Reservationsvereibarung nicht unterschrieben Anzahlung bezahlt

ciadao

Mitglied
04. Dez. 2011
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Wir haben uns für ein Haus interessiert 100 m2 mit etwas Umschwung ich war es besichtigen

einmal ansehen das zweite mal messen das dritte mal ob wir ev. etwas vergrössern könnten !

nun die Wohnfläche gemessen 60m2 Schatzung wurde vom Mackler persönlîch ausgestellt

aber mit 100 m2 und nicht wie es wirklich ist (auch gemäss Grundbuchamt 60 m2 viel zu klein

für uns !) Die Reservationsvereinbarung haben wir nicht unterschrieben ! eine Anzahlung mussten wir machen da die Bank es verlangte (Geld 15000.-Fr hat der Mackler) wir haben sofort abgesagt

aber das Geld hatten wir leider schon einbezahlt nun will der Mackler 4320.-Fr von den 15000.-Fr

da sind wir nicht einverstanden denn er will uns zwingen eine Rücktrittvereinbarung zu unterschreiben sonst bezahlt er uns gar kein Geld mehr zurück! wir haben ihm eine Frist bis zum 9.12.1011 gegeben gekommen ist nichts ! Wir haben ihm geschrieben das wir den Entwurf vom Grundbuchamt bezahlen 217.-Fr und 283.-Fr ein Total von 500.-Fr weil er uns das Haus dreimal gezeigt hat bezw.3x18 km gefahren ist, und immer telefoniert hat dass hinter ihm schon der nächste Interessent stehe ! wer hilft mir was kann ich tun ? er hat mich ja auch getäuscht mit der Wohnfläche !

 
Ist etwas schwierig zu verstehen, dein Artikel, aber ich versuche es mal:

Das Haus ist ein bestehendes Haus, welches vom jetzigen Eigentümer über einen Makler verkauft wird? Der Makler wird normalerweise in % vom Verkaufspreis vom Verkäufer bezahlt, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist. Scheint ein lustiger Makler zu sein.

Du hast eine Quittung für die CHF 15000?

Ist komisch, normalerweise wird eine Anzahlung bei Reservation geleistet, aber nicht einfach so. Wessen Bank wollte die Anzahlung?

Wie kommt er auf einen Betrag von 4320.00?

Ansonsten verwende mal die Suchfunktion hier im Forum, solche ähnliche Fragen gab es schön öfters.

Gruss Griff

 
Hallo Griff

Wir wollten das Haus wirklich kaufen wir haben die Anzahlung gemacht 15000.-Fr

Mackler wollte uns unterschreiben machen Reservationsvertrag, haben wir nicht gemacht weil dort stand falls wir zurücktreten behält er 4000.-Fr plus MWST das ergibt dann 4320.-Fr Reuegeld !

nun Mackler hat uns ein Bankkonto gegeben wo wir das Geld einzahlen sollen (Quittung vorhanden) unsere Bank hat dann gesagt dass wir den Betrag überweisen sollen so dass sie eine Hypotheke beantragen könne!

mich dünkte einfach dass das Haus ein bisschen klein mit. diesen 4 Zimmer und 100 m2 dann ging ich ausmessen und alle 4 Zimmer zusammen waren 45 m2 ganze Wohnfläche inkl WC und Küche 60m2 also hat er uns falsche Angaben gemacht und wir können das Haus nicht mehmen es ist zu klein!

ich habe es ihm gesagt und er meint ich könne ja meine Möbel irgendwo einstellen !? lächerlich?!

ja ich habe es einmal angeschaut und habe gedacht vielleicht diese roten gemusterten alten Spannteppiche trügen aber zur Sicherheit sind wir ausmessen gegangen und haben gemerkt dass er uns geteuscht hatte um 40 m2 das sind zwei grosse Zimmerflächen

nun will er die ganzen 15000.-Fr behalten weil wir ihm nicht eine Reservationsrücktritt unterschreiben wieso soll ich ihm eine Reservationsrücktritt unterschreiben wenn ich ihm keine Reservationsvereinbarung unterschrieben habe ?

die falschen Angaben von seiner Schatzung habe ich hier und eine Quittung habe ich auch

Diese 4320.-Fr will er einfach so einsacken als Reuegeld und ich müsste ihm eben auch noch unterschreiben!

ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann

 
Wie bereits geschrieben, benutze die Suchfunktion hier im Forum. Auch das Thema Reuegeld wurde schon öfters besprochen. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein Reuegeld. Hast du keine Rechtsschutzversicherung die du einschalten könntest? Allenfalls kannst du den Makler wegen Irreführender oder sogar falschen Angaben dran kriegen wenn du schriftliche Beweise hast.

Wäre auch interessant zu wissen, wer der Makler ist, oder von welcher Firma.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum der Makler von dir Geld behalten will. Nur für die Umtriebe?

Besprich die Sache doch auch mal mit deiner Bank oder mit dem Eigentümer der Liegenschaft. Es könnte ja sein, dass der Makler neben der Provision noch weitere "Einnahmen" erzielen will. Ob das dem Auftraggeber bekannt ist....

Gruss Griff

 
Das frag ich mich auch warum ich ihm Geld geben soll ? das alles hat sich in ein paar Tagen abgespielt.Ich hatte mich einmal im Oktober aufs Inserat gemeldet und wollte eine amtl.Schatzung er schrieb genau das

(einkopiert) Text unten !

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Was die Bank braucht ist den Versicherungsausweis, den Grundbuchazszug und eine Grob-Dokumentation. Das alles habe ich Ihnen gemailt. Dort sind alle nötigen Infos drauf. Was anderes gibts nicht!

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Eine Schatzung hat er selber gemacht mit 100 m2 und nicht wie das Grundbuchamt sagt und wie ich gemessen habe 60 m2 !

Das wollte ich mit dem Eigentümer kontakt aufnehmen aber mein Bruder hat gesagt ich solle warten sonst lässt er das Geld verschwinden das ist einer der gerade selbständig angefangen hat!

vorher hat er bei Remax und anderen Immobilienfirmen gearbeitet dann war er mal Leiter in dem Toggenburger Tagblatt und auf Facebook habe ich ihn als Autoverkäufer gefunden und Gruppenleiter bei SKG für Hundeaubildung soll er auch sein ! ich traue der Sache nicht mehr ! das Haus hat er auch nicht mehr ausgeschrieben es war im Toggenburg Necker

 
Ich würde gar nicht lange diskutieren und ihn auf die CHF 15000 betreiben. Wenn er Rechtsvorschlag erhebt (und das wird er mit Sicherheit machen), dann lege die Quittung vor. Ein Kaufvertrag liegt ja nicht vor.

 
Ein Makler darf seine tatsächlichen Kosten und ein allfälliger Schaden in Rechnung stellen.

Würde noch einmal den Makler anrufen und ihn auffordern bis Ende Woche das Geld zu überweisen, ansonsten würdest du eine Betreibung einleiten. Im weiteren würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass man von 40m2 Differenz (immerhin 66% mehr Wohnfläche) schon von arglistiger Täuschung (Betrug) sprechen kann und er froh sein kann, wenn du nur die CHF 15'000.-- zurückverlangst.

 
Ein Grundstückkauf kommt rechtlich erst zustande, wenn dieser im Grundbuch eingetragen wird. Und dies geschieht erst mit der Kaufpreisquittung über den gesamten Betrag die der Verkäufer dem Grundbuchamt einzureichen hat. Eine allfällige Anzahlung und Reuegeld, welches hier anscheinend nie vereinbart wurde, gilt nicht als Kaufvertrag, auch wenn ein Vorvertrag unterzeichnet wurde, ist der Kauf nicht zustande gekommen. Darüber gibt es sogar Bundesgerichtsentscheide. Der Makler ist unbedingt zu betreiben (ungerechtfertigte Bereicherung), als Rechtsöffnungstitel gilt die Quittung der Anzahlung. Unbedingt weiterziehen bis vor Gericht.

 
Hallo Viremar

Ich habe heute morgen nochmals den Mackler angerufen und nun hat er gesagt es wäre ein Brief an uns unterwegs dort müssen wir Unterschreiben dass wir auf das Haus verzichten und er uns das Geld zurückbezahlt ! Er wäre von den Aussagen der Erbgemeinschaft ausgegangen darum hätte er 100 m2 angegeben !

mal schauen was kommt auf alle Fälle habe ich daraus gelernt werde den Brief 10 mal durchlesen !

er hat gesagt da wir eine Anzahlung gemacht haben muss er ein verzicht unterschrieben haben sonst darf er das Haus nicht verkaufen mal sehen was kommt werde aber auf alle Fälle den Ausgang hier mitteilen denn ich war auch froh dass ich Tips bekommen habe Danke an alle !

also dann hoffe bis bald!

ciadao

 
Hmm, ihr habt nichts unterschrieben und trotzdem braucht er was schriftliches? Wirklich seriös scheint mir der Makler nicht zu sein. Zuerst hat er die Grösse geschätzt (welcher seriöse Makler macht den das?) und jetzt solls die Erbengemeinschaft sein. Würde auf 100% Rückerstattung beharren, soll er doch die Kosten der Erbengemeinschaft anhängen.

 
Ich würde gar nichts unterschreiben, sondern dem Makler mitteilen, dass du aufgrund der effektiv vorhandenen Wohnfläche, welche in grossem Masse von der angebotenen abweicht, von einem möglichen Kauf Abstand nimmst. Zudem würde ich schriftlich die sofortige Rückzahlung verlangen. Aber eine Unterschrift auf einem Dokument dieses "Maklers" würde ich nie und nimmer anbringen......

 
Unser Bürokollege (Anwalt) meinte kurz und knapp: Eingeschrieben Geld zurück verlangen, 10 Tage, dann Betreiben und dann Gesuch an Schlichtungsbehörde für Gerichtsverfahren, keine Sekunde zögern.

 
Danke für Eueren Rat ich habe den Brief noch nicht bekommen das heisst es war ein Abholschein von der Post heute im Briefkasten mal schauen was er schreibt aber so schnell unterschreibe ich nichts

falls ich unsicher bin gehe ich direkt aufs Betreibungsamt dieser Immobilienmackler ist eine AG !

 
Hallo

Ihr habt ihm 15000 CHF als Reservationszahlung überwiesen, er will nun die 4000 CHF Reuegeld einfordern. So ein Reservationsvertrag (falls er denn existieren würde) wäre eh nur gültig wenn er notariell beglaubigt wurde. Ob Du den Vertrag also unterzeichnet hast oder nicht spielt hier nicht mal eine Rolle.

Im Äussersten Falle kann er von Dir die effektiven und belegbaren Aufwendungen einfordern, aber selbst da bin ich skeptisch. Ich denke seinen Aufwand, Die das Haus auch mehrmals zu zeigen, gehört zu seinem Job und normalem Aufwand.

Aber alleine die Tatsache, dass er Dir die massiv falschen Grössenangaben gemacht hat, würde die sofortige Rückforderung der 15'000 CHF rechtfertigen. Dies grenzt doch schon an den Tatbestand der mutwilligen Täuschung und sicherlich sollte ihm als Profi bei einer Hausbesichtigung sofort ins Auge stechen ob das jetzt 60, 80 oder 100 m2 sind.

Also sofort Rechnung stellen und den Gesamtbetrag rückfordern innert 5 Tagen ! Ihm auch die Gründe angeben und die Einleitung der Betreibung sowie eventuell weiterer Schadenersatzansprüche ankünden.

 
Ich möchte mich hier bedanken für die Mail die ich bekommen habe und möchte Euch den Ausgang bekanntgeben !

Die Rechnung wie folgt beschrieben

Kulanterweise werden wir ihre Rückzahlung wie folgt Abrechnen

Ihre Anzahlung 15000.-Fr

übliche Gebühr bei Rücktritt 4000.-Fr

MWST 320.-Fr

Grundbuchgebühr 217.-Fr Kaufvertragentwurf

--------------

10463.-Fr

Ihre Gutschrift ohne Kulanz

Kurzabrechnung

Gebühr für Rücktritt 500.-Fr

MWST 40.-Fr

Grundbuchgebühr 217.-Fr

----------

Ihre Gutschrift mit Kulanz 14243.-Fr

nun hat er 757.-Fr behalten es ist halt so wir haben es so angenommen ohne etwas zu unterschreiben aber unser Fehler war es sicher nicht ! Er hat falsche Angaben gemacht mit der Fläche des Hauses !

Als er wollte dass wir unterschreiben habe ich ihm geschrieben und nun wollen sie uns auch noch erpressen,

da er mir geschrieben hatte Unterschrift oder gar kein Geld mehr !

denke er hat dann schon ein bisschen bedenken gehabt probieren kann mans doch !

ein Anwalt die Zeit und Nerven hätte es mich auch gekostet mit dem vor Gericht zu gehen darum haben wir es so akzeptiert ! ich finde aber dass diese 540.-Fr nicht gerechtfertigt sind ! es ist doch etwas wie man es so nennt Betrug ! und so hat er sich das Weihnachtsgeld besorgt !

Ich werde nie mehr jemandem eine Anzahlung so Leichtsinnig machen ! es war mir eine Lehre !

 
Na ja, die Gebühr für Rücktritt von 500 plus MWST würde ich nie akzeptieren.... Ich würde warten, bis ich die 14243 zurück erhalten habe und ihn dann auffordern, die 540.- auch noch zu überweisen....

 
Na ja, die Gebühr für Rücktritt von 500 plus MWST würde ich nie akzeptieren.... Ich würde warten, bis ich die 14243 zurück erhalten habe und ihn dann auffordern, die 540.- auch noch zu überweisen....
Seh das wie winner60. Kannst den Spiess sogar umdrehen und ihm eine Rechnung stellen für eure Aufwendungen, schliesslich hattet ihr auch Aufwendungen (Zeit, evt. sogar vom Geschäft frei genommen,...) für ein Objekt, dass ihr nur Aufgrund von den falschen Angaben des Maklers angeschaut habt. Wenn er nicht einwilligt, betreiben.
 
Also sicher müsste ich ihn betreiben aber lohnt es sich mit dem zu streiten ich bin nur Froh dass ich mit so einem Menschen nichts mehr zu tun haben muss !

ich habe ihn auch gestellt und er sagt er ginge von den Angaben der Erbgemeinschaft aus und sein Geschäftspartner sagte es wurde so berechnet was man ausbauen könnte also inkl.Dach und Keller!

der eine ist halt auch noch ein Autoverkäufer und wie ich gesehen habe wechselt er die Arbeitsstelle

fast wie seine Unterkleider ! auf Deutsch gesagt jemand der nicht gern fürs Geld arbeitet es aber lieber leicht verdient

solche Menschen kommen îm Leben weiter !

 

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