Sonderrechte der Post

Sivle5

Mitglied
02. Sep. 2010
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Hallo alle miteinander!,

was mich schon lange interessiert ist,

ob die Post überall Fahrrecht hat?

Auch wenn sie an einen Ort muss, bei dem der Besitzer des Briefkastens selber auf unserer Strasse kein Fahrrecht hat?

Und wie sieht das rechtlich mit der Tochterfirma der Post aus, der Presto?

Vielleicht kennt jemand sich mit solchen rechtlichen Gegebenheiten aus, bin für Inputs und Anregungen sehr dankbar.

Es grüss Euch freundlich, Sivle5.

 
Schnappt dir der Nachbar die Zalando-Schnäppchen vor der Nase weg und das ärgert dich? :)

 
Du bist gut!! :)

Nicht ganz!

Der Briefkasten ist so platziert, dass er nur über unsere Strasse erreichbar ist. (Es gäbe aber auch einen anderen machbaren Standort, bei dem unsere Strasse nicht benutzt werden müsste)

Und eben, es besteht für diesen Nachbarn kein Fahrrecht auf unserer Strasse, lediglich ein Fusswegrecht.

Aber eben Briefkasten hier und Strasse da, ist ja klar das gefahren wird.

 
Kannst dich ja mal bei der Post mit entsprechendem Nachdruck beschweren. - Dann geht es sicher nicht lang, bis der Pöstler sich einen anderen Weg sucht.

 
Sprich den Postboten bei Gelegenheit mal auf das Thema an. Er wird dann schon dem Hausbesitzer einen Zettel einwerfen mit der Bitte (bzw. Aufforderung) den Briefkasten an einem anderen Standort aufzustellen.

 
Das Problem an sich ist, dass der Nachbar, besser gesagt der etwas weiter weg gelegene Nachbar,

früh morgens seine Zeitung erhält und wir deswegen in der Schlafruhe gestört werden.

Diese erhält er von der Tochterfirma der Post (Presto)

 
Öffentliche Dienste (Post, und vermutlich auch die Zulieferer) dürfen jederzeit Privatstrassen benutzen...sofern erforderlich. Ob die Abkürzung über deine Strasse einem zwingenden Erfordernis entspricht, darüber lässt sich streiten  :)

 
Hallo Sivle

Die Strasse liesse sich sicherlich auch so modifizieren, dass eine Durchfahrt nicht mehr möglich ist, zum Beispiel mit einem Pfosten in der Mitte.

Aber ich würde zuerst das Gespräch mit Nachbar und Post suchen. Gute Nachbarschaft ist was wert.

Gruss gulx

 
Die Post wird dir begeistert eine Gemeinschaftsbriefkasten möglichst nah bei der Verteilzentrale vorschlagen.

Was den lauten Briefkasten und den frühmorgendlichen Zeitungseinwurf angeht, so kann man das technisch lösen.

 
Indem der Zeitungsverträger morgens zwischen 4.00 und 5.00 direkt an unserem Haus entlang fährt.

Wenn die Strasse im Winter mir gefrorenem Schnee bedeckt ist, kann dies durchaus unangenehm sein.

Und nebenbei, Fahrrecht über unsere Strasse besteht nur für einen Nachbarn(nach diesem endet die Strasse in einer Sackgasse) und das ist nicht jener welcher die Zeitung erhält.......

 
und was hindert Dich dies mal mit dem Nachbarn oder Postboten anzusprechen?

Mir ist bewusst, dass dies eine ganz unkonventioneller Lösungsansatz ist.

Normalerweise würde man ja erst eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, sich quer durch alle Foren lesen; Dann einen Anwalt besorgen und alle Verklagen.

Aber wieso nicht mal anders rum?

Ich würde dabei Jeans und eine dicke Jacke anziehen, falls die Nachbarn böse sind und beissen.

 
Jetzt wird kompliziert.
Also du hast einen weit entfernten Nachbar, der kriegt jeden morgen früh ne Zeitung. Der Pöstler fährt für jenen Briefkasten über eure Strasse und macht Lärm.

Wie kommt dann der weit entfernte Zeitungsnachbar auf sein Grundstück und an seinen Briefkasten, wenn er nicht über deine Strasse fahren darf?

 
Das ist der Witz an der ganzen Sache, der entferntere Nachbar hat eine eigene Zufahrt von der anderen Seite!

Theoretisch könnte er den Briefkasten auch dort aufstellen, aber eben er steht auf der uns zu gewanden Seite.

Dort steht er schon länger als wir an dieser Strasse wohnen.

Ich gehe davon aus, das sich die Begründung für diesen Standort auf das öffentliche Fusswegrecht beruft.

Also das der Briefkasten per Fuss zu erreichen ist und somit so erschlossen ist.

Der Nachbar hat ein relativ grosses Grundstück und da die Post nicht bis ans Haus fährt, steht der Kasten an der Grundstücksgrenze.

Die Frage ist, kann man den Nachbarn zwingen den Briefkasten an die andere Grundstücksgrenze, also an seine eigene Zufahrt zu verlegen?

Wie gesagt, der Briefkasten ist durch ein öffentliches Fusswegrecht erreichbar. Nur: Wenns eine Strasse hat, wer läuft dann freiwillig.

Der Zeitungsbote jedenfalls nicht, er ignorierte unsere Bitten und danach auch unsere Weisungen und befährt unser Grundstück noch immer.

 
und was hindert Dich dies mal mit dem Nachbarn oder Postboten anzusprechen?

Mir ist bewusst, dass dies eine ganz unkonventioneller Lösungsansatz ist.

Normalerweise würde man ja erst eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, sich quer durch alle Foren lesen; Dann einen Anwalt besorgen und alle Verklagen.

Aber wieso nicht mal anders rum?

Ich würde dabei Jeans und eine dicke Jacke anziehen, falls die Nachbarn böse sind und beissen.
Das ist alles schon geschehen. Natürlich habe ich das Gespräch gesucht, genutzt hat es aber nichts!

 
Wie gesagt, der Briefkasten ist durch ein öffentliches Fusswegrecht erreichbar. Nur: Wenns eine Strasse hat, wer läuft dann freiwillig.

Der Zeitungsbote jedenfalls nicht, er ignorierte unsere Bitten und danach auch unsere Weisungen und befährt unser Grundstück noch immer.
Wenn es ein Fusswegrecht hat kann man keinem verbieten dorthin zu GEHEN

Wenn dieser Nachbar über Eure Privatstrasse kein Wegrecht hat und auch nicht Miteigentümer ist, dann dürfen weder er noch seine Besucher oder Lieferanten dort durch.

Dies muss man selber durchsetzen. Den Blinddarm absperren, indem man dort einen schönen grossen Stein hinlegt - ist billiger und wirksamer als ein Fahrbverbot. Und durch GEHEN kann man immer noch.

 
Yep bauliche Massnahme, einfach etws schwer verschiebbares dort hinlegen.

Achtung darauf schauen, ob nicht eine zwingende Durchfahrt für Blaulichtorganisationen erforderlich ist.

 
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