Liebe Haus-Forum-Freunde
Vor ein paar Tagen habe ich von der upc cablecom die "Anschluss- und Nutzungsvereinbarung für unser neues EFH erhalten. Beim durchlesen des (sehr) Kleingedruckten auf der Rückseite des Formulars haben sich mir die Nackenhaare gesträubt.
Wenn man das Formular unterschreibt, dann gewährt man der upc Cablecom:
- unentgeltliche Kabeldurchleitungs-Rechte für die Nachbarsgründstücke (... das wäre ja noch OK)
- das Recht das Grundstück und das Haus nach Voranmeldung zu betreten (.. teiweise OK)
- die Kabel und die Verteileranlage im Haus auch für die Erschliessung der Nachbarsgrundstücke mit zu verwenden. (... es ist nicht eingegrenzt, was sie installieren dürfen!!)
- auf eine Vertragsdauer von 10 Jahren, die sich ohne Kündigung mit 12 Monate Kündigungsfrist, automatisch wieder um 10 Jahre verlängert. (... das ist somit fast nicht mehr kündbar)
- man verpflichtet sich diese Rechte auch bei einem Verkauf auf den Käufer zu überwälzen (.... auch wenn der Käufer z.Bsp. keinen cablecom Anschluss will, müsste er die Kabel und den Verteilerkasten im Haus für die Nachbarn weiter dulden)
- auch bei Vertragskündigung bleiben die Durchleitungsrechte weiter bestehen.
- die cablecom darf diese Rechte und Pflichten ohne weiteres auf einen Dritten übertragen. (... was passiert wenn Cablecom diese Durchleitungsrechte an eine völlig dubiose Firma weiter gibt?)
Im Netz habe ich dazu bisher nur wenig Informationen gefunden. Haben das alle Cablecom-Neukunden unterschrieben?
PS: Ich habe die Cablecom schriftlich informiert, dass ich auf diesen Vertrag verzichte und sie gebeten das Kabel und den Verteilerkasten der bereits auf unserem Grundstück steht zu entfernen.
Gruss JJ
Vor ein paar Tagen habe ich von der upc cablecom die "Anschluss- und Nutzungsvereinbarung für unser neues EFH erhalten. Beim durchlesen des (sehr) Kleingedruckten auf der Rückseite des Formulars haben sich mir die Nackenhaare gesträubt.
Wenn man das Formular unterschreibt, dann gewährt man der upc Cablecom:
- unentgeltliche Kabeldurchleitungs-Rechte für die Nachbarsgründstücke (... das wäre ja noch OK)
- das Recht das Grundstück und das Haus nach Voranmeldung zu betreten (.. teiweise OK)
- die Kabel und die Verteileranlage im Haus auch für die Erschliessung der Nachbarsgrundstücke mit zu verwenden. (... es ist nicht eingegrenzt, was sie installieren dürfen!!)
- auf eine Vertragsdauer von 10 Jahren, die sich ohne Kündigung mit 12 Monate Kündigungsfrist, automatisch wieder um 10 Jahre verlängert. (... das ist somit fast nicht mehr kündbar)
- man verpflichtet sich diese Rechte auch bei einem Verkauf auf den Käufer zu überwälzen (.... auch wenn der Käufer z.Bsp. keinen cablecom Anschluss will, müsste er die Kabel und den Verteilerkasten im Haus für die Nachbarn weiter dulden)
- auch bei Vertragskündigung bleiben die Durchleitungsrechte weiter bestehen.
- die cablecom darf diese Rechte und Pflichten ohne weiteres auf einen Dritten übertragen. (... was passiert wenn Cablecom diese Durchleitungsrechte an eine völlig dubiose Firma weiter gibt?)
Im Netz habe ich dazu bisher nur wenig Informationen gefunden. Haben das alle Cablecom-Neukunden unterschrieben?
PS: Ich habe die Cablecom schriftlich informiert, dass ich auf diesen Vertrag verzichte und sie gebeten das Kabel und den Verteilerkasten der bereits auf unserem Grundstück steht zu entfernen.
Gruss JJ