Hallo
@eliane: entscheidend ist einzig, ob, abgesehen vom Warenimport über den deklarierenden Zoll, der Rechnungssteller im CH-Mehrwertsteuerregister eingetragen ist. Erst dann entstehen die Rechte mit Vorsteuerabzug und Pflichten, den besteuerten Umsatz in Bern abzuliefern. Wer die MWSt. dem Kunden aufrechnet, hat diese auch der Steuerveraltung abzurechnen, alles andere ist Trickserei.
Jede Steuerverwaltung, auch jene im Euroland, vergibt dem Eingetragenen eine Steuernummer. Frage deine Lieferanten nach dieser CH-Nummer. Haben sie eine, dürfen sie die MWSt. verlangen, ansonsten eben nicht!
Gruss
Till
@eliane: entscheidend ist einzig, ob, abgesehen vom Warenimport über den deklarierenden Zoll, der Rechnungssteller im CH-Mehrwertsteuerregister eingetragen ist. Erst dann entstehen die Rechte mit Vorsteuerabzug und Pflichten, den besteuerten Umsatz in Bern abzuliefern. Wer die MWSt. dem Kunden aufrechnet, hat diese auch der Steuerveraltung abzurechnen, alles andere ist Trickserei.
Jede Steuerverwaltung, auch jene im Euroland, vergibt dem Eingetragenen eine Steuernummer. Frage deine Lieferanten nach dieser CH-Nummer. Haben sie eine, dürfen sie die MWSt. verlangen, ansonsten eben nicht!
Gruss
Till