Sind diese Bedingungen üblich

home4us

Mitglied
08. Aug. 2011
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Hallo zusammen,

bin neulich auf ein Neubauprojekt mit folgenden Bedingungen gestossen:

Liefer- und Bauverzögerungen

Der Generalunternehmer übernimmt keine Haftung bei Bau- und Bezugsverzögerungen, welche auf längere Schlechtwetter-, Frostperioden oder Lieferengpässe von Lieferanten oder Produkten zurückzuführen sind.

...Aufgrund des erhöhten Schadenrisikos behält sich der Generalunternehmer vor, den Bezug der Wohnungen bis zur einwandfreien Austrocknung zu verschieben.

...Es können daraus keinerlei Haftungs- und Schadensansprüche geltend gemacht werden.

Haftung und Garantie

Um einen reibungslosen Garantieservice bieten zu können, ist der Garantiebeginn- und -ablauf einheitlich geregelt. Die Garantie beginnt mit dem Bezug der ersten Wohnung einer jeweiligen Stockwerkeigentümergemeinschaft und läuft über die jeweilige Garantiedauer.

Ist das so üblich oder sichert sich hier der GU sehr fest ab.

Gruss

Home4us

 
Lieber Home4us

Verzögerungen: Wenn Du wirklich einen sicheren Termin haben willst, gibt es nur eines: Teure Konventionalstrafen im Vertrag festmachen. Aber merke: Sobald dann Du eine Entscheidung hinauszögerst... wird man Dich dafür verantwortlich machen. Dito für Lieferengpässe für von Dir gewählte Ausbauprodukte. Und: Terminkonstrukte müssen absolut wasserdicht sein, sonst hilft es nix. Das merken auch GUs immer wieder, und ich meine Institutionelle GUs für Grossprojekte...

Fairerweise würde man ein Bonus-Malus-System einführen: Was Du bezahlst, wenn er vorher fertig wird, was der GU bezahlt wenn nachher.

Was der GU hier schreibt, ist mehr oder weniger üblich und grundsätzlich sinnvoll. Es heisst aber halt auch: Vergiss alles, was wir vom Endtermin schwatzen.

Haftung und Garantie.

Das mit der "einheitlichen Regelung für einen reibungslosen Service" ist blablabla. Hinterhältig: Sobald der erste in der Wohnung im EG einzieht (weil er genügend Druck gemacht hat) läuft Deine Garantiefrist ebenfalls, auch wenn Du z.B. im Attika erst ein halbes Jahr später einziehen kannst, oder noch mehr. Find' ich eine Frechheit. Normalerweise läuft eine Garantie ab Zeitpunkt der Abnahme. Und dann würd' ich vereinbaren, dass die Garantie für Sachverhalte von bei der Abnahme gerügten Mängel und Vorbehalten erst nach Richtigstellung zu laufen beginnt.

--

Ich war etwas schockiert vom Vertragsentwurf, welchen chris80 gerade kürzlich eingestellt hatte. Lad' doch Deinen Vertragsenwurf ebenfalls hoch, mich würde das interessieren.

Haba

 
Hallo Haba,

vielen Dank für dein Feedback.

Ich habe diese Infos nicht aus dem Vertragsenwurf sondern von der Homepage des Projekt's.

Ich könnte mit den Verzögerungen wegen Schlechtwetter-, Frostperioden ja noch leben, ist oft bei GU's üblich, aber dass ich Verzögerungen wegen Lieferengpässe von Lieferanten oder Produkten auch nichts bemängeln kann finde ich schon sehr speziell.

Home4us

 
Lieber Home4us

Die Verzögerungen wegen Lieferengpässen finde ich nicht nur daneben. Es kann, gerade bei grösseren Überbauungen vorkommen, dass irgendwelche Bauteile produktionsbedingt halt ein paar Tage oder Wochen später kommen können. Der GU kann die Verträge mit den Liefeanten auch erst definitv abschliessen, wenn er Deinen Vertrag im Sack hat. Das heisst, die "echten" Lieferbedingungen (udn damit Zeitpunkte) können erst bestimmt werden, wenn die Baugrube ausgehoben ist. Dass der GU dafür nicht geradestehen will, kann ich nachvollziehen. Schlussendlich lebt der GU auch davon, dass er die günstigsten/billigsten Produkte einkaufen kann - und diese halt aus Polen oder der Ukraine anliefern lässt. Das gehört zum Geschäftsmodell GU dazu.

Nochmals in aller Deutlichkeit. Wenn Du baust / bauen lässt: Mit einem halben Jahr Verzögerung wirst auch Du umgehen können (oder müssen sollen). Den Ärger mit Haftung und Garantie kann Dich weit teurer zu stehen kommen, als die 6 zusätzlichen Monate Hypothekarzins, den Ärger kannst Du in CHF schon gar nicht messen. Ich würde hier viel mehr Gewicht hinlegen als bei den Terminen.

Haba

 

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