Recht auf Ersatzvornahme bei Ablehnung Expertise?

Hesme001

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18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Bei der Parkettverlegung auf unserer Treppe konnten wir uns leider immer noch nicht auf eine Lösung einigen.

Siehe:

Ich möchte nun durch eine Expertise mit dem ISP klären lassen, ob und wie sich der Mangel beheben lässt.

Falls der GU/Verelegebetrieb die Beauftragung einer Expertise ablehnt, darf ich dann einen anderen Verlegebetrieb mit der Mangelbehebung (Ersatzvornahme) beauftragen?

Wir haben einen GU Vertrag nach SIA118. Einen Nachbesserungsversuch gab es bereits.

Gruss,

Sven

 
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