Anmeldung bedeutet, dass der Notar dem Grundbuchverwalter mitteilt, dass der Kaufvertrag unterzeichnet wurde (und legt den natürlich bei). Der Tagebucheintrag ist sozusagen eine Empfangsbestätigung.
Ist hier dann noch ein Rücktritt des Verkäufers oder des Käufers möglich? Wenn im Kaufvertrag drin steht der Eigentumsübertrag findet z.b. per 31.10.2017?
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, dann muss doch der Käufer noch das Grundbuchamt "anweisen", den Eigentumsübertrag vorzunehmen, oder passiert das automatisch?