Noch was zur Ausgangsfrage:
Du schreibt, es gebe Streit zwischen Fensterbauer und GU. Das heisst, Du hast mit dem Fensterbauer kein Vertragsverhältnis, da dieser vom GU beauftragt worden ist?
---> Also muss der GU dafür sorgen, dass der Mangel behoben wird. Wie und durch wen und wer das am Schluss bezahlt, ist also nicht Dein Problem. Du musst bloss Zutritt zum Schaden gewähren (logisch).
Da der GU nicht bestreitet, dass es behoben werden muss, mach ihm Beine (Letzte Frist, sonst Behebenlassen durch Drittfirma auf seine Kosten, usw.).