Registrierungspflicht Wärmepumpe

irgendwie muss ich tosci schon recht geben.

es kann doch nicht sein, dass man als laie nach einer vorschrift googeln muss.

unwissenheit schützt zwar vor dem gesetz nicht aber man muss ja auch die chance haben an das gesetzt ranzukommen. mit rätseln, was vorgeschrieben sein könnte und google ist das schon ziemlich anmutend.

gruss rup

PS: muss ich jetzt noch googeln, ob die von mir gewählte farbkombination bei Ziegel, Hausfassade und Storen bei einem Amt XY gemeldet werden müssen?

Oder wie sieht es mit dem Leim für den Parkett aus. Besteht da eine Meldepflicht?

....

 
Ich weiss zwar noch nicht, was mich jetzt mehr irritiert: Kommunikation irgendwelcher Bundesämter oder Kommunikation unter Forumsmitgliedern. - Sollte das BAFU irgendwann wirklich wissen wollen, wo welche WP stehen, werden die Kantone und anschliessend die Gemeinden damit beauftragt, es herauszufinden. Irgend ein Sachbearbeiter wird dann unzählige Baugesuche durchblättern, um eine Tabelle zu erstellen und Euch schliesslich anschreiben. Also, nur keine Panik.

 
Hallo,

ich bin per Suchmaschine hier gelandet und habe mich gleich mal angemeldet, da ich auch Fragen zur Bewilligungspflicht habe. Hoffe es stört nicht, dass ich diesen Thread nochmals reaktiviere statt einen neuen zu eröffnen, für andere Suchende könnte dies eine Erleichterung sein.

Es geht um folgendes: Bei unserer WP steht im Hersteller-Prospekt (und auf dem Typenschild) die Information, dass sämtliche ihrer Anlagen mit Kältemitteln unter 3kg betrieben werden.

Nun habe ich aber während der Montage mitbekommen, wie der Monteur dem Lehrling erklärt hat, dass er bei sämtlichen Anlagen im Minimum 3.2kg KM auffüllen muss, da sonst die Anlagen schlicht zu wenig Leistung bringen würden.

Hat hier einer eine Ahnung, wie es sich in dem Moment verhält, respektive ob ich dies nun ebenfalls melden müsste? - Eigentlich kann ich dies ja gar nicht wissen..

Grundsätzlich finde ich dies eine riesige "Verarsche" des Kunden und empfinde es als Betrug!

Und was würde wohl das BAFU dazu sagen, wenn sie wüssten, dass die Firma ihre Wärmepumpen damit bewirbt, nicht Kontroll- und Bewilligungspflichtig zu sein, da die Produkte angeblich keine 3kg KM benötigen? /emoticons/default_mad.png

 
Hallo Monteur,

willkommen im Forum!

Das ist eine interessante Feststellung, da wäre es aber noch interessanter zu erfahren, um welches Unternehmen es sich dabei handelt?

 
Hab mal die Diskussion mitverfolgt.

Wir haben von der Heizungsfirma und dem Hersteller bei der Übergabe der WP ein Serviceheft und eine ausgefüllte Meldekarte in die Hand gedrückt bekommen. Weiter nichts, weder eine Erklärung , noch sonst was.

Es scheint so, dass denen das nicht so wichtig ist.

Auf jedenfall steht im Wartungsheft folgendes:

-es gilt folgender Konrollzyklus :

- Erste Dichtigkeitskontrolle: 6 Jahre nach Inbetriebnahme

- Zweite Dichtigkeitskontrolle: nach weiteren 4 Jahren

- alle weiteren Dichtigkeitskontrollen: in Abständen von jeweils 2 Jahren

Ist dies nun Pflicht oder nur ne Empfehlung.

Und wer macht das schon, solange die WP gut läuft.

Einer der Gründe warum ich mich auch für eine WP enschieden habe, ist dass

keine Servicekosten/Kontrollkosten anfallen werden.

Es scheint so dass es doch anders ist.

Warum will man die Anlage nicht melden?

Liegt es daran, dass man verpflichtet werden kann Kontrollen machen zu lassen, welche dann Geld kosten?

 
Hallo,

hörensagen - ich will die firma nicht wissen...
Danke für Deine Antwort. Machte ich einen Fehler, dass Du mich auf diese Weise hier Willkommen heisst?Was willst Du damit sagen, bitte schreibe doch in ganzen Sätzen.

Zum 'hörensagen':

Der Installateur, welcher übrigens der Lehrlings-Verantwortliche ist(!), hörte sich total ernst an; zumal es sich beim Gespräch ganz klar um eine "Einführung zum Füllen der Anlage" handelte und er dem Lehrling den ganzen Vorgang, inklusive wie viel befüllt werden soll, schulmeisterlich erklärte. (Die beiden wussten ja nicht, dass ich sie hören konnte)

Ausserdem habe ich noch viel verächtlichere Dinge (betreffend Entsorgung von KM) vom Heizungsmonteur erfahren, welcher regelmässig für die WP-Firma die weiteren Arbeiten an der Heizung ausführt (der WP-Installateur macht nur Arbeiten bis zum Verteiler). Wobei ich hierzu sagen muss, dass ich in Erwägung ziehe die Firma deswegen anzuzeigen.

Das gehört allerdings nicht in diesen Thread und ich weiss auch nicht ob es sich rechtlich gegen mich auswirken könnte, dies hier zu publizieren oder die Firma zu nennen??

@Pfälzer: hast PN, die Firma sollte hier wohl besser nicht mit Name veröffentlicht werden. Könnte mir vorstellen, dass dies als Diffamierung ausgelegt wird und ich deswegen Probleme bekommen kann; zumindest in deutschen Foren soll dies untersagt sein..

Nochmal zu meiner Frage: könnte ich Probleme bekommen, wenn ich meine Anlage nicht melde? Gemäss Prospekt und Typenschild hat meine WP ja keine 3kg KM.

Muss damit gerechnet werden, dass die eingefüllte Menge irgendwann mal kontrolliert wird? ..ev. durch die neue Firma, welche ich in Zukunft bei einem Problem beauftragen würde, da ich mit der Moral des WP-Herstellers Mühe habe.

 
@monteur: Mit meinem Post habe ich Pfälzer angesprochen. Du hast die Firma nicht erwähnt, Pfälzer wollte den Namen wissen - ich halte dies jedoch für nicht wesentlich und eher problematisch, wie Du ja selber feststellst. Wie Du siehst, bin ich durchaus in der Lage ganze Sätze zu schreiben... :-)

Apropos Willkommensgruss, diesen hast Du ja bereits erhalten :-)

Gruss

Tosci

 
Ah ok, das Posting schien als gelte es mir; jedenfalls das 'hörensagen' betreffend.. Nix für ungut!

Wer weiss Bescheid wie es sich aus rechtlicher Sicht verhält mit der angesprochenen Geschichte betreffend Deklaration von Füllmengen der Wärmepumpen?

Wenn irgendwann eine fremde Firma mit dem Service beauftragt wird und diese wegen fehlender Leistung eben mehr als die 3Kg füllen muss, werde ich vermutlich auf die Meldepflicht hingewiesen und sollte demnach die regelmässigen Kontrollen machen lassen.

Somit wäre einer der gestern von 'franzmoni' ebenfalls erwähnten Gründe beim Entscheid PRO Wärmepumpe hinfällig.

Was schlussendlich bedeutet, dass die WP-Firma Betrug im grösseren Stil betreibt, weil der Kunde und die Ämter getäuscht über die Menge des Kältemittel wird!??

Im grösseren Stil weil der Ausbildner die Anweisung über die Menge aufzufüllendes KM bestimmt nicht im Spass machte, kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche Produkte dieser Firma mit zuviel KM betrieben werden und somit nicht anzumelden sind. /emoticons/default_eek.png

 
Es scheint so, dass denen das nicht so wichtig ist.
Obwohl für mich die Sache längst erledigt ist will ich Dir hierauf eine Antwort geben.

Nein der Heizungsfirma ist die Registrierung nicht wichtig, denn Du als Besitzer musst dafür grade stehen, dass sie (falls nötig) registriert ist.

Im übrigen lassen wir unsere Wärmepumpe genau so warten wie unser Auto. Denn ein gut gewartetes Gerät hält in der Regel länger als ein nicht gewartetes.

 
Diese Seite scheint mir zum Thema recht informativ zu sein:SMKW
Also irgendwie weiss ich nicht so recht... Ich habe jetzt diese Meldekarte vor mir und habe mich auf obiger Webseite zum Thema informiert SMKW . Ich konnte aber nicht wirklich herausfinden, wieso ich mich dort anmelden müsste?! (jetzt mal davon abgesehen, dass es "gesetzlich" vorgeschrieben ist - ui, ui, ui). Worin liegen da - für mich - die Vorteile einer Anmeldung? Abgesehen davon, dass ich eine Rechnung von diesem Verein erhalten würde und zusätzlich nicht wüsste was mit meinen persönlichen Daten passiert...Meine Anlage wird vom Hersteller regelmässig gewartet. Was soll denn das?

 

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