unzufrieden mit Gartenbauer

ja werd ich noch machen, obwohl die uns klar geschrieben haben, dass sie den Fall nicht übernehmen, da es um etwas geht, was eine Baubewilligung gebraucht hat. Und das ist nicht gedeckt, warum auch immer.

Aber wir probieren es nochmals.

Ich frage mich, sollen wir überhaupt zurück schreiben ? Denn die Mängel usw. haben wir klar aufgezeigt. Wir würden uns mit einem neuen Brief nur nochmals wiederholen.

 
Ich würde Bezug nehmen auf die Mahnung und freundlich schreiben, dass es sich offenbar um einen Irrtum handeln müsse: Bezahlen würdest du ja gerne, aber erst nach Beseitigung der bereits einmal gerügten Mängel.

Setze eine (vernünftige) Frist und teile sie ihm auch mit. Sage klar, dass du, wenn die Mängel nicht beseitigt sind bis zu diesem Termin, du die Arbeiten anderweitig vergibst und den entsprechenden Betrag von seiner ursprünglichen Offerte abziehst.

Hast du den unbestrittenen Teil schon bezahlt? Wenn nicht, zahle den Teil (vielleicht erst nach Offerte für die Mängelbeseitigung) ein, den du für richtig erachtest.

Einer Betreibung kannst du gelassen entgegensehen: betreiben kann man immer und auch ohne Grundlagen. Einfach Rechtsvorschlag erheben - und es wird für den Gartenbauer kompliziert....

Wegen ein paar Tausend Franken wird der nie was machen. Signalisiere ihm einfach, dass du durchaus den ganzen Betrag zu zahlen gewillt bist - wenn die Arbeiten ordentlich erledigt und alle Mängel beseitigt sind!

 
Wir haben 50% am Anfang bezahlt bei Baubeginn.

Es ist so, wir haben eine Offerte von einer Konkurrenzfirma, welche die Mängel beheben würde, jedoch kommt das natürlich teurer wie die noch offenen 50% von ihm.

Diese Offerte haben wir ihm bereits zugestellt mit der Bitte die Differenz uns zu zahlen. Geld kam natürlich nicht.

Vielleicht wäre noch eine Idee unseren geforderten Betrag bei ihm zu mahnen.

Ich denke um eine Expertise kommen wir nicht herum.

Die Mängel sind offensichtlich, wurde uns durch einige Leute bestätigt.

Auch liegen immer noch grosse Resten Beton rum, welche er hätte entsorgen sollen.

Rasen wurde angesäht, ohne die Steine zu entfernen. Rasen ist total uneben.

Am Schluss hat er eben nur noch gepfuscht.

 
D.h. also, dass er mit den bisher bezahlten 50% mehr bekommen hat, als er zugute hat. Also könnt ihr seine Zahlungsaufforderung ignorieren resp. würde ich an deiner Stelle die Gegenrechnung machen:

Offerte Total Fr. XY

minus Anzahlung 50%

= Restbetrag YZ

Offerte für Restarbeiten und Beseitigung der vorhandenen Mängel

Differenz Fr. CD

Bitte überweisen Sie diese Differenzsumme von CHF ..... innert 5 Arbeitstagen auf Konto.....

Wäre dann mal gespannt, wie er reagiert. Aber bezahlen würde ich in diesem Fall nie und nimmer noch irgendwas. Da könnte er mit tausend Rechnungen und Mahnungen schicken. Bei Mängel gilt IMMER: NICHT bezahlen! Sobald bezahlt wird, passiert auch nichts mehr.

 
Hallo winner60

Danke Dir für deine Antwort.

Es war so, dass wir beim Baubeginn (Aushub für Schwimmbad) 50% Anzahlung leisten mussten. Schon der Aushub war nicht tip-top, die Schwimmbadfirma musste den Kiesboden nochmals frisch abziehen, damit das Pool nicht schräg im Loch stand.

Unterdessen haben wir ein Einschreiben von ihm erhalten mit der Androhung den Rechtsweg zu bestreiten. Zahlten tun wir nicht. Ausser wenn er alles in Ordnung bringen würde. Aber dazu ist er nicht bereit. Er kam sich die Mängel ja nicht mal anschauen, Bauschutt liegt jetzt noch rum.

Ob er mit der Anzahlung von 50% mehr bekommen hat wie er eigentlich zu Gute hat, weiss ich nicht recht. Wo ist da die Grenze ?

Wir haben auf das Einschreiben auch per Einschreiben reagiert, indem wir geschrieben haben, dass wir im Frühling eine Expertise machen lassen. Im Winter war das ja nicht möglich. Seither haben wir nichts mehr gehört.

Eine Rechnung hab ich ja schon mal geschickt inkl. Offerte von der Konkurrenzfirma. Gezahlt er hat natürlich nicht.

Nun warten wir ab, falls er uns betreibt, was ich zwar nicht mal glaube, machen wir einfach Rechtsvorschlag.

Mit einer Expertise haben wir dann auch sicher eine Art "Beweissmittel" für

einen ev. Gerichtsfall.

Gruss

 

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