Wenn es dort eine Kaltzone hat, braucht man die heruntergezogene Perimeterdämmung zur Vermeidung von Kältebrücken in die Decke KG/in das Mauerwerk EG. Mindestens 0,50 m, besser bis 0,8/1,00 m unter die Deckenfläche herunter gezogen.Der andere Teil ist eben so komisch "teilgedämmt". Weiss auch nicht was das soll.
Die sind im EU-Raum verbindlich, nicht aber in der Schweiz. Die Schweiz hat m.W. bislang keine eigenen Verlegevorschriften, der SIA noch keine EN-Normanpassung gemacht.... also muss man als Bauherr möglichst in der Vertragsphase dies klar festlegen und festhalten. So mache ich dies zumindest bei den Vertragsprüfungen und dann funktioniert es auch am Bau. Ansonsten ist man auf einsichtige und wissende Ausführende angewiesen, sofern man auf solche trifft, bzw. der GU (was hier ja der Fall wäre) dies überhaupt weiss und entsprechend handeln würde.Auch der Hersteller hat seine Verlegevorschriften, bezüglich Kreuzfugen usw.
Tja... das ist schon eine dreiste Aussage..Den Energienachweis will der GU anscheinend nicht rausrücken. Er meint der wäre zu umfangreich. Er müsse ein zweites Exemplar zu meinen Kosten anfertigen lassen. Kann das eigentlich sein? Ich dachte, das wären ein paar PDF-Formulare mit den ensprechenden Werten und Dimensionen...
Was hat das bitteschön mit dem Beitrag, dem Mangel, bzw. der Nachfrage des Users zu tun???Ich kann zum Thema Dämmung nur eines sagen jeder der ein Haus kaufen will, eines bauen möchte, renovieren, saannieren oder über dämmen nachdenkt sollte sich vorher mal das Video hier ansehen.
Hallo Pfälzer,Wenn es dort eine Kaltzone hat, braucht man die heruntergezogene Perimeterdämmung zur Vermeidung von Kältebrücken in die Decke KG/in das Mauerwerk EG. Mindestens 0,50 m, besser bis 0,8/1,00 m unter die Deckenfläche herunter gezogen.