Sonderrechte der Post

Vielen Dank für all Eure Antworten!! :)

So einfach mit etwas in die Strasse legen, oder baulich zu verändern, ist das gar nicht.

Wir müssen unsere Strasse auch noch befahren können und unser direkter Nachbar auch. (Nicht der unliebsame mit dem Briefkasten)

Ich sehe für eine saubere Lösung nur eines: Der Briefkasten muss dort weg und an seine eigene Einfahrt! Dort oben steht übrigens schon ein Briefkasten, man müsste nur seinen daneben montieren.

Denn wenn dieser Kasten nicht mehr bei uns unten steht, dann muss auch niemand deswegen unsere Strasse befahren.

Ob man dies Gerichtlich durchsetzen könnte bleibt die Frage....??

 
Wenn bis jetzt alles nicht gebracht hat, der Pöstler nicht will, dein weiter Nachbar nicht will, Steine in den Weg legen geht nicht und deine Ruhe ist gestört.

==> Juristenfutter

Viel Spass dabei.

 
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Gerichtlich gegen den Nachbarn vorzugehen wird nichts bringen. Es ist sein Grundstück und er kann so viele Briefkästen wie er will, und an Orten wo er will, aufstellen.

Wie emil17 schrieb darf die Post oder der Zeitungsbote hingegen nicht einfach einen Privatweg, auf dem sie kein Fahrrecht haben, zur Briefzustellung nutzen. Die Post muss also vom Nachbarn verlangen, dass er, wenn er eine Postzustellung wünscht, den Briefkasten an einer befahrbaren Strasse aufstellt.
Wenn der Briefträger oder Zeitungsbote nicht auf deinen Hinweis reagiert, dann wende Dich an die Vorgesetzten.

 
Ist die Strasse als Privatstrasse mit entsprechenden Fahrverbotschildern gekennzeichnet?

Wenn ja und wenn die Beschwerde bei der Post nichts bringt - solltest du eine Anzeige aufgeben können, die ja eigentlich nichts kosten sollte. - Du bekommst zwar kein Recht zugesprochen oder Ersatzleistung oder sonst was. Aber der Postbote erhält ziemlich sicher einen Anhörungsbogen und dann eine Busse. Ich glaube nicht dass der Weg dann noch lange genutzt wird.

 
Warum denn gleich immer mit Anwalt, Gerichten und Strafanzeigen?

Ich würde zuerst versuchen direkt mit dem Postboten zu reden und ihm die Situation erklären. Falls das nichts bringt würde ich die Poststelle kontaktieren.

Gruss, Thomas

 
Wir müssen unsere Strasse auch noch befahren können und unser direkter Nachbar auch. (Nicht der unliebsame mit dem Briefkasten)

Ich sehe für eine saubere Lösung nur eines: Der Briefkasten muss dort weg und an seine eigene Einfahrt! Dort oben steht übrigens schon ein Briefkasten, man müsste nur seinen daneben montieren.

Denn wenn dieser Kasten nicht mehr bei uns unten steht, dann muss auch niemand deswegen unsere Strasse befahren.
Bitte logisch bleiben: Was geht Dich das an, wo der Nachbar seinen Briefkasten hinstellt? Nichts, gar nichts, solange er das nicht auf deinem Grund tut.

Die Post kann höchstens aufgrund irgend einer Weisung verlangen, dass der Briefkasten an einem befahrbaren Weg steht.

Für den Nachbarn und die Post ist also alles gut.

Die Post ist nicht Partei eines Nachbarschaftsstreites, und nicht die Post ist fehlbar, denn es dürfte ortsüblichem Gebrauch entsprechen, dass der Postbote zum Briefkasten darf und dass er das fahrenderweise tut, wenn es geht. Dazu braucht er nicht einen amtlich beglaubigten Grundbuchauszug mit Bewilligung des Liegenschaftsbesitzers.

Du kannst den Nachbarn (und damit seinem Besuch, seine Lieferanten und seinem Zeitugsboten) bitten, seinen Briefkasten an die öffentliche Strasse zu stellen, Du kannst ihm, wenn er nicht drauf eingeht, verbieten, Deinen Privatweg zu benutzen (wenn es keine  Wegrechte usw. gibt). Du musst ihm dann schriftlich per Einschrieiben mitteilen, dass Zustellungen zu seiner Liegenschaft über Deine Privatstrasse zu unterbleiben haben. Das muss man, wenn der andere nicht hören will und es einem wichtig genug ist, dann eben gerichtlich durchsetzen. Dadurch wird dieser entfernte Nachbar natürlich zu deinem Freund.

Zudem musst du, wenn das schon eine ganze Weile lang so gewesen ist, dem Gericht plausibel machen, warum dich das plötzlich stört.

Weil es mühsam ist, jedesmal jedem Besuch zu sagen, dass er da nicht durch darf (es soll zwar Leute geben, die nichts besseres zu tun haben, als sowas) solltest du den Teil der Privatstrasse absperren, den der Bote nicht befahren soll. Dazu gibts Tore, auch solche mit Fernsteuerung.

Wenn ihr aber mehrere Privatstrassenbesitzer seid und die Mehrheit findet, dass sie das nicht störe und den Aufwand nicht wert sei, dann wirds schwer. Dann musst du zuerst per Gericht feststellen lassen, dass die Miteigentümer nicht das Recht hätten, die Strasse Dritten ohne einstimmigen Beschluss aller Miteigentümer zur Verfügung zun stellen. Die Anwälte freut sowas, denn man kann pro Diskussionsstunde 300 Franken oder mehr aufschreiben.

 
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Warum denn gleich immer mit Anwalt, Gerichten und Strafanzeigen?

Ich würde zuerst versuchen direkt mit dem Postboten zu reden und ihm die Situation erklären. Falls das nichts bringt würde ich die Poststelle kontaktieren.

Gruss, Thomas
Na, weil das Gespräch ja scheinbar schon gesucht wurde und nicht erfolgbringend war.

Davon ab habe ich auch dazu geschrieben diesen Schritt erst dann zu gehen, wenn alles deutlich beschildert ist UND eine Beschwerde bei der Post (dem Vorgesetzten des Postbote) immer noch nicht weiter hilft.

 
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Bitte logisch bleiben: Was geht Dich das an, wo der Nachbar seinen Briefkasten hinstellt? Nichts, gar nichts, solange er das nicht auf deinem Grund tut.


Du hast natürlich recht!

Er kann auf seinem Grundstück tun und lassen was er will.

Aber ich denke, sobald ein anderer Grundstückbesitzer hineingezogen wird, zB wenn ein Briefkasten aufgestellt wird, der nur über eine bestimmte Strasse erreichbar ist, hört das uneingeschränkte Handeln auf.

Ich kann ja auch nicht auf meinem Boden eine Garage errichten die nur über Nachbars Strasse erreichbar ist. (Es sei denn ich habe ein eingetragenes Fahrrecht)

 
Na, weil das Gespräch ja scheinbar schon gesucht wurde und nicht erfolgbringend war.

Davon ab habe ich auch dazu geschrieben diesen Schritt erst dann zu gehen, wenn alles deutlich beschildert ist UND eine Beschwerde bei der Post (dem Vorgesetzten des Postbote) immer noch nicht weiter hilft.
So ist es wir haben deutlich gesagt, dass wir nicht einverstanden sind.

Beschildert ist unsere Strasse nicht.

Ich gehe davon aus, dass die Post trotzdem fahren würde oder? Sie muss ja die Briefkästen bedienen.

Und da stellt sich nun wieder diese Frage, ob die Post immer Fahrrecht hat oder nicht?

Ist dies nirgends klar geregelt?

 
Ich würde einen eingeschrieben Brief an die Post senden dass dies eine Privatstrasse sei und das Betreten nur per Fuss für Angelegenheiten des Nachbars erlaubt sei und mit Anzeige drohen wenn dies missachtet wird.

Ich denke die Post wird sich dann hüten diesen Weg noch zu befahren und wird den Nachbar bitten den Briefkasten umzusetzen (DU kannst ja gleich noch schreiben dass es einen anderen Standort mit erlaubter Zufahrt für den Briefkasten gäbe)

2. Möglichkeit wie schon erwähnt wenn Du lieber Hand anlegst als Dich mit Papierkram anzulegen:

Montiere ein Elektrisches Tor mit Funkhandsender für Dich und den berechtigten Nachbar und niemand sonst fährt noch.... ich könnte mir vorstellen dass Du das Tor nach 1, 2 Monaten wieder entfernen kannst weil danach der Briefkasten umgesetzt wurde.

 

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