Umbauen mit GU /Tipps betr. Vertragsabschluss, etc???

Cona

Mitglied
19. März 2011
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Hallo zusammen

Wir haben eine Liegenschaft aus dem Jahre 1963 gekauft. Nun stehen diverse Umbau- und Renovationsarbeiten, für welche wir uns einen GU gesucht haben, an. Es handelt sich dabei um Dach, Böden, Fassade, Heitzung und anderes.....also die grossen, teuren Brocken.

Was müssen wir betreffend Vertragsabschluss, Vereinbarungen, etc. beachten? Habt ihr Tipps, bzw. Erfahrungen in diesen Belangen gemacht?? Worauf müssen wir achten?

Bei der ersten Sitzung werden wir mal unsere "Wunschliste" präsentieren und mal schauen, was davon alles in unserem Budget liegt.

Besten Dank für die Antworten, Tipps und Hinweise!!!

 
Lieber Cona

Umbauen mit einem GU? Da gratuliere ich zum Mut! Oder, sollte ich sagen, das würde ich nie empfehlen? Sie müssen sich erstens einmal überlegen, was Ihre Ziele bei diesem Umbau sind. Listen Sie dies für sich selber fein, säuberlich auf. Dann fragen Sie sich einmal, was die Ziele des GU bei diesem Umbau sind. Auch das, sollten Sie einmal sauber auflisten. Wenn Sie einige Übereinstimmungen finden, okay. Wenn nicht, empfehle ich Ihnen:

Suchen Sie einen ausgewiesenen Architekten in Ihrer Gegend, welcher Erfahrung mit energetischen Sanierungen hat. Dieser soll Ihnen mit Ihrer Budgetvorgabe ein realistisches Konzept ausarbeiten. Bei der Arbeitsvergabe sind Sie somit anschliessend frei Unternehmer zu wählen, welche ihre Arbeit seriös zu einem realistischen Preis verrichten werden. Und, Sie werden sich dann lange über Ihr saniertes Haus freuen können.

Freundliche Grüsse

Urs Tischhauser 

 
Mit einem GU ein Einfamilienhaus (ich nehme an, dass mit der "Liegenschaft" ein EFH gemeint ist) umzubauen wäre schon etwas ungewohnt. 

Die Problematik bei einem GU ist - neben der Gefahr eines Handwerkerpfandrechtes seitens der Subunternehmer - eine leichte Tendenz zur Bildung von Nachträgen, sobald der Werkvertrag unterzeichnet ist. Der Kern der Diskussionen bei der Variante GU hat somit den Vertragstext im Fokus, welche Qualität, Menge, Schnittstellen inkludiert sind und welche nicht, was bei einem Umbau, wo einiges an "Unvorgesehenem" vorkommt, ein grosses Konfliktpotential darstellt.

Von dieser Gefahr ist man jedoch bei der Wahl eines einzelnen Unternehmers unter der Aufsicht eines Architekten auch nicht gänzlich gefeit, denn auch dieser kann den Hang zu Nachträgen aufgrund ungenügender Ausschreibung entwickeln und so Forderungen stellen, die eine grössere rechtliche Auslegeordnung provozieren würden. 

Die Hauptaufgabe des Bauherrn ist somit eine nahezu perfekte Planung bezüglich System, KOSTEN, Ablauf und vertragliche Ausgestaltung zu inszenieren, damit bereits VOR Baubeginn praktisch alle möglichen Konfliktpunkte minimiert sind. Ein Kostenvoranschlag von + / - 10% muss für den Bauherrn absolut transparent und nachvollziehbar sein, man muss die Baustelleninstallation, den Rückbau, die Entsorgung, eventuelle Gebühren bei Altlasten, PCB, Asbest, PAK, die Vorbereitung des Untergrundes, der eigentliche Aufbau - alles nach BKP 4- stellig - erkennen können, zwingend auch als Laie. Es darf diesbezüglich keine Geheimnisse, kein wenn und aber geben. Es sind regelmässige Kostenkontrollen durch den Architekten zu führen, Schwankungen bei den Kosten sind umgehend zu lösen. 

Ein solcher Eingriff in die Bausubstanz setzt grosse Kenntnis des Bauherrn im Projektmanagement voraus, hat er diese nicht, empfehle ich dringend den Beizug eines Bauherrenberaters, der den Bauherrn gegenüber Architekt (oder GU) vertritt und ihn so vor unnötigen Mehrkosten und Ärger abschirmen kann. Eine solche Investition lohnt sich auf jeden Fall. 

Viele Grüsse, bud  /emoticons/default_additional/150.gif

 
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