Swisscom: Durchleitungsrecht ohne Dienstbarkeit?

djgringo

Mitglied
02. Juni 2009
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Darf die Swisscom eine (seit rund 10 Jahren) bestehende Leitung auf unserem (dieses Jahr) neuerworbenen Grundstück bestehen lassen oder auf unserem Grundstück nach eigenem Gutdünken umverlegen, obwohl keine entsprechende Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist und wir keine Leistungen von Swisscom beziehen?

Unser Bauvorhaben (Hausanbau und Fundament) tangiert die derzeit verlegte Swisscom-Leitung, daher haben wir Swisscom kontaktiert.

Bisher haben wir noch kein Feedback erhalten von Swisscom ausser dem beigefügten Plan, in dem bestätigt wird, dass eine Leitung durch unser Grundstück ca 60 cm unter Terrain verläuft (und dass keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist dafür).

Swisscomleitung.jpg

 
Auf unserem Grundstück verlief eine Leitung des Stromanbieters fast quer durchs Terrain. Diese ist auch nicht im Grundbuch eingetragen. Wozu auch?

Wir haben einfach Sopracenerina kontaktiert, worauf die Leitung sofort und ohne Diskussionen ganz an den Grundstücksrand verlegt. Das Problem ist für uns damit gelöst.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Das scheint ein "Recht" von Swisscom zu sein. Wir mussten eine neue Leitung über bzw. unter unserem Grundstück akzeptieren. Es gab lediglich einen Vertrag und Fr. 50.00. Gehört wohl zu den Grundversorgungsleitungen wie Strom und Wasser, welche wohl auch ohne Grundbucheintrag erstellt werden können.

Aber lieber Swisscom als eine Gasleitung ;-)

 
Die Swisscom ist ein privates Unternehmen (anders als früher die PTT) und wie die Cablecom muss sie sich darum kümmern, dass sie zu ihren Leitungen kommt. Ein "Grundrecht für Leitungen durch fremdes Eigentum" habe ich bisher nicht recherchieren können.

 
...Unser Bauvorhaben (Hausanbau und Fundament) tangiert die derzeit verlegte Swisscom-Leitung, daher haben wir Swisscom kontaktiert.
Nun wenn die Leitung das Bauvorhaben tangiert und die Swisscom die LEitung auf ihre Kosten umverlegt, ist doch gut, oder?

 
Gut wäre doch, wenn gar keine Swisscom-Leitung vorhanden ist, sofern diese nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist und ich die Leitung nicht nutze und keine Vereinbarung mit Swisscom habe.

Was will ich mir eine Quartierzuleitung mit "ich weiss nicht was heute drin ist und was morgen strahlt" an meinem Sitzplatz vorbeistrahlen lassen?

Eventuell hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation gemacht und zB Swisscom dazu gebracht, die Leitung auf die Grundstücksgrenze zu verlegen.

 
Was will ich mir eine Quartierzuleitung mit "ich weiss nicht was heute drin ist und was morgen strahlt" an meinem Sitzplatz vorbeistrahlen lassen?
Nun ich habe keine Erfahrung damit, Aber:

Ketzermodus ON:/emoticons/default_wink.png

- Die Spannungszuleitung in dein Haus wäre da ein weiteres Problem

- Sämtliche Elektroleitungen im Haus verlegt sind ein grösseres Problem

- Keine Mobil- und Funktelefone im Haus

- In der Umgebung kein Handyempfang

- Dem Nachbarn WLAN verbieten

Ketzermodus OFF;)

Zumal Telefon in der Mehrheit Schwachstrom oder gar Glasfasern sind und die Belastung im Vergleich zu den weiteren Umweltstrahlungen massiv geringer ist, mit dem Fakt verbunden, dass die Leitungen tief verbudelt sind.

 
Das hatten wir auch, zum Glück war unsere ausser Betrieb. Man hat die Leitung dann einfach rausgerissen.

Wir haben dann noch das Kabel entsorgt, gab vom Schrotthändler noch gutes Geld. /emoticons/default_biggrin.png

Im Grundbuch war aber auch nichts eingetragen.

Gruss Schmidi

 
Getreu dem Motto "So wenig wie möglich, so viel wie nötig" (reduce to the max) will ich mir den Zugang zum haus-forum.ch nicht abschneiden und natürlich haben wir nicht nur Kerzen zuhause..

Aber dennoch ist eine Swisscomleitung eine Unbekannte, die sofern auf die Leitung verzichtet werden kann (oder zumindest wenn die Leitung ohnehin neu verlegt werden muss) eine Verschiebung auf die Grundstücksgrenze für mich von Vorteil ist.

Die Leitung befinde sich derzeit 60 cm unter Terrain.

@Schmidi: So sollte es sein! ;-)

 
Gut wäre doch, wenn gar keine Swisscom-Leitung vorhanden ist, sofern diese nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist und ich die Leitung nicht nutze und keine Vereinbarung mit Swisscom habe.

Was will ich mir eine Quartierzuleitung mit "ich weiss nicht was heute drin ist und was morgen strahlt" an meinem Sitzplatz vorbeistrahlen lassen?
Och nein... bitte nicht schon wieder die Strahlennummer /emoticons/default_eek.png

Jeder will die schnellstmögliche Internetverbindung, Top-Handyempfang und mindestens 500 TV- und Radiosender, doch die entsprechenden Leitungen und Antennen will keiner haben. Liebe Leute, das eine geht ohne das andere nicht /emoticons/default_sad.png

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Hallo

Die Swisscom hat einen öffentlichen Auftrag betr. Versorgung, darum muss eine solche Leitung geduldet werden.

Gruss

Feminato

 
Hallo djgringo

Rechtliche Situation.

Leitungsbaurecht i.S.v.691 ZGB

Jeder Grundeigentümer ist gehalten, die Durchleitung von Brunnen,Drainierröhren,Gasröhren u. dgl. sowie von elektrischen ober- oder unterirdischen Leitungen gegen vorgängigen vollen Ersatz des dadurch verursachten Schadens zu gestetten, insofern sich die Leitung ohne Inanspruchnahme seines Grundstückes gar nicht oder nur mit unverhältnismässigen Kosten durchführen lässt.

Dies ist die Grundlage, also auch ohne Dienstbarkeit. Alle Werkbesitzer, sind neuerdings daran alle Fälle auch mit Dienstbarkeiten in Grundbuch einschreiben zu lassen, jedoch ist die sicherlich eine Sache die noch Jahre oder Jahrzehnte dauern wird.

Nun da Du die Leitungseigentümer angeschrieben hast sollten Sie auch reagieren.

Gruss Bauprofi

 
Hallo

Ich arbeite selber bei der genannten Firma. Die Dienstbarkeitsverträge werden üblicherweise auf eine Dauer von 50 Jahren erstellt, jeweils mit den aktuellen Gründstückseigentümern. Falls das Grundstück den Eigentümer wechselt bleiben die Dienstbarkeitsvertäge trotzdem bestehen, zumindest soweit ich informiert bin.

Soweit mir bekannt wurden diese DBV nicht im Grundbuch vermerkt. Sie sind jedoch in den Netzplänen von Swisscom ersichtlich. Es sollte demnach kein Problem sein festzustellen, ob die Leitung noch gebraucht wird oder nicht.

Falls die Leitung bei einem Bauvorhaben im Weg ist, kann sicher eine Lösung gefunden werden, mit einem anderen Leitungsverlauf über das Grundstück. Wenn die Leitung aber nicht im Wege ist, wird Swisscom sie sicher nicht auf ihre Kosten umlegen.

Swisscom hat den Auftrag vom Bund die Grundversorgung zu gewährleisten. Das heisst, das jeder der einen Telefonanschluss in der Schweiz haben will auch einen bekommt. Dazu sind natürlich auch die entsprechenden Leitungen nötig, ohne gehts nicht. Es gibt tatsächlich kein Grundrecht, das Swisscom erlaubt eine Leitung durch ein Grundstück zu legen. Es gab aber schon Fälle, in welchen es richterlich genehmigt wurde nachdem mit dem Eigentümer keine Einigung erziehlt werden konnte. Grund dafür war unter anderem die Pflicht zur Grundversorgung.

Üblicherweise lässt sich aber so etwas problemlos lösen, wenn man zusammen spricht und bereit ist Kompromisse einzugehen.

Gruss dahls

 
Hallo Dahls, hallo Bauprofi,

Herzlichen Dank für die kompetenten Beiträge.

Die Ausführungen decken sich somit mit unseren Vorstellungen, dass die Leitung, wenn deren jetzige Lage tangiert wird von unserem Bauprojekt, in gemeinsamer Absprache zwischen den Beteiligten angepasst an die neue Situation verlegt werden soll.

Nochmals Merci!

 
Hallo djgringo

Wir haben ein ähnliches Problem mit einer Cablecom Leitung. Daher würde mich interessieren wie dein Fall ausgegangen ist. Kannst du dies noch kurz schildern?

Vielen Dank.

Gruss, Bubo

 
trotz wiederholter Hinweise telefonisch und schriftlich erfolgte vorerst ausser der Zurverfügungstellung des Leitungsbestandes keine Reaktion von Swisscom. 1 Tag vor Bau von uns per Email erneuter Hinweis, dass keine Haftung übernommen wird, wenn beim Bau eine Leitung tangiert wird, für die keine Vereinbarung besteht. Ziemlich zügig die Bestätigung von Swisscom erhalten, dass die Kosten fürs Umlegen der Leitung von Swisscom übernommen werden - allerdings sind die Preise je Laufmeter fix von Swisscom vorgegeben und für das Bauunternehmen nicht lukrativ.

 
Hallo Zusammen, hole das Thema mal aus dem Keller.

Bei uns führt auch eine Swisscomleitung durch das Grundstück und sogar durch das Haus.  Wir selber haben kein Swisscomanschluss. Unser Nachbar (andere Hälfte DEFH) ist dann durch unser Haus erschlossen sowie das Eisstadion auf der gegenüberliegenden Strassenseite.  Da ich die Kellerdecke dämmen will, sind nun die Kabel im Keller im Weg, um eine saubere Dämmung hinzukriegen.

Dazu hab ich ein paar Fragen:

- Gibt es bei der Swisscom eine direkte Ansprechstelle für Eigentümer?

- Habe 2 Pläne angehängt. Bei (2) ist die Erschliessung des Stadions zu sehen, die Swisscom könnte ja das Stadion via Strassen erschliessen (die wurden wohl bei der Strassensanierung vor rund 15 Jahren eingezogen)

- Zahlt die Swisscom die Kosten um die Leitungen im Keller zu versetzen (die sind noch so in Stahlmänteln) geführt

- Entschädigt die Swisscom die Hauseigentümer nun für Durchleitungsrechte

- Habe im Garten einen kleinen Schacht. Die ganze Zeit gedacht, für was der ist. Auch die Bauzeichnerin kam nicht drauf...  Scheinbar ein Kontrollschacht. 

Anhang anzeigen Swisscom-Geo-Portal.pdf
Anhang anzeigen Swisscom-Geo-Portal(2).pdf

 
Bei uns ging die Leitung bis vor 6 Jahren noch als Hochleitungen an Masten (!) durch den Garten, für uns und unsere Nachbarn. Anlässlich eines Gartenprojektes wurde dann alles in den Boden verlegt, bezahlt haben wir dafür nichts, nur für die neue Verkabelung im Haus. Uns wurde gesagt, dass alle Leitungen ausser Haus die Swisscom übernimmt, alle Anschlüsse im Haus der Eigentümer - letzteres wäre bei euch ja nicht der Fall.

Unser Nachbar wollte übrigens die alten Leitungen beibehalten, wir wollten v.a. die Masten weghaben. Die Swisscom hätte unseren Anschluss dann in den Boden verlegt und die Durchleitung zum Nachbarn oberirdisch inkl. Masten mit CHF 50 im Jahr in entschädigt - reich wird man damit nicht...
Der Nachbar liess sich überzeugen, weil die neuen Leitungen und die Grabarbeiten von der Swisscom bezahlt wurden. Wir erhielten einen Ingenieur zugeteilt, der sich um alles kümmerte, wir hatten organisatorisch nichts damit zu tun und die Zusammenarbeit mit dem Gartenbauer war sehr gut. Den Schacht im Garten haben wir auch, aber das war unser Entgegenkommen, damit der Nachbar mitmacht, denn eigentlich hätte er den Schacht gekriegt...

Unser Kontakt war Swisscom, Netz & IT, damals noch in 8045 Zürich.
Aber heute wird's wohl anders aussehen, hier gibt jedenfalls neu Angaben bei Bauvorhaben und ein Formular bei Fragen zum Netzbau.

Edit Frühjahr 21: Ich muss präzisieren, der Graben für die Leitung wurde im Zuge des Mauerbaus gemacht, also eigentlich von uns bezahlt. Das händische Graben musste der Nachbar bezahlen, weil er Sonderwünsche hatte.  Die Hausinstallation bezahlten wir ebenfalls selber. Kabelverlegung, Graben für die Verteiler-Schächte sowie alles Material bezahlte die Swisscom.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich darf mich hier mal anhängen:

Auf unserem Grundstück liegt auch eine Swisscom-Leitung, der Vertrag ist von 1971. Demnach endet der Dienstbarkeitsvertrag am 27.02.2021 (Laufzeit war 50 Jahre).

Was passiert dann? Muss ich einen neuen Vertrag mit der Swisscom machen?

Aufgrund von Erdarbeiten müsste wohl zumindest ein Teil der Leitung anders verlegt werden. Das übernimmt wohl dann die Swisscom.

Wie verhält sich die Swisscom bei solchen Verhandlungen? Haben die einen Standard und der wird strikt umgesetzt?

Durch unser Grundstück werden noch 3 andere Liegenschaften erschlossen.

 

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