unverbindlichen Zahlungsversprechen

Anmeldung bedeutet, dass der Notar dem Grundbuchverwalter mitteilt, dass der Kaufvertrag unterzeichnet wurde (und legt den natürlich bei). Der Tagebucheintrag ist sozusagen eine Empfangsbestätigung.


Ist hier dann noch ein Rücktritt des Verkäufers oder des Käufers möglich? Wenn im Kaufvertrag drin steht der Eigentumsübertrag findet z.b. per 31.10.2017?

Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, dann muss doch der Käufer noch das Grundbuchamt "anweisen", den Eigentumsübertrag vorzunehmen, oder passiert das automatisch?

 
Nach Unterzeichnung des Vertrags und der gleichzeitigen Einwilligung des Eintrags ins Grundbuch ist ein Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich nicht mehr möglich. Da treten dann die üblichen Kostenfolgen bei Nichterfüllung von Verträgen in Kraft.

Grüsse Tom

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Käufer/Verkäufer können nicht mehr vom Vertrag zurücktreten wie von tommuller bereits geschrieben.

 
Nach Unterzeichnung des Vertrags und der gleichzeitigen Einwilligung des Eintrags ins Grundbuch ist ein Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich nicht mehr möglich. Da treten dann die üblichen Kostenfolgen bei Nichterfüllung von Verträgen in Kraft.

Grüsse Tom

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Sind das nicht zwei unterschiedliche Schritte? Der Verkäufer unterzeichnet den Vertrag, aber die Einwilligung für den Eintrag ins Grundbuch ist doch damit noch nicht gegeben?

 
Ich habe im Kanton BL noch das Amtsnotariat erlebt und heute die frei praktizierenden Notare. Das Amtsnotariat arbeitete viel günstiger ...

 
Nach Unterzeichnung des Vertrags und der gleichzeitigen Einwilligung des Eintrags ins Grundbuch ist ein Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich nicht mehr möglich. Da treten dann die üblichen Kostenfolgen bei Nichterfüllung von Verträgen in Kraft.

Grüsse Tom

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Wird mit der Unterzeichnung des Vertrages auf dem Grundbuchamt auch automatisch der Eintrag ins Grundbuch bewilligt?

Muss/kann/sollte bei Unterzeichnung des Vertrages auf dem Grundbuchamt das unwiderrufliche Zahlungsversprechen vorliegen?

Wie ist der genaue Ablauf?

 
@Marchi

Vermutlich ist dies in jedem Kanton unterschiedlich?

Kt. BE

Es findet keine Unterzeichnung auf dem Grundbuchamt durch den Verkäufer und Käufer statt.

Die Unterzeichnung findet im Zimmer des Notar statt.

Der Notar meldet es dem Grundbuchamt.

Das Zahlungsversprechen muss vor der Unterzeichnung vom Käufer dem Verkäufer mitgeteilt werden.

 
Das ist hier im Kanton St. Gallen meines Wissens genauso, also so habe ich das erlebt.

 

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