Rückerstattung MWST, wenn über deutsche Baufirma

Hallo

@eliane: entscheidend ist einzig, ob, abgesehen vom Warenimport über den deklarierenden Zoll, der Rechnungssteller im CH-Mehrwertsteuerregister eingetragen ist. Erst dann entstehen die Rechte mit Vorsteuerabzug und Pflichten, den besteuerten Umsatz in Bern abzuliefern. Wer die MWSt. dem Kunden aufrechnet, hat diese auch der Steuerveraltung abzurechnen, alles andere ist Trickserei.

Jede Steuerverwaltung, auch jene im Euroland, vergibt dem Eingetragenen eine Steuernummer. Frage deine Lieferanten nach dieser CH-Nummer. Haben sie eine, dürfen sie die MWSt. verlangen, ansonsten eben nicht!

Gruss

Till

 
@Till: Der Häuslebauer verrechnet mir doch die 'Einfuhrsteuer' welche auch 7.6 % ist!! Ob er das Mehrwertsteuer oder Einfuhrsteuer nennt, ist mir egal.. /emoticons/default_wink.png Wie der obige Artikel besagt, gelten baugewerbliche Dienstleistungen als Gegenstände und unterstehen auch der Einfuhrsteuer von 7.6%. Der deutsche Häuslebauer zahlt also 7.6% Einfuhrsteuer auf den Betrag, den er mir in Rechnung stellt. Oder wie verstehst du den Artikel 5.1.2.3 ? http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/steuern_abgaben/00384/02235/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN3gHmEbKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo&typ=.pdf

 
Hallo eliane

wir müssen unterscheiden zwischen Sachen, die über den Zoll deklariert werden und Leistungen, die von einem ausländischen Unternehmer in der Schweiz ausgeführt werden.

Selbstverständlich wird der ausländische Anbieter die am Zoll angefallene CH-MWSt. direkt dem Kunden in der CH weiterbelasten - er hat diese dem Zoll ja auch erstatten müssen. Bei den nicht zolldeklarierten Leistungen muss der Anbieter zwingend im CH-Steuerregister erfasst sein, um diese da auch abzurechnen und demnach dir als Kunden weiter zu belasten. Dies wird meist durch eine Filiale mit Sitz in der Schweiz gelöst.

Nochmals: ohne Steuerregister-Nr. darf auch keine MWSt. verrechnet werden, da diese so gegenüber der Steuerverwaltung auch nicht abgerechnet werden kann. Im Formular der Zollverwaltung (dein Link) ist dies genauso festgehalten.

übrigens: in meiner langjährigen Tätigkeit als Treuhänder habe ich mehrmals Rechnungen beanstandet, da MWSt. 7.6% verrechnet wurde, ohne aber eine Steuerregister-Nr. vorweisen zu können. Es gibt sie noch, die Schlaumeier, auch in der Schweiz!

Gruss

Till

 
Hallo Till,

kann man dies so zusammenfassen (?):

Der deutsche Bauunternehmer bringt sein Material für das Haus mit über die Grenze, zahlt hierbei für dessen Wert, 7,6% Einfuhrsteuer.

Diese berechnet er netto, als "Zulageposition", auf seine Nettorechnung, ohne einen Mehrwertsteuerbetrag auszuweisen (sofern er keine Filiale in der Schweiz hat...), da er diese ja nicht selbst tragen möchte.

eliane zahlt dann die deutsche Nettosumme (best. aus Warenwert und 7,6%).

Bringt er seine Mauerer u.s.w. ebenfalls mit über die Grenze, berechnet er hierfür (da Dienstleistung und keine Ware) nur den deutschen Nettobetrag, wiederum ohne Mehrwertsteuer (da er diese bei Einfuhr in die Schweiz nicht zahlen muss und in Deutschland, da die Leistung nicht hier erbracht wurde, ebenfalls nicht zahlen/abführen muss)?

Dies wäre dann ja die günstigste Version?

Wenn schweizer Handwerker an dem Objekt arbeiten/mitarbeiten würden, dann fällt natürlich deren MWSt. entsprechend an und würde an eliane wohl direkt berechnet. Handwerkerrechnung an Eliane- Handwerker führt Mehrwersteuer ab!

Wäre dies korrekt?

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer,

ich finde unter folgendem link die Sache gut erklärt:

http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/docs/view/auwi_2007schweizmontage.pdf

Wenn ein deutscher Bauunternehmer in der Schweiz nicht als steuerpflichtiger registriert ist, bemißt sich die Einfuhrsteuer auf Material-, Einbau- und Montagekosten.

Ist ein deutscher Bauunternehmer in der Schweiz registriert, bemißt sich die Einfuhrsteuer nur auf die Materialkosten. Seine Montagekosten versteuert er dann bei der Steuerverwaltung.

Es wäre doch auch ungerecht bzw. der Verwaltung würden Einnahmen entgehen, wenn einmal Mehrwertsteuer anfallen würde und einmal nicht.

Ob die Mehrwertsteuer bei der Zoll- oder Steuerverwaltung erhoben wird, ist mir als Häuslebauer dann doch egal.

Noch ein kleiner Nachsatz. Wenn das Material keinen EU Ursprungsnachweis hat, fällt außerdem noch Zoll an.

Grüße

Katja

 
Wenn ein deutscher Bauunternehmer in der Schweiz nicht als steuerpflichtiger registriert ist, bemißt sich die Einfuhrsteuer auf Material-, Einbau- und Montagekosten.

Genau so habe ich den Text unter 5.1.2.3 der eid. Zoll verwaltung auch verstanden: bei 'Baugewerblichen Lieferungen' unterliegen Material und Arbeit der Einfuhrsteuer! Also auch die Leistungen!

Ich werde meine Architektin mal darauf ansprechen. Mal sehen, wie sie rechtfertig, dass Mstw auf Material + Arbeit erhoben wird.
 
Hallo

eure Definition der Steuerbarkeit durch den den Zoll (Material und Arbeit/Montagekosten) kann ich nur insoweit teilen, als dass diese Werte dem Zoll am Tage der Deklaration auch vorliegen (können). Meist sind aber die Montagekosten nicht eigentlich klar definierbar, da oft noch dies und das und weiss nicht was alles dazukommt. Wie soll dieser Betrag auf der Netto-Importsache genau ausgewiesen werden, wenn man diesen noch gar nicht abschliessend kennt?

So oder so, entscheidend für euch als Konsumenten ist einzig, dass ihr die vom Häuslebauer euch verrechnete MWSt. aufgrund des Zollformulares auch nachüberprüfen könnt, damit wäre Trickserei ausgeschlossen.

Nochmals zu den Nicht-Zolldeklarierten Leistungen. Für die Eintragung im CH-MWSt.-Register braucht es erstens einen Mindest-Jahresumsatz und zweitens einen Handelsregister-Eintrag einer Firma in der Schweiz. Es kann also durchaus sein, dass der Häuslebauer das Eine oder Andere Kriterium nicht erfüllt (will). Dann darf er euch auch keine CH-MWSt. verrechnen - und ihr als Kunden profitiert davon.

Gruss

Till

 
Ich glaube der gute Serge hat Vergnügen daran, sämtliche Fertighausfirmen die in der Schweiz Ihre Häuser verkaufen, schlecht zu machen, ohne überhaupt ein mal gebaut zu haben. Wir haben ein Kampa-Fertighaus und sind super zufrieden damit. Einen Gu, der nur zusätzlich enormes Geld kostet haben wir nicht benötigt. Kampa hat alles von A-Z für uns erlegigt, wir konnten ein wirklich Schlüsselfertiges Haus übernehmen. Bis heute ( 4 Jahre) haben wir nichts zu bemängeln.

 

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