Hallo zusammen,
bin neulich auf ein Neubauprojekt mit folgenden Bedingungen gestossen:
Liefer- und Bauverzögerungen
Der Generalunternehmer übernimmt keine Haftung bei Bau- und Bezugsverzögerungen, welche auf längere Schlechtwetter-, Frostperioden oder Lieferengpässe von Lieferanten oder Produkten zurückzuführen sind.
...Aufgrund des erhöhten Schadenrisikos behält sich der Generalunternehmer vor, den Bezug der Wohnungen bis zur einwandfreien Austrocknung zu verschieben.
...Es können daraus keinerlei Haftungs- und Schadensansprüche geltend gemacht werden.
Haftung und Garantie
Um einen reibungslosen Garantieservice bieten zu können, ist der Garantiebeginn- und -ablauf einheitlich geregelt. Die Garantie beginnt mit dem Bezug der ersten Wohnung einer jeweiligen Stockwerkeigentümergemeinschaft und läuft über die jeweilige Garantiedauer.
Ist das so üblich oder sichert sich hier der GU sehr fest ab.
Gruss
Home4us
bin neulich auf ein Neubauprojekt mit folgenden Bedingungen gestossen:
Liefer- und Bauverzögerungen
Der Generalunternehmer übernimmt keine Haftung bei Bau- und Bezugsverzögerungen, welche auf längere Schlechtwetter-, Frostperioden oder Lieferengpässe von Lieferanten oder Produkten zurückzuführen sind.
...Aufgrund des erhöhten Schadenrisikos behält sich der Generalunternehmer vor, den Bezug der Wohnungen bis zur einwandfreien Austrocknung zu verschieben.
...Es können daraus keinerlei Haftungs- und Schadensansprüche geltend gemacht werden.
Haftung und Garantie
Um einen reibungslosen Garantieservice bieten zu können, ist der Garantiebeginn- und -ablauf einheitlich geregelt. Die Garantie beginnt mit dem Bezug der ersten Wohnung einer jeweiligen Stockwerkeigentümergemeinschaft und läuft über die jeweilige Garantiedauer.
Ist das so üblich oder sichert sich hier der GU sehr fest ab.
Gruss
Home4us