Nochmals ein update:
Ich habe nun endlich bei der Gemeinde Einsicht in den Energienachweis nehmen können.
So wie ich den Nachweis verstehe ist im Bereich der Kellerdämmung folgendes gerechnet:
1. Bodenplatte: Die Bodenplatte ist auf der gesamten Gundfläche von innen her mit 8 cm Polyuretan gedämmt.
2. Perimeter: der gesamte Perimeter ist von aussen mit 16 cm Polystrol (Jackodur bzw. Lambda light) gedämmt.
Dies entspricht nun nicht mehr der tatsächlichen Ausführung.
Dennoch:
1. Kann ich aus diesem Nachweis Ansprüche in der Art geltend machen, dass mir nach den Angaben im Energienachweis und auch dem ein komplett gedämmtes Kellergeschoss zusteht? Wenn ich den UG Grundrissplan aus dem Werkvertrag genau anschaue, sehe ich auch dort eine Perimeterdämmung.
2. Muss auf Grund der weitreichenden Änderungen sowohl in der UG-Dämmung als auch in der Grösse und Aufteilung der Fenster der Energienachweis neu erstellt werden? Wer trägt in diesem Fall die Kosten?
Gruss,
Sven
Ich habe nun endlich bei der Gemeinde Einsicht in den Energienachweis nehmen können.
So wie ich den Nachweis verstehe ist im Bereich der Kellerdämmung folgendes gerechnet:
1. Bodenplatte: Die Bodenplatte ist auf der gesamten Gundfläche von innen her mit 8 cm Polyuretan gedämmt.
2. Perimeter: der gesamte Perimeter ist von aussen mit 16 cm Polystrol (Jackodur bzw. Lambda light) gedämmt.
Dies entspricht nun nicht mehr der tatsächlichen Ausführung.
Dennoch:
1. Kann ich aus diesem Nachweis Ansprüche in der Art geltend machen, dass mir nach den Angaben im Energienachweis und auch dem ein komplett gedämmtes Kellergeschoss zusteht? Wenn ich den UG Grundrissplan aus dem Werkvertrag genau anschaue, sehe ich auch dort eine Perimeterdämmung.
2. Muss auf Grund der weitreichenden Änderungen sowohl in der UG-Dämmung als auch in der Grösse und Aufteilung der Fenster der Energienachweis neu erstellt werden? Wer trägt in diesem Fall die Kosten?
Gruss,
Sven