Rückerstattung MWST, wenn über deutsche Baufirma

Serge-CH

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16. Feb. 2008
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Hallo zusammen

Bin neu im Forum aber schon seit über 1.5 Jahren am Evaluieren und Ausschau halten für das erste Eigenheim. Nun stehen wir kurz vor dem Landkauf und drei Varianten stehen für den Bau zur Verfügung: Baufirma in Deutschland (Massivbau), Fertighausanbieter (Schweiz) und Architekt (Schweiz). Wie gesagt, das Theoretische habe ich bereits fein säuberlich aufgelistet und gegenübergestellt. Mir sind die Vor- und Nachteile ziemlich gut bekannt. Aber zur effektiven Umsetzung mache ich mir Gedanken...

Nun wollte ich einfach mal fragen, ob jemand von euch bereits mal mit einer deutschen Firma das Haus von A bis Z gebaut hat. Da ich regelmässig nach Deutschland einkaufen gehe (wohne in Basel) kann ich jedesmal die deutsche MWST zurückfordern. Die deutsche Baufirma hat mir gesagt, dass sie das sicher auch machen können. Ich wäre allerdings der erste Kunden, der so eine Frage stellt... oder eben daran denkt. Trotz des hohen Euros würde sich diese Verrechnung D vs. CH eigentlich ziemlich lohnen (nach Abzug MWST-Schweiz rund 10% günstiger). Ein EFH-Massivhaus wurde mir komplett für Euro 280/- angeboten. Habe ein "Musterhaus" gesehen und war zufrieden. Ich zweifle jedoch daran, dass die Baufirma alle Schweizer Formalitäten kennt und ich am Schluss der Leidtragende bin, wenn es heissen sollte "Das wussten wir nicht..."!

Würde mich auf eine Antwort resp. Erfahrungen freuen. Bei uns gehts hoffentlich auch bald los...

Gruss,

Serge-CH:rolleyes:

 
Hallo

Da die 'Sache' ja über die Grenze geliefert werden muss, bedeutet dies für den deutschen Hersteller EXPORT und damit wird er von der Aufrechnung der deutschen MWSt. befreit. Bei der CH-Zollabfertigung wird dann auf den Netto-Rechnungsbetrag, umgerechnet in CHF, die CH-MWSt. verrechnet.

Den daraus resultierenden 'Gewinn' kannst du mir schicken, ich werde ihn dann in einer US-Immobilie anlegen:124:

Gruss

Till

 
Hallo Till

Vielen Dank für Deine Antwort. Wenn es denn mal klappen sollte, schicke ich Dir eine Flasche Wein. Ich wusste ja im Prinzip auch das es geht - kenne aber niemand der das dann auch wirklich schon gemacht hat.

Weisst Du auch, ob auf den Dienstleistungen (Manpower der Handwerker, Architektenleistungen etc.) die deutsche MWST auch abgezogen wird? Oder nur auf Material?

Gruss,

Serge

 
Hallo Serge

Dienstleistungen sind da steuerpflichtig, wo sie erbracht werden, dies gilt auch für die MWSt. Ein ausländischer Dienstleister wird also entweder die CH-MWSt (im CH-MWSt. Register eingetragen) oder dann eben gar keine MWSt. (Im CH-Register nicht der MWSt. unterstellt) verrechnen dürfen. Eine ausländische MWSt. wird also hier weder zur Anwendung, noch zum Abzug kommen.

Gruss

Till

 
Wir sind in der Planung für ein EFH mit einer deutschen Firma, die zum ersten Mal in der CH baut. Sie berechnen uns die CH Mehrwertssteuer.

 
Hallo Till und Eliane

Ok, danke.

Einfach gesagt, kann man also sagen:

- Für Hardware (Material) funktioniert dieser "Zusatzrabatt"

- Für Software (Dienstleistungen) funktioniert dieser Rabatt

nicht.

@eliane

Hast Du Dir auch die Differenz der deutschen zur Schweizer MWST verrechnen resp. abziehen lassen? Darf man Fragen wo Du bauen wirst? Hast Du einen Preisunterschied trotz hohem Euro gemerkt?

Gruss,

Serge-CH

 
Ja, die deutsche Firma hat uns quasi die Differenz gutgeschrieben, sprich einfach nur die CH MSTW berechnet. Da es aber ein individuelles Haus, mit individueller Offerte ist, sehe ich nur den CH Preis.. kann natürlich nicht sagen, ob versteckt noch etwas draufgeschlagen wurde ;( Ob es wirklich günstiger ist, mit einer deutschen Firma zu bauen.. diese Frage stellen wir uns auch.. /emoticons/default_smile.png Viel Geld spart man denke ich nicht. (Hoffentlich kommt der Euro Kurs noch etwas runter, bis wir zahlen müssen!!!/emoticons/default_smile.png Unser Haus wird im amerikanischen Stil gebaut, Holz, Fenster, Türen importiert aus Kanada .. so etwas bieten halt nur Deutsche Firmen an.. Wir haben uns deshalb für die deutsche Architektin entschieden.

 
Hallo Serge,

hat denn die deutsche Baufirma noch nie in der Schweiz gebaut?

Wenn nein, hätte ich Bedenken, ob wirklich alles so klappt. Die werden sich dann mit euren Vorschriften überhaupt nicht auskennen. Wobei die zollrechtlichen Vorschriften sicherlich nicht das Problem sind sondern die baurechtlichen.

Sollte sie schon in der Schweiz gebaut haben, finde ich ihre Antwort "das können wir sicher auch machen" merkwürdig. Das klingt für mich so als wenn sie davon noch nie was gehört hätte.

Grüße

Katja

 
...wenn es heissen sollte "Das wussten wir nicht..."!

Hallo Serge,

dies lässt sich durch einen entsprechenden Passus im Vertrag natürlich für Dich ausschließen!

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Katja

Ja, Du hast Recht. Das schien mir auch ein wenig suspekt. In der Schweiz haben Sie noch nie gebaut. Nach genauer Nachfrage noch nie EFH aber andere Immobilien - was immer das auch heissen soll. Der Chef der Baufirma (ein Freund meines Schwiegervaters) meinte aber, dass seine Architekten für die Schweiz zugelassen sind und sie diese Formalitäten entsprechend kennen.

@Pfälzer

Ja, man kann sich juristisch-formell sicher absichern. Aber ich denke, dass gerichtliche Auseinandersetzungen Deutschland-Schweiz sicher kompliziert sind. Die Schweiz ist ja nicht in der EU. Die Baufirma hat bereits in anderen EU-Ländern gebaut, aber eben nicht in der Schweiz... Hmm.

 
Ganz offen und ehrlich gesagt: ICH persönlich würde nicht mit einem Deutschen Generalunternehmer zusammenarbeiten, der keinerlei Referenzen in der Schweiz vorweisen kann.

Architektur/Bauleitung würde ich vom Schweizer (oder Ausländer mit Niederlassung in CH /emoticons/default_smile.png) machen lassen. Einzelne oder viele Handwerker und Material-Chargen können dann fallweise preisgünstig(er) im Ausland geordert werden.

Wenn ein deutscher GU, dann nur einer mit entsprechender Erfahrung und Referenzen in der Schweiz (Schwörer, Weber,...).

LG Dominik

 
Hallo Dominik

Ja, im Prinzip hast Du ja schon Recht, aber das Konsortium "Schwörer, Weber, Kampa, Gussek, Bien Zenker, Swisshaus etc." ist auch nicht wirklich sehr der Hit... Mit allen hatte ich schon Kontakt: Du hast einen Verkäufer, der verkaufen will und Dir das Blaue vom Himmel verspricht (die einen sind dabei ehrlicher als die anderen) und für die Umsetzung z.B. auch Gartengestaltung musst Du mit einem Architekten von denen selber schauen... also eben nicht wirklich GU und kundenorientiert.

Du hast Recht mit dem Thema Referenzen in der Schweiz. Ich werde da wahrscheinlich absagen. Das Haus in Deutschland (Massivbau) war i.O. - aber in der Schweiz habe ich nichts gesehen... Ich lasse ihn fairerweise ein Offerte erstellen und ich sehe da dann schon, wie detailliert die ist.

 
Hallo

Wir sind in der Planung für ein EFH mit einer deutschen Firma, die zum ersten Mal in der CH baut. Sie berechnen uns die CH Mehrwertssteuer.
ich komme gerne nochmals auf den Ursprung dieses Threads zurück.

@Eliane: die 'deutsche' Firma ist nur berechtigt, die CH-MWSt. zu erheben, sofern sie im CH-Steuerregister auch eingetragen ist und diese Steuer so auch abrechnen wird. In deinem Falle haben die entweder eine CH-Filiale nach CH-Steuerrecht - oder dann aber tricksen sie mit der Unwissenheit ihrer Kunden.

Gruss

Till

 
Ich denke auch, dass das "Tricksen" Standard ist. Bsp: Als ich vor x-Jahren bei Möbel Schweigert (D) eine teure Polstergruppe kaufen wollte, hat der Verkäufer gesagt, dass ich ein Superrabatt erhalten würde. Ich habe dann gesagt, dass ich eh 15% (damals waren es glaube ich noch 15% D-MWST zurück eralten würde. Ich wollte den echten Rabatt wissen, den mir diese Firma geben würde... Er hatte sich dumm gestellt, ich noch einmal nachgehackt und am Schluss bekam ich einen guten Rabatt (Mischwert). Ich lebe nicht unbedingt nach dem Motto "geiz ist geil" aber was einem zusteht sollte man schon nutzen - vorallem wenn der Lieferant so oder so nichts zu verlieren hat dabei... Der Mensch ist halt von Natur aus ein faules Wesen.

 
Hallo,

in Deutschland sind Waren bei der Einfuhr grundsätzlich einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Diese Einfuhrumsatzsteuer entspricht unserer Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%).

Till, ist es in der Schweiz nicht so, dass Einfuhrumsatzsteuer entsteht? Die deutsche Firma zahlt diese Steuer für euch.

@Serge

Wenn ihr hier in Deutschland etwas kauft und mitnehmt sind die deutschen Firmen übrigens nicht verpflichtet, euch die Mehrwertsteuer zu erstatten. Aber natürlich machen es die Meisten, weil sie ein Geschäft machen wollen.

Ich habe leider nicht verstanden, was du mit Mischwert meintest. Die Mehrwertsteuer bekommst du doch erst nach bzw. bei Ausfuhr erstattet.

Grüße

Katja

 
moin moin zusammen

also ich baue gerade mit einer deutschen firma mein feritghaus. die firma ist im industriebau auch in der schweiz tätig und ist somit auch steuerrechtlich erfasst. ich zahle nur die schweizer steuer an den häuslebauer.

da meine hütte für die firma auch das erste projekt (wohnhaus) in der schweiz ist, haben die sich einen hiesigen architekten mit ins boot geholt. das geld hätten sie sich sparen sollen!! der architekt hat sich anscheinend super verkauft - aber soviele fehler wie er hat kein anderer am projekt beteiligter gemacht!!

alles in allem scheint sich heraus zu stellen, dass der netto-preis aus D in der schweiz um ca. 25% angehoben werden muss, wenn der hausbauer nicht drauflegen will - wenn er eigene handwerker in die schweiz senden will, muss er denen auch die hiesiegen löhne zahlen. nimmt er einheimische handwerker, wird er ausgenommen, wie eine weihnachtsganz!!

aber soviel kann ich sagen: ich bin froh, mich für "meinen" baumeister entschieden zu haben!! mit dem würde ich auch für einen höheren preis in der CH bauen - und sicher noch immer günstiger fahren, als wenn ich einen einheimischen anbieter gewählt hätte!

 
@Katja

Thema "Zusatzrabatt" bei den MWST (D vs. CH): Wir erhalten die deutsche MWST (19% Waren, bei den Lebensmitteln sind es weniger) zurück. Wenn der Warenwert über CHF 300.-- ist (rund Euro 181.--) müssen wir die Schweizer MWST zahlen, also +7.6%. Unter dem Strich ergibt das ein "Zusatzrabatt" von theoretisch 11.4%.

Beim Beispiel "Mischwert" bezog ich mich nur auf die Verhandlungen mit der Firma Schweigert, wo der Verkäufer noch Transport, Handling und Aufbau irgendwie vermischt hatte, weil er nicht weiter wusste zu argumentieren. Am Schluss, als ich den "guten" Rabatt erhielt hatte ich zugestimmt. Aber bei Summen, die man bei Häusern ausgibt, würde ich natürlich nicht so schnell nachgeben... da geht es ja um viel mehr Geld.

 
Hallo

@Katja:

Till, ist es in der Schweiz nicht so, dass Einfuhrumsatzsteuer entsteht? Die deutsche Firma zahlt diese Steuer für euch.
bei Waren kommt selbstverständlich die Einfuhrsteuer dazu, diese wird aber das Zollamt erheben. Bei Dienstleistungen sieht das aber eben etwas anders aus. Grundsätzlich ist aber nur MWSt.- pflichtig und auch berechtigt, wer im Steuerregister angemeldet ist. Dies ist in allen Ländern mit MWSt. so.

Gruss

Till

 
Hallo

@Katja:

bei Waren kommt selbstverständlich die Einfuhrsteuer dazu, diese wird aber das Zollamt erheben. Bei Dienstleistungen sieht das aber eben etwas anders aus. Grundsätzlich ist aber nur MWSt.- pflichtig und auch berechtigt, wer im Steuerregister angemeldet ist. Dies ist in allen Ländern mit MWSt. so.

Gruss

Till
Es geht ja um die Einfuhr (eines Hauses) bei euch. Also muss der deutsche Hausbauer auch eure Einfuhrumsatzsteuer bei euch zahlen.

Und falls er schweizer Arbeiter dazu engagiert, werden die ihm sicher auch die schweizer Mehrwertsteuer berechnen. Klar, dass er diese Kosten an den Häuslebauer weitergibt.

Grüße

Katja

 
Also ich habe mal auf den Seiten des schweizer Zoll gestöbert und folgende Textpassagen gefunden:

"Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie wird erhoben auf der Einfuhr von Gegenständen sowie im Inland auf allen Stufen der Produktion und Verteilung, bei Dienstleistungserbringern und bei Bezügern von Dienstleistungen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht wurden.

Zuständig für die Steuererhebung auf der Einfuhr von Gegenständen ist die Eidgenössische Zollverwaltung, für die Steuererhebung im Inland die Eidgenössische Steuerverwaltung und für die Steuererhebung im Fürstentum Liechtenstein die Liechtensteinische Steuerverwaltung.

Der Normalsteuersatz beträgt 7,6%. Gewisse Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen dem reduzierten Satz von 2,4%."

"5.1.2.3 Ausländischer Lieferant ist im Inland nicht als Steuerpflichtiger registriert; bau-gewerbliche Lieferungen

Baugewerbliche Lieferungen haben ein in das Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstand (Art. 216 ? 221 OR). Die Bestandteile einer Sache werden gleich behandelt wie das Ganze, zu dem sie gehören. Als Beispiele sind zu nennen: Arbeiten an Strassen, Brücken, Rohrleitungen und Häusern (Gipserarbeiten, Schreinerarbeiten, Malerarbeiten, Spenglerarbeiten, Schlosserarbeiten, elektrische Installationen, Sanitäranlagen, Kücheneinrichtungen, Ventilations-anlagen, Bühneneinrichtungen, usw.).

Die Einfuhrsteuer bemisst sich vom Entgelt am ersten inländischen Bestimmungsort. Als Entgelt gilt, was der ausländische Lieferant A dem Abnehmer B für die baugewerbliche Lieferung be-rechnet (Kosten des eingeführten Gegenstandes und Montage-/Einbaukosten (siehe Ziff. 3.2). (...)"

Mehrwertsteuer

@Till: Es ist demfall schon so, dass mir mein Häuslebauer die 7.6% Mstw berechnen darf, (auf Material und Dienstleistung) oder?

 

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