Wir müssen unsere Strasse auch noch befahren können und unser direkter Nachbar auch. (Nicht der unliebsame mit dem Briefkasten)
Ich sehe für eine saubere Lösung nur eines: Der Briefkasten muss dort weg und an seine eigene Einfahrt! Dort oben steht übrigens schon ein Briefkasten, man müsste nur seinen daneben montieren.
Denn wenn dieser Kasten nicht mehr bei uns unten steht, dann muss auch niemand deswegen unsere Strasse befahren.
Bitte logisch bleiben: Was geht Dich das an, wo der Nachbar seinen Briefkasten hinstellt? Nichts, gar nichts, solange er das nicht auf deinem Grund tut.
Die Post kann höchstens aufgrund irgend einer Weisung verlangen, dass der Briefkasten an einem befahrbaren Weg steht.
Für den Nachbarn und die Post ist also alles gut.
Die Post ist nicht Partei eines Nachbarschaftsstreites, und nicht die Post ist fehlbar, denn es dürfte ortsüblichem Gebrauch entsprechen, dass der Postbote zum Briefkasten darf und dass er das fahrenderweise tut, wenn es geht. Dazu braucht er nicht einen amtlich beglaubigten Grundbuchauszug mit Bewilligung des Liegenschaftsbesitzers.
Du kannst den Nachbarn (und damit seinem Besuch, seine Lieferanten und seinem Zeitugsboten) bitten, seinen Briefkasten an die öffentliche Strasse zu stellen, Du kannst ihm, wenn er nicht drauf eingeht, verbieten, Deinen Privatweg zu benutzen (wenn es keine Wegrechte usw. gibt). Du musst ihm dann schriftlich per Einschrieiben mitteilen, dass Zustellungen zu seiner Liegenschaft über Deine Privatstrasse zu unterbleiben haben. Das muss man, wenn der andere nicht hören will und es einem wichtig genug ist, dann eben gerichtlich durchsetzen. Dadurch wird dieser entfernte Nachbar natürlich zu deinem Freund.
Zudem musst du, wenn das schon eine ganze Weile lang so gewesen ist, dem Gericht plausibel machen, warum dich das plötzlich stört.
Weil es mühsam ist, jedesmal jedem Besuch zu sagen, dass er da nicht durch darf (es soll zwar Leute geben, die nichts besseres zu tun haben, als sowas) solltest du den Teil der Privatstrasse absperren, den der Bote nicht befahren soll. Dazu gibts Tore, auch solche mit Fernsteuerung.
Wenn ihr aber mehrere Privatstrassenbesitzer seid und die Mehrheit findet, dass sie das nicht störe und den Aufwand nicht wert sei, dann wirds schwer. Dann musst du zuerst per Gericht feststellen lassen, dass die Miteigentümer nicht das Recht hätten, die Strasse Dritten ohne einstimmigen Beschluss aller Miteigentümer zur Verfügung zun stellen. Die Anwälte freut sowas, denn man kann pro Diskussionsstunde 300 Franken oder mehr aufschreiben.