Also liebe Leute, vielen Dank für die vielen Beiträge, ich bin ganz überwältigt! Ich will versuchen alles zu beantworten was da so an Fragen aufgetaucht ist. Und noch genauer zu erklären, was wir uns alles überlegt haben bis jetzt.
Maureen:
Ich weiss auch nicht genau, aus welchem Grund die Gemeinde die Erhöhung von 5° auf 6° beschlossen hat. Vielleicht um den Einsprecher zu besänftigen? Vielleicht haben sie auch das von Eternit gelesen, denn das hab ich bei meinen Nachforschungen auch gelesen, dass ab 6° diese spezielle Eindeckung von Eternit gemacht werden kann.
Ich nehme an, an dieser Verhandlung am Dienstag, werde ich das erfahren warum die das gemacht haben.
Die Gründe für die Beschwerde sind:
a) das Pultdach sei eigentlich sowieso nur ein Alibi-Flachdach und passe nicht in die Umgebung
/emoticons/default_cool.png der Gemeinderat hätte keine genügende Beurteilung vorgenommen sondern einfach die Angaben der (in unserer Gemeinde extern organisierten) Bauverwaltung übernommen betreffend Ortsbild-Einpassung
c) sein Haus würde massiv abgewertet
Profi:
Ja genau das möchten wir auch, eine Grüneindeckung. Unter dem Kies hat es fugenlos verlegte Bahnen (Kunststoff oder Pappe ich weiss nicht genau). Der Gemeinde hatten wir Eternit oder Gründach vorgeschlagen. Gründach war unser Favorit und das hat die Gemeinde auch bewilligt. Ökologie ist eben schon was!!!
Raycecile:
Die Bauordnung unserer Gemeinde sagt folgendes:
In den Zonen W2,... sind keine Flachdächer
gestattet. Soll davon abgewichen werden, so hat der Bauherr
den Nachweis zu erbringen, dass sich diese Dachform gut in
das Dorfbild einpasst.
Gebäude und andere nach aussen in Erscheinung tretende
bauliche Massnahmen haben sich hinsichtlich Stellung, kubischer
Erscheinung, Dachform (Dachneigung und Dachvorsprung),
Fassadengestaltung, Material- und Farbwahl, Terrain und
Umgebungsgestaltung gut in das
bestehende Ortsbild einzufügen.
Von konkreten Neigungswinkeln ist überhaupt nirgends die Rede. Weder Minimum noch Maximum.
und somit gilt ja wahrscheinlich die AG-Bauordnung und dort gibt es eben auch kein Minimum. Es heisst ja eben einfach bis 45° = Schrägdach (wie du zitiert hat).
Da kommt bei mir die Frage hoch: Was genau ist der Kniestock? Bodenhöhe bis Decke, oder? und zwar bei schrägen Dächern gemessen an der tieferen Seite? Seh ich das richtig? Unser Haus wird im Ganzen 2 Stockwerke haben, Parterre und Dachgeschoss. Das Dachgeschoss beginnt auf der kleineren Seite mit Raumhöhe 2.10 und endet bei 2.80 oder so an der höheren Seite. Wenn da jetzt in der Kantonalen BO Kniestock BIS 1.20m steht, dann gilt das ja nicht für das 2. Geschoss (in der Zone W2), sondern nur für ein noch darüberliegendes Dachgeschoss (das wir ja gar nicht haben werden). In W2 darf man ja zwei Stockwerke plus ein Dachgeschoss bauen...
Ich hoff ich hab das richtig verstanden.
Und noch was wegen einfach Winkel erhöhen und dann hat der Beschwerdeführer keine Chance mehr: das möchten wir aber nicht. Es gefällt uns so wie es geplant ist. Unser Grundstück ist relativ gross (700m2) aber lang und schmal. Wenn wir darauf ein so hohes Haus stellen, würde es alles erdrücken....
Vielleicht ist das kindisch, aber wenn wir schon soooo viel Geld inverstieren, wahrscheinlich nie mehr im Leben so viel Geld in die Hand nehmen auf einmal, dann wollen wir es doch so haben wie es uns gefällt. Geht euch das nicht auch so????
Vielen Dank allen die da so engagiert mitdenken und schreiben! Bin gespannt was ihr weiter so meint. Ich werde auf jeden Fall schreibne, wie diese "Augenschein"-Verhandlung gelaufen ist. Hat jemand von euch schon mal so was erlebt?