach , welches in der Baueingabe eine Neigung von 21° hatte anpassen auf 25°, zudem hatten wir eine grosse Dachterrasse vorgesehen, welche auch nicht bewilligt wurde wie im Baureglement der Gemeinde vorgeschrieben.

Der Einsprecher hat sich daher an die gültigen Reglemente zu halten, daher darf er keine Einsprache einreichen, wenn diese dem Gesetz entsprechen. Insbesondere ist zudem ein Dach und auch die Hausform immer individuell und daher kann man auch nicht von einer Entwertung sprechen, unser Nachbar versuchte das am Anfang auch und ist dann abgeblitzt. Normalerweise werden in W2 Zonen keine Pult- oder Flachdächer bewilligt, jedoch gibt es immer Ausnahmen.

 
Bei uns wurde von der Gemeinde sowohl das Pultdach wie auch die verringerte Dachneigung akzeptiert, Einsprachen gab es keine.

In der BNO von Herznach steht:

Gebäude und andere nach aussen in Erscheinung tretende bauliche Massnahmen, haben sich in bezug auf Stellung, Form, Staffelung und

Gliederung der Baumassen, Dachform und Dachneigung, Material, Farbgebung und Terraingestaltung so in ihre bauliche Umgebung

einzuordnen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Auf Verlangen sind Farb- und Materialmuster vorzulegen.

Die Neigung der Dachflächen soll in der Regel zwischen 25° und 45° liegen.

Dorfzone: Satteldächer mit in der Regel 40° Neigung.
In der Aargauer Bauverordnung steht:

Als zulässige Schrägdächer gelten, soweit die Gemeinden nichts anderes

festlegen, Dächer mit einer Dachneigung bis 45° und einer Kniestockhöhe

bis 1,20 m.
D.h. wenn in eurer Gemeinde keine Auflagen bezüglich minimaler Dachschräge in der Bauverordnung steht, bekommt der Einsprecher den Tritt in den Allerwertesten...

Deshalb susu wäre es wichtig zu wissen um welche Gemeinde es sich handelt ansonsten nützen die Ratschläge nichts.

 
Man muss doch auch angeben, aus welchem Grund man eine Einsprache macht, z.B., dass sie öffentlich-rechtlicher Natur ist. Und so kann es auch sein, dass man wegen anderen Sachen als wegen des Baureglements eine Einsprache machen kann.

Wenn jemand natürlich ein Haus bauen will, das überhaupt nicht in das Quartier passt kann es schon sein, dass man darüber dann auch noch streiten muss.

Aber aus irgendeinem Grund hat euch doch die Gemeinde auch die Dachneigung auf 6° erhöht, warum denn das?

 
Hallo Simon,

ich habe nicht behauptet das mit 6° keine Eindeckung mit Eternit Integral möglich ist. Ich habe ja gesagt dass ab 6° eine Eindeckung eben mit Integral möglich wird. Allerdings würde ich die Neigung erhöhen da 6° einfach zu wenig sind, obwohl dies von der Firma Eternit so angegeben wird.

Ich würde auf jedenfall mein Dach niemals bei einer so geringen Neigung von 6° mein Dach ausführen lassen, weil ich nichts von dieser Lösung halte.

Integraldach von Eternit ist seit einigen Jahren auf dem Markt, und für Architekten entwickelt worden die sich in der Dachneigung und farbliche Dachgestaltung, sowie den neuen modernen Linienführungen etc. etc. austoben wollen.

Als Fachmann in diesem Gebiet, sehe ich genug Schäden an Dächer!

Gruss
Hallo profi,
du scheinst ein Experte im Bezug auf Dach-Belange zu sein. Bei unserem Projekt (Satteldach 25° Neigung) ist mir sehr lange eine Lösung mit Eternit-Platten vorgeschwoben. In unserem Baubeschrieb ist aber eine Tonziegellösung vorgesehen, was gemäss unserem GU angeblich viel billiger sein sollte als eine Eternit-Lösung. Wie siehst du das? Stimmt das effektiv oder gibt es Eternit-Lösung (oder Eternit-ähnliche Lösung) die im seben Preisrahmen wie eine Ziegellösung ist?

Vielen Dank, liebe Grüsse

Dominik

 

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