Suva Baustellen-Kontrolle wer muss Mehrkosten bezahlen?

melaniemarcel

Mitglied
28. Mai 2012
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Hallo zusammen

Ich habe mal eine Frage: Bei unserer Baustelle wurde von der Suva eine Kontrolle ausgeführt und ein paar Mängel bezügl. Sicherheit festgestellt, welche behoben wurden, jedoch zu Mehrkosten führen werden. Nun meine Frage: Wer muss diese Mehrkosten übernehmen? Gerüstebauer, Bauleiter/Architekt oder wir als Bauherren?

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Gerüstebauer oder zumindest die Bauleitung die Sicherheitsbestimmungen kennen sollte und die Baustelle den Vorschriften entspricht. ich als Laie kann ja wohl nicht beurteilen ob das Gerüst den Anforderungen genügt oder nicht.

Ich möchte einfach sichergehen, dass wir nicht Mehrkosten aufgebrummt bekommen, die wir vielleicht gar nicht bezahlen müssen. Was meint ihr dazu?

Sonst läuft bei unserem Bau soweit alles gut und die Handwerker sind TOP an der Arbeit.

 
Die Verantwortung über die Sicherheit und speziell Baustellensicherheit liegt beim Auftraggebenden (Befehlerteilenden), also beim Vorgesetzten der Arbeiter bzw. in Eurem Falle vermutlich der Bauleitung vertreten durchs en Bauleiter/Polier. Er kennt die gesetzlichen Anforderungen und muss die Richtlinien einhalten.

Wenn die Handwerker im Vorfeld zu knapp budgetiert haben um etwas Geld einzusparen was sie jetzt wieder ausgeben müssen, ist das ganz klar ihr Problem.

Rechtliche Grundlagen sind die BauAV sowie VUV und die Verordnungen zum Arbeitsgesetz.

VUV - Art 3

Der Arbeitgeber muss zur Wahrung der Arbeitssicherheit alle Anordnungen und Schutzmassnahmen treffen, die den Vorschriften dieser Verordnung und den für seinen Betrieb sonst geltenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit sowie im übrigen den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden.

Art. 90 Kosten zu Lasten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der von ihm zu treffenden Massnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit sowie diejenigen allfälliger Zwangsmassnahmen.

Du bist zwar im besten Falle Bauherr und Geldgeber, aber keinesfalls Auftraggebender, dies ist meist der direkte Vorgesetzte oder eben die Bauleitung auf einer grösseren Baustelle.

 
Hallo Booker

Danke für deine Antwort. Wir bauen mit Architekt der auch die Bauleitung leistet. Die Handwerker sind alle durch einzelne Verträge zwischen Archi, Bauherr und Unternehmer vergeben. Bin ich da als Bauherr Auftraggeber oder ist der Architekt der mich vertritt derjenige der die Verantwortung trägt, oder der Unternehmer? Bzw. Jeder wird versuchen die Kosten auf uns abzuwälzen?!

 
Hallo melaniemarcel

Wie schon booker geschrieben hat, es ist die Pflicht und Aufgabe des Arbeitgebers, für die Sicherheit nach den gängigen Normen, Vorschriften und Stand der Technik zu sorgen und die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Es ist so, dass der Auftraggebende die Aufsichtspflicht hat, dass diese Vorschriften auch auf der Baustelle eingehalten werden. Der Auftraggebende bist aber nicht du, sondern der bei dem der Arbeiter angestellt ist.

Dieser kann sogar persönlich behaftet werden, falls Unfälle passieren...

Es ist also schlichtweg nicht dein Problem. Falls jemand das Gegenteil behauptet, soll er dir den Beweis erbringen. Wenn einer noch frecher ist und dir ne Rechnung stellt, diese mit der Begründung ablehnen. Der Rechnungsteller ist in der Beweislast und da wird er mit Garantie verlieren.

 
seit ihr da sicher??

Wenn ich als Bauherr z.B. einen Gipser für die Fassade beauftrage und dieser erwartet ein passendes Gerüst dafür (Ich denke ja kaum dass der Gipser den Gerüstbauer beauftragt bei einem Neubau)

So muss ich ja auch als Bauherr das Gerüst bestellen. Wenn dieses nun gemäss Suva nicht für die Gipserarbeiten reicht dann muss ich als Bauherr dafür sorgen dass es reicht..... Wenn ich dann beim Gerüstbauer eigentlich das Richtige bestellt habe müsste ich auch nichts drauf bezahlen.

Ich denke es kommt immer an wie was in welchem Vertrag steht.

 
Danke für eure Antworten.

Es geht bei der Suva- Beanstandung unter anderem um den Abstand zwischen Gerüst und Fassade der ein paar Zentimeter zu gross war. Sicher müssen wir noch prüfen was genau vom Gerüstebauer bestellt wurde, wenns Richtig Ausgeschrieben war, denke ich auch das wir nichts draufzahlen müssen- die Abstände einzuhalten ist Vorschrift.

 
Hallo Melanie

Ihr habt die Handwerker ja nicht direkt beauftragte ie Arbeiten auszuführen und auch kein Gerüst bestellt (hoffe ich), diese Verantwortung liegt bei der Bauleitung resp. beim Vorgesetzten des ausführenden Handwerkers.

Da müsst Ihr nichts nachprüfen. Ihr seid ja im besten Falle Geldgeber, wobei Ihr ja vermutlich etappenweise bezahlt und noch nicht mal Eigentümer seid.

 
seit ihr da sicher??
Ja die Infos habe ich von einem Sicherheitsberater. Alles andere würde auch unserem Rechtsstaat nicht entsprechen.

Als Beispiel:

Du bestellst ein Auto bei einem offiziellen Markenhändler. Der liefert dir das Auto auch aus. Nun hat sich ein Mitarbeiter des Autobauers an der Hand verletzt, weil bei der Pressmaschine eine Sicherheitseinrichtung nicht korrekt war.

Du bist Besteller, aber sicher nicht verantwortlich für die Sicherheit beim Autobauer, der hat dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsvorschriften entsprechend eingehalten werden.

Stell dir mal vor, jeder Handwerker kann nun einen Unfall auf den Besteller abwälzen.......

Und wenn es dich beruhigt:

Ruf bei der SUVA an, schildere die Situation, du wirst sehen, das ist schnell vorbei.

 
Danke für eure Antworten.

Es geht bei der Suva- Beanstandung unter anderem um den Abstand zwischen Gerüst und Fassade der ein paar Zentimeter zu gross war. Sicher müssen wir noch prüfen was genau vom Gerüstebauer bestellt wurde, wenns Richtig Ausgeschrieben war, denke ich auch das wir nichts draufzahlen müssen- die Abstände einzuhalten ist Vorschrift.
Hallo Melaniemarcel

Dass die Abstände eingehalten werden müssen ist richtig.

Aber: Wer hat dem Gerüstbauer die Abstände angegeben? Wenn Ihr da zum Beispiel eine Aussenisolation auf das Mauerwerk anbringt, dann muss der Abstand im Rohbau ohne Isolation ebenfalls stimmen. Das kann dann je nach Isolationsstärke bedeuten, dass eine Innenkonsole montiert wird. Es gibt leider immer noch viele Architekten, die das einsparen wollen, mit der Begrüngung: "Wenn dann die Isolation montiert ist, stimmts dann schon" und die entsprechenden Positionen nicht ausschreiben oder vergessen. Hier können Kosten entstehen, die, wenn das Gerüst umgebaut weren muss, nicht unerheblich sind.

Kontrolliert das mal nach.

Es gibt Gerichtsurteile genug, wo bei Unfällen auch der verantwortliche Bauleiter / Architekt zur Rechenschaft gezogen worden ist.

olten-2008.ppt

 

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Liebe Melanie

Lieber Marcel

Ein Gerüst lässt sich trotz Automation (auch auf dem Bau) nicht ganz mit einem Auto vergleichen.... Grundsätzlich haftet der Bauherr einmal kausal für alles was auf der Baustelle passiert. Das ist vor allem bei Unfällen schnell einmal ein finanziell ruinöses Horrorszenario. Darum ist auch das Bauen ohne Bauherrenhaftpflichtversicherung ein absolutes no go!

Zu grosser Abstand zwischen Hauswand und Gerüst. Ein Problem, welches wir heute mit den grossen Dämmstärken vom 20 und mehr cm kennen. Normalerweise lösen wir dies mit 30cm breiten Gerüstverbreiterungen mit Innenkonsolen, welche demoniert werden, wenn die Aussenisolation aufgebracht wird. Vermutlich wurde dies vom Bauleiter wie auch vom Unternehmer vergessen. Wenn ja, waren diese Kosten nicht im Gerüstpreis eingerechnet und Ihr als Bauherrschaft müsstet diese Kosten übernehmen, da diese "Ohnehinkosten" sind. Allerdings stellt dies der Bauleitung und dem Gerüstbauer nicht gerade ein gutes Zeugnis aus. Diese hätten wissen müssen, dass das Gerüst bei einer Kontrolle der SUVA durchfällt.

Wichtig ist, dass Sie aber nur den Mehrpreis bezahlen müssen, welcher bei einer einmaligen einwandfreien Montage geschuldet wäre, das sind ca. 3-4 CHF/m'. Den zusätzlichen Aufwand für die zweiten Arbeitseinsatz muss der Gerüstbauer abschreiben.

Mit freundlichen Grüssen

Urs Tischhauser

 

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