upc cablecom - Durchleitungsrechte

JJs

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24. März 2013
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Liebe Haus-Forum-Freunde

Vor ein paar Tagen habe ich von der upc cablecom die "Anschluss- und Nutzungsvereinbarung für unser neues EFH erhalten. Beim durchlesen des (sehr) Kleingedruckten auf der Rückseite des Formulars haben sich mir die Nackenhaare gesträubt. 

Wenn man das Formular unterschreibt, dann gewährt man der upc Cablecom:

- unentgeltliche Kabeldurchleitungs-Rechte für die Nachbarsgründstücke (... das wäre ja noch OK)

- das Recht das Grundstück und das Haus nach Voranmeldung zu betreten (.. teiweise OK)

- die Kabel und die Verteileranlage im Haus auch für die Erschliessung der Nachbarsgrundstücke mit zu verwenden. (... es ist nicht eingegrenzt, was sie installieren dürfen!!)

- auf eine Vertragsdauer von 10 Jahren, die sich ohne Kündigung mit 12 Monate Kündigungsfrist, automatisch wieder um 10 Jahre verlängert. (... das ist somit fast nicht mehr kündbar)

- man verpflichtet sich diese Rechte auch bei einem Verkauf auf den Käufer zu überwälzen (.... auch wenn der Käufer z.Bsp. keinen cablecom Anschluss will, müsste er die Kabel und den Verteilerkasten im Haus für die Nachbarn weiter dulden)

- auch bei Vertragskündigung bleiben die Durchleitungsrechte weiter bestehen.

- die cablecom darf diese Rechte und Pflichten ohne weiteres auf einen Dritten übertragen. (... was passiert wenn Cablecom diese Durchleitungsrechte an eine völlig dubiose Firma weiter gibt?)

Im Netz habe ich dazu bisher nur wenig Informationen gefunden. Haben das alle Cablecom-Neukunden unterschrieben?

PS: Ich habe die Cablecom schriftlich informiert, dass ich auf diesen Vertrag verzichte und sie gebeten das Kabel und den Verteilerkasten der bereits auf unserem Grundstück steht zu entfernen.

Gruss JJ

 
Können diese Rechte überhaupt an einen Käufer überwälzt werden wenn diese weder im Grundbuch noch im Kaufvertrag stehen?

 
Hallo Riven

Das ist sicher eine gute Frage. Aber wenn man mit Cablecom einen Vertrag unterschreibt, dann ist man gegenüber Cablecom (oder deren Nachfolger) bereits in einer viel schlechteren Position. Ich nehme an, dass sich die Cablecom bei einem Streitfall auf die Position stellen wird, dass sich der Grundstückbesitzer um den Eintrag im Grundbuch kümmern muss, da er ja den Vertrag unterschrieben hat.

Gruss JJ

 
Der Vertrag wie er von der Cablecom vorgelegt wurde ist nicht fix. Bring doch deine Änderungsbegehren an. Nähme mich wunder ob die Cablecom darauf eingeht, schliesslich wollen sie dich ja auch als Kunden. Du bezahlst nicht umgekehrt.....

 
Hallo uster

Das sieht die cablecom aber anders als Du. Ich hatte auf dem Vertrag 2-3 Zeilen durchgestrichen und unterschrieben zurückgesendet. Die Cablecom hat mir dann eingeschrieben!!! geantwortet, dass das ein Standard-Vertrag ist und sie keine Anpassungen akzeptieren und mich aufgefordert ich solle den Standard-Vertrag unterschreiben. Ich habe dann wie eingangs erwähnt zurückgeschrieben, dass ich somit auf einen Cablecom-Anschluss und -Vertrag verzichte.

Mich würde interessieren, ob andere Leute diesen Cablecom Vertrag unterschrieben haben.

Gruss JJ

 
Bei mir war das genau der gleiche Fall...

Kurz nach dem Kauf des Hauses kam einer der lokalen Cablecom Tochter vorbei und bat mich das ganze zu unterschreiben wegen dem Quartierverteilerkasten der an der Wand von unserem Haus ist.

Ich habe natürlich unterschrieben. (Dummerweise).

Darin Steht unter anderem das der Kasten zu meinen Lasten verschoben werden kann. (Wenn ich z.B. die Wand aussenisolieren will habe ich ein Problem).

Oder sie nehmen sich das Recht vor alles ins Grundbuch einzutragen.

Da hat es mich ziemlich ange*** als ich das im Nachhinein bemerkt habe.

Nun ist es aber so das der Vertrag nichtig ist, da wir das Haus zu zweit gekauft haben und somit der Vertrag nicht von allen Parteien gutgeheissen wurde.

D.h. wenn die liebe CC jemals etwas grundbuchen will oder was in der Art dann wird Mister Haus Besitzer mal richtig aufdrehen....

Gruss Mischa

 
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