Risiko Rückzonung von Bauland

nicobaba

New member
19. Sep. 2016
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Hallo zusammen

Seit langem bin ich passiver Leser, jetzt habe ich auch mal eine Frage, bei der mir Google und die Suchfunktion hier im Forum nicht weiterhelfen konnte...

Wir haben 2 Baulandparzellen gekauft, diese grenzen an Landwirtschaftsland, sind also am Rande der Bauzone. In allen Plänen der Gemeinde und vom Kanton sind beide Parzellen als W2-Zone eingetragen. Auf der einen Parzelle wollen wir ein Haus bauen und auf der anderen sollte dann unser Garten sein - diese wird also auch in den nächsten 20 Jahren nicht bebaut.

In den Medien wird ja immer wieder vom Schreckensgespenst "Rückzonung" gesprochen. Wenn künftig die Gemeinde die Anweisung bekommt Land zurück zu zonen und unsere "Garten-Parzelle" in Landwirtschaftsland umzont, dann würde diese ja unglaublich an Wert verlieren. Würde ich in diesem Fall von der Gemeine/Kanton/Bund den Minderwert erstattet kriegen oder löst sich dann meine Investition einfach in Luft auf?

Grüsse

 
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Reaktionen: lukas_ch
Sowas ist m.W. im kantonalen Baugesetz geregelt, jedenfalls wurde im Kanton Bern vor kurzem an solchen Regelungen was geändert. Meines Wissens wurden aber nur die Mittel geschaffen damit die Gemeinden die Leute zum Bebauen zwingen können, aber ob das in den Gemeinden angewendet werden wird ist eine andere Frage. Da ich bei unserer Baulandsuche die Bauland-Hortung direkt erfahren konnte, finde ich das nicht das schlechteste ;)

 
Soweit ich weiss wurde die Basis für die Rückzonungen mit dem neuen Raumplangungsgesetz (RPG) gelegt.

Falls eine Gemeinde tatsächlich eine Rückzonung anordnen würde, hättest du auch Anspruch auf eine Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt ist eine andere Geschichte. Da wird es auch noch nicht viel Lektüre dazu geben...

Als Schutzmassnahme könnte allenfalls wie von @rhubschmid bereits in den raum geworfen eine Zusammenlegung der Parzellen zu einer einzelnen. Ob dies dann gegen alles standhält, weiss ich nicht.

Gruess

Tom

 
Bei einer Zusammenlegung könnte aber passieren, dass ihr nicht wie vorgesehen bauen könnt, da zu klein. Je nach Zonenverordnung etc

 
Diese Fragen lassen sich im Moment noch nicht beantworten. Wir sind ja noch mitten in der Umsetzungsphase. Diese wird je nach Kanton auch noch länger dauern.

Ich würde deshalb folgendermassen vorgehen:

  • Risiko einer Auszonung abschätzen. Die sind ja ganz unterschiedlich, selbst innerhalb eines Kantons.
  • Fakten schaffen. Das was du bauen möchtest, möglichst bald realisieren. Was steht das steht.
  • Fnanzielle Situation prüfen. Wenn die unbebaute Parzelle wirklich rückgezont wird, kann das unangenehme Folgen für die finanzielle Tragbarkeit haben. Hast du dein Eigenkapital ins Bauland gesteckt, das nach der Auszonung nur noch einen Bruchteil wert ist, kann das einen in den Ruin treiben. 
  • Weitere Möglichkeiten prüfen. Da kommt mir als erstes auch die Zusammenlegung der beiden Parzellen in den Sinn. Eventuell eine andere Parzellenaufteilung sofern die Parzellen gross genug sind. Und die zweite, angepasste, Parzelle verkaufen.
  • Selber ein DEFH bauen.
Nur auf eines würde ich mich nicht verlassen: Die Erstattung der Gemeinde für die Rückzonung. Deren Höhe ist noch völlig unklar. Die wird wohl einiges tiefer ausfallen als die tatsächlichen Verluste. Und selbst dann werden die betroffenen Gemeinden böse daran zu beissen haben.

Wahrscheinlich alles Sachen die ihr euch nicht so vorgestellt habt, als ihr die Parzellen gekauft habt. 

Gruss Fipsli

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fipsli hat das sehr gut erklärt.

Es kommt ganz darauf an in welcher Gemeinde Eure Parzelle ist. Im Kanton SG weiss man genau welche Gemeinden dringend Auszonen sollten, da sie im Verhältnis zu viel Bauland haben. Ab Herbst soll es dann auch eine gesetzliche Grundlage geben. Ich hoffe für Dich, dass Deine Gemeinde nicht dazu gehört.

Sind die Parzellen erschlossen? Strasse?

 
Hallo zusammen

Beim Kauf haben wir nicht an eine mögliche Rückzonung gedacht, das ist so. Die Parzellen befinden sich am Ende einer Sackgasse, die Strasse geht über die gesamte breite beider Parzellen.

In unserer Gemeinde werden die Anschlussgebühren über die m2 der Parzelle gerechnet. Wenn wir nun die Parzellen "fusionieren" würden, so wären diese Gebühren rund doppelt so hoch. Das ist der Grund wieso ich dies möglichst vermeiden möchte. Klar - der Verlust unter dem Strich wäre kleiner wie wenn ich den Wert der halben Parzelle verliere...

In der Gemeinde gibt es noch viel Baulandreserven, die werden von den Einheimischen gehortet. Es gibt auch noch ausgewiesene "Reservezonen". Wie kann ich herausfinden, ob unsere Gemeinde von einer Auszonung betroffen ist? Was bedeutet "im Verhältnis" zu viel Bauland? Gibt es einen %-Satz der gesamten Gemeindefläche, welche Bauland sein darf?

Grüsse

 
Wir sind ein Land unterteilt in 26 Länder.

Daher für den Aargau.

1. Es gilt Besitzstandsgarantie

2. Nimmt Dir der Staat etwas weg, muss er zahlen

3. Es gibt zu viele leere Parzellen, daher wird ab 01.01.18 folgende Verordnung in Kraft treten:

Per Brief wirst Du informiert werden, das die leere Parzelle in den nächsten 5 Jahren überbaut werden muss. (Auch möglich Restflächen bei einer grossen Parzelle)

Danach (wieder Besitzstandgarantie, das Land kann Dir nicht ohne Ersatzleistung weg genommen werden) zahlst Du pro Jahr 2% des Landwertes zusätzliche Steuern bis es überbaut worden ist.

Ungeregelt ist, was geschieht, solltest Du das Land verkaufen (fangen die 5 Jahre wieder von vorne an?).

Alpenwelt hat den besten Vorschlag. Mach es aber schriftlich!!!

 

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