Spalte in Kelleraussendämmung

Hesme001

Mitglied
18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Bei mir gibt es einige Spalte in der Aussendämmung im Kellerbereich. Siehe Fotos. Ist das noch akzeptabel oder schon kritisch?

Dank und Gruss,

Sven

Spalte Kellerdämmung.jpg

 
Hallo Sven

Die Spalten müssen verschlossen werden.... auskeilen genannt... zudem hätte man die Perimeterdämmung ohne Kreuzfugen verlegen sollen....

 
Hallo Sven,

wurden die Platten von den Nachbarskindern oder einer "Fachfirma" angebracht ? /emoticons/default_additional/148.gif

Die Fugen müssen selbstvertsändlich geschlossen werden und die Kreuzfugen hat Pfälzer ja bereits erwähnt.

Ich würde da dreist auf "runter" und "neumachen" bestehen !

Gruss moudi

 
Hallo zusaammen,

Danke für die Antworten.

Ich hab dem GU ja schon vor über einer Woche geschrieben, dass man da was machen "sollte". Reaktion kam bisher keine.

Gibt es da noch ein Druckmittel (SIA-Norm, Regeln der Baukunde o.ä.) auf dass ich verweisen könnte?

Gruss,

Sven

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo nochmal,

Da sich mein GU immernoch taub stellt nochmal die Frage: Welche Druckmittel gibt es?

Mängelrüge, Einschreiben, Frist setzen - klar.

Aber was kann man fordern wenn nicht gehandelt wird? - "Dann werde ich aber ganz böse!" bringt es sicher nicht.

Worauf kann man sich berufen? - "Ich habe was im Forum gelesen." Für den GU nicht so überzeugend.

Wie schwerwiegend ist der Fehler eigentlich? Was passiert (dem Haus) wenn nichts unternommen wird? Lohnt es sich darüber einen ernsthaften Streit zu enfachen?

Viele Grüsse,

Sven

 
Hoi Sven
Ich bin kein Baufachmann, habe aber meine XPS Dämmung selbst angebracht.
Mit Kreuzfuge und ohne Spalt ;-)
Ich würde dem GU eine Frist setzen, danach selbst die Spalten schließen
(Wie kann dir Pfälzer bestimmt am besten sagen) und dann die Dämmung
erstmal nicht bezahlen. Wenn kein Geld fließt, wachen die GUs meistens auf :)
Gruß Jens

PS: bitte die Noppenbahn nicht vergessen !
Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja Danke für die Tips. Wird jetzt alles nicht so einfach. Die Noppenbahn ist mittlerweile schon drauf und ein Bagger steht auch schon daneben.

Ist mir sowieso nicht ganz klar, wie das mit der Perimeterdämmung funktioniert. Auf meinen Wunsch hin wurde nur der gelbe Teil angebracht. Der geht auch bis zur und unter die Bodenplatte. Der blaue Teil wurde so dierekt nirgends erwähnt und hört auch kurz unter den Lichtschächten auf. Jedenfalls sollte ich den sowieso nicht (extra) bezahlen.

Mit dem Rückhalten von Zahlungen ist das sowieso so eine Sache. Den Schlüssel gibt es ja erst nach vollständiger Bezahlung. Und die Wohnung ist nun schon gekündigt...

Gruss,

Sven

 
Hallo Sven

Wenn die Dämmung unter den Lichtschächten aufhört und somit diese direkt an der Mauer befestigt sind,

hast du eine prima Kältebrücke. Bei mir sind alle Lichtschächte auf der Dämmung befestigt !

Das mit den Zahlungen ist so eine Sache bei GU`s. Erst wenn du den Schlüssel hast, kannst du

"offiziell" in die Wohnung und nachschauen, ob alles Mängelfrei erstellt wurde. Und auch erst danach wird die Schlussrate beglichen

und keinesfalls vorher ! Sonst bist im extremfall du der angeschmirte.

Warum sollte ein GU, der sein Geld bereits hat, noch was erledigen ?

Gruss Jens

 
Ja, dass mit den Lichtschächten auf die Dämmung habe ich auch schon mal bemängelt. Es hiesst dann, geht nicht, sonst läuft u.U. das Grundwasser zu sehr rein. Man bekäme die Lichtschächte dann nicht gut zu Fassade hin abgedichtet.

Mit "unten" meinte ich, dass in diesem Teil die Dämmung nicht bis zur Bodenplatte hinunter reicht. Normalerwese hätte der Keller gar keine Dämmung. Ich habe nur einen Teil auf meinen Wunsch/Kosten vollständig Dämmen lassen. Der andere Teil ist eben so komisch "teilgedämmt". Weiss auch nicht was das soll.

Aber über den genauen Ablauf Restzahlung muss ich mit meinem GU nochmals sprechen. Der Vertrag lässt da immerhin einen gewissen Spielraum, wenn die Leistung unvollständig oder "die Sache im Gebrauch eingeschränkt" ist.

 
Der andere Teil ist eben so komisch "teilgedämmt". Weiss auch nicht was das soll.
Wenn es dort eine Kaltzone hat, braucht man die heruntergezogene Perimeterdämmung zur Vermeidung von Kältebrücken in die Decke KG/in das Mauerwerk EG. Mindestens 0,50 m, besser bis 0,8/1,00 m unter die Deckenfläche herunter gezogen.

 
Hallo zusammen

Wie bereits Pfälzer schreibt ist es teilweise notwendig auch nicht beheizte Zonen zu dämmen. Als erstes gilt es dem GU hier eine Mängelrüge zu schreiben und mit der Firma Dow Kontakt zu nehmen, denn diese stellen diese blauen XPS Platten her. Es gibt dort eben auch solche welche für diese Anwendung nicht geeignet sind. Auch der Hersteller hat seine Verlegevorschriften, bezüglich Kreuzfugen usw. Als nächstes würde ich den Energienachweis genau ansehen, was denn dort geplant und berechnet wurde. Welche Wärmebrücken wurden eingegeben bezüglich der Kellerlichtschächte usw. Diese Prüfung sollte ein Bauphysiker machen, damit wirklich alles gesehen und erkannt wird. Dann eventuell noch mehr Druck auf den GU ausüben.

Gruss Bauprofi

 
Auch der Hersteller hat seine Verlegevorschriften, bezüglich Kreuzfugen usw.
Die sind im EU-Raum verbindlich, nicht aber in der Schweiz. Die Schweiz hat m.W. bislang keine eigenen Verlegevorschriften, der SIA noch keine EN-Normanpassung gemacht.... also muss man als Bauherr möglichst in der Vertragsphase dies klar festlegen und festhalten. So mache ich dies zumindest bei den Vertragsprüfungen und dann funktioniert es auch am Bau. Ansonsten ist man auf einsichtige und wissende Ausführende angewiesen, sofern man auf solche trifft, bzw. der GU (was hier ja der Fall wäre) dies überhaupt weiss und entsprechend handeln würde.

 
Da nun die Umgebung langsam zugeschüttet wird, wird die Kreuzfugen niemand mehr korrigieren. Zumindest war heute Mittag jemand vor Ort und hat (hoffentlich, ich kann ja nicht den ganzen Tag daneben stehen) die noch erreichbaren Spalte ausgefüllt.

Den Energienachweis will der GU anscheinend nicht rausrücken. Er meint der wäre zu umfangreich. Er müsse ein zweites Exemplar zu meinen Kosten anfertigen lassen. Kann das eigentlich sein? Ich dachte, das wären ein paar PDF-Formulare mit den ensprechenden Werten und Dimensionen...

 
Den Energienachweis will der GU anscheinend nicht rausrücken. Er meint der wäre zu umfangreich. Er müsse ein zweites Exemplar zu meinen Kosten anfertigen lassen. Kann das eigentlich sein? Ich dachte, das wären ein paar PDF-Formulare mit den ensprechenden Werten und Dimensionen...
Tja... das ist schon eine dreiste Aussage..

Der Nachweis wir per pdf-Formular ausgefüllt.. erstellt... ggf. ergänzt um Exceltabellen.. aber das speichert man natürlich alles wieder als pdf-Datei ab.... also ist die verfügbar und kostet nichts.

Evtl. hat Dein GU einen guten Grund Dich unwissend zu halten.

Wenn es weiter nicht machbar wäre, obwohl Du diesen Nachweis bezahlt hast, er Dir also eh zusteht, gehe einfach zum Bauamt der Gemeinde. Dort liegt er dem Bauantrag bei und der Bauverwalter macht Dir garantiert eine kostenlose Kopie davon. Das kannst Du natürlich auch vorab dem GU so ankündigen...dann siehst Du, ob es nun plötzlich auch so gehen würde und Du den Nachweis erhälst?

 
@Sven

Was ist denn das für ein GU?

Wenn Dir der nicht mal den Energienachweis geben will? Den hast Du ja bezahlt!

 
Hallo Zusammen

Dies ist mal wieder sehr typisch für GU. Die haben fast alle noch nicht begriffen, dass dies ein offizielles Dokument der Baueingabe ist und auch der Nachweis das die Baugesetze sowie der Energiegesetze der Schweiz. Mit dem Kaufvertrag sind diese Dokumente ein Bestandteil des gekauften Objektes und als solche auch der Käuferschaft auszuhändigen. 

Wenn dieser nicht herausgegeben wird würden bei mir alle Alarmglocken schrillen!!! Hier sollte man sofort tätig werden und auch das zuschütten des Baupfusches bei der Wärmedämmung hilft dann nicht mehr. Alle berechneten Dämmwerte beruhen auf der SIA Norm und hier sind Kreuzfugen nicht einkalkuliert, denn durch diese entstehen Wärmebrücken. Somit ist der Energienachweis auch nicht mehr wirklich korrekt. Hier hat auch die Gemeinde als Vollzugsbehörde der Energiegesetze ein Pflicht. 

Hier würde es sich empfehlen einen Fachmann hinzuzuziehen, denn es könnte noch mehr kleinigkeiten geben.

Gruss Bauprofi

 
@Pippen:

Der GU ist die Sommerhaus AG.

Man will mir nur bei einer Baubesprechung kurz Einblick gewähren. Ich habe nochmals um den Nachweis mit den im Forum genannten Gründen gebeten. Sonst hole ich den Nachweis vom Bauamt.

 
Ich kann zum Thema Dämmung nur eines sagen jeder der ein Haus kaufen will, eines bauen möchte, renovieren, saannieren oder über dämmen nachdenkt sollte sich vorher mal das Video hier ansehen.

Ein Spezialist zu dem Thema in der Sendung im Gespräch mit Michel von Tell. Sehr empfehlenswert udn für viele neu.

Allerdings muss man dazu sagen. Hier wird direkt angeknüft. Vielleicht sollte man sich vorher noch 1-2 andere kurze Videos von dem Herren ansehen wo die grundsätzlichen Probleme mal angesprochen werden.

Grüsse

 
Ich kann zum Thema Dämmung nur eines sagen jeder der ein Haus kaufen will, eines bauen möchte, renovieren, saannieren oder über dämmen nachdenkt sollte sich vorher mal das Video hier ansehen.
Was hat das bitteschön mit dem Beitrag, dem Mangel, bzw. der Nachfrage des Users zu tun???

Natürlich nichts... daher hier auch völlig unnötig. Der Bauherr hat zudem eh keine Wahl bei seiner Entscheidung, ob er sein Haus dämmen möchte, oder nicht. Zudem gibt es völlig unterschiedliche Möglichkeiten einen passenden Dämmwert zu erreichen.

Wenn Du solch ein Thema einstellen möchtest, dann eröffne doch bitte ein separates Thema.

 
Wenn es dort eine Kaltzone hat, braucht man die heruntergezogene Perimeterdämmung zur Vermeidung von Kältebrücken in die Decke KG/in das Mauerwerk EG. Mindestens 0,50 m, besser bis 0,8/1,00 m unter die Deckenfläche herunter gezogen.
Hallo Pfälzer,

Gibt es eine Norm oder Vorschrift, die das verbindlich festlegt oder woher kommen diese Werte?

Gruss Sven

 

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