Reinigung Eigentumswohnung bei Verkauf

Coollions

Mitglied
22. Juli 2008
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Hallo

Wir haben unsere Eigentumswohnung verkauft und fragen uns jetzt, wie wir die Wohnung betreffend Reinigung übergeben müssen. Die Meinungen gehen weit auseinander (gereinigt wie bei Mietwohnungsabgabe bis besenrein).

Gibt es eine verbindliche Regelung (und wenn ja, wo), wenn vertraglich nichts vereinbart wurde? Der neue Eigentümer hat keine Umbauten geplant und auch Malerarbeiten stehen nicht auf dem Plan.

Wegen dem zeitgleichen Umzug ins Haus, sind wir vermutlich auf ein Reinigungsfirma angewiesen.

Gruss, Coollions

 
Hallo

Wenn im Vertrag nicht explizit 'besenrein' vereinbart ist, wird gemäss unserem Grundbuchbeamten eine 'normale' Reinigung erwartet. Ich denke jedoch, dass dies auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein kann - ev. in einem Gespräch mit dem Grundbuchamt klären, damit es später keine unnötigen Reklamationen gibt. Beim Verkauf der Wohnung meiner Mutter, haben wir extra die Klausel 'besenrein' in den Kaufvertrag genommen - damit wir klar, dass die Wohnung nicht tiptop sauber daher kommt (dafür haben die Käufer auch einen sehr günstigen Kauf tätigen können).

 
Wir haben unsere Eigentumswohnung beim Verkauf auch nur besenrein übergeben. Ist glaub ich gesetzlich so, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Die Käufer der Wohnung haben dann auf ihre Kosten ein Reinigungsinstitut beauftragt.

 

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