Urheberrechtsverletzung, wie Vorgehen?

Feminato

Mitglied
07. Dez. 2007
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Hallo

Wir werden auf Urheberrechtsverletzung eingeklagt.

Folgendes:

Wir hatten für uns ein Haus mit dem ARCON-Hausplaner entworfen. Daraufhin haben wir 3 GU um eine Offerte gebeten. 1 GU hat dann alles aufgezeichnet, alle 3 haben Kosten abgeliefert. Das Haus war zu gross und zu teuer.

Dann haben wir den Grundriss revidiert und das Haus verkleinert. Alle 3 haben nochmals offeriert, der gleiche GU hat nochmals alles aufgezeichnet (wurde von uns nicht verlangt). Dann haben wir uns nicht zuletzt aus Kostengründen und anderen Gründen für einen Architekten entschieden.

Nun werden wir vom unterlegenen GU auf Urheberrechtsverletzung (Grundriss, wurde nicht genau definiert) eingeklagt. Forderung für Aufwendungen Fr. 20'000.--./emoticons/default_confused.png

Wir haben darauf telefoniert und unseren Standpunkt dargestellt, sowie mit einem E-Mail eine Richtigstellung verlangt./emoticons/default_mad.png

Uns wurde bei der Offertstellung bbekräftigt, dass diese Phase ohne Kostenfolge ist, wir haben nie einen Vertrag gesehen und unterschrieben.

Wer weiss Rat?/emoticons/default_eek.png

Wie würdet Ihr reagieren wenn Richtigstellung bis Morgen Sa nicht eintrifft?

PS:

Forderungskopie ging noch an unseren Architekten, an Gemeinde und an meinen Arbeitgeber (resp. ich bin Partner in dieser Firma)

 
Welches Urheberrecht sollt ihr denn verletzt haben wenn ihr seinen Entwurf gar nicht verwendet... das scheint ziemlich an den Haaren herbeigezogen und hat käumlich Aussichten auf Erfolg.

 
Sehen wir auch so!

Einfach aus Neugier:

Gibt es ein Urheberrecht auf Grundrissen?

Nichtsdestotrotz, wie würdet Ihr weiter vorgehen, denn:

Recht haben ist nicht recht bekommen!

Feminato

 
Ist erst die Drohung ausgesprochen worden (bla, bla) oder hast Du die Vorladung des Gerichtes erhalten?

Die Chancen, dass der GU damit Erfolg hat sind minim - ganz minim. Du brauchst nur eine Kleinigkeit zu ändern und dann ist eine "Urheberrechtsverletzung" gar nicht möglich. Wenn Du im Web bei den Hausanbietern suchst, wirst Du bestimmt ein Haus finden, dass Deinem oder dem des GUs ähnlich ist... Also nix da von kopieren... Ein Architekt hatte bei mir auch tatsächlich das Gefühl er könne mich damit drohen... Ich habe meine Skizzen, mein Briefing und Musterbeispiele meines jetzigen GUs (und anderen). Diese Sache hat sich erledigt... Dein GU "blöfft"! Also die Sache laufen lassen und nicht aufregen - lohnt sich nicht... Kannst Du uns mal den Namen dieses GU nennen?

Gruss,

Serge-CH

 
Es ist eine Drohung ausgesprocehn resp. eingeschrieben bei uns eingetroffen. Mit Rechnung über Fr. 20'000.--/emoticons/default_eek.png

Feminato

 
Antworten dass keine Pläne in Auftrag gegeben wurden, ausserdem ausgemacht war dass es nichts kostet und drittens das jetzige Projekt in keinster weise auf den von ihnen ungefragt erstellten Grundrissen basiert.

Das auch eingeschrieben und dann noch erwähnen dass ihr gelassen auf ein Treffen vor dem Friedensrichter entgegen seht.

Falls ihre eine Rechtsschutzversicherung habt, dann lasst den Brief gleich von deren Anwalt schreiben.

 
Ah eben... als noch Stufe "bla, bla"... Mach Dir mal keine Sorgen. Wie oben beschrieben vorgehen...

Gruss,

Serge

 
ich persönlich würde mir nicht mal die Mühe und Kosten auf mich nehmen, eine detaillierte Antwort per Einschreiben zuzustellen.

Der GU hat gar NICHTS in der Hand, ergo kann er diese Forderung auch nicht durchsetzen. Und Urherberrecht finde ich ja total lächerlich, wenn er wenigstens mit dem Argument Kosten/Aufwand gekommen wäre für die Pläne, aber Urheberrecht? Das ist ja eigentlich gar nicht mehr frech und treist sondern schon fast blöd.

 
Was mich am meisten stört: Wie kommt der GU dazu diese Forderung an Deinen Arbeitgeber zu senden? Hier sehe ich schon fast eine Datenschutzverletzung wenn nicht zumindest eine grobe Indiskretion.

Gruss

Tosci

 
Hallo Tosci

Ganz Deiner Meinung, auch die Gemeinde hat er behelligt und mit einem Baustopp gedroht. Bei dieser hat er sich heute entschuldigt für sein Vorgehen, hält aber an der Forderung von Fr. 20'000.-- fest./emoticons/default_additional/137.gif

Feminato

 
Sendet ihm doch eine Unterlassungsklage-Androhung wenn er meint dies so breit zu verteilen, das mit Kopie an Arbeitgeber und Gemeinde ist wohl das Allerletzte, da könnte man ihn schon bald dranbekommen.

Aufgrund von was will dieser Affen-GU denn einen Baustopp verfügen? Er ist weder Nachbar noch sonst beteiligt, ich würde sofort zur Gemeinde dies mit dem Schreiber ansehen und den Sachverhalt belegen.

 
Die Gemeinde hat von sich aus den GU daraufhingewiesen, dass ein Bausopp nicht möglich ist.

Gruss

Feminato

 
meiner meinung nach, wäre das ein grund, den gu hier namentlich zu erwähnen...

/emoticons/default_additional/155.gif/emoticons/default_additional/155.gif :155:

rollwett

 
Hallo, mich würde schon interessieren wer dieser GU ist (bitte E-Mail an mich privat: speidel@bluewin.ch DANKE!). Es ist ganz einfach eine Frechheit was gewisse GU's sich erlauben und einfach abzocken wollen. Mein Tipp: Die Forderung mit einem Einschreibebrief als "ausdrücklich haltlos vollumänglich bestreiten". Bei Fr. 20'000.00 hast Du sogar den Vorteil, dass es je nach Kanton zu einem schriftlichen Verfahren vor Gericht kommt, das kosten am Ende den GU noch etliche Franken an Gerichtskosten. Lass Dich nicht beindrucken.

Gruss Bauexperte

 
das geht zu weit, den arbeitgeber und der gemeinde zu schreiben das ist doch schon nötigung und der gu sollte sich lieber warm anziehen

ich würde mich mal informieren und evtl. ihm wegen nötigung anzeigen

so eine frechheit

 
Hallo

Zusammen mit einer Rechtsanwältin haben wir die Rechnung retourniert und dem GU ein Ultimatum gesetzt, den Sachverhalt bei Arbeitgeber, Gemeinde und Architekt richtigzustellen ...

Wir sind gespannt. Falls keine Richtigstellung erfolgt hat uns unsere Anwältin geraten, die ganze Geschichte weiterzuziehen./emoticons/default_additional/187.gif

Gruss

Feminato

 
Hallo Feminato,

Ich sehe euch klar als Urheber - Haus entwerfen ist nicht ein Monopol für GU oder Architekt. Aber noch was anders, für Private Anwendungen das Urheberrecht ist gesetzlich aufgehoben, sehe ich da was Falsches?

..... Vorlagen nachzeichnen ist keine Urheberrechtliche Leistung, das sehe ich nur eine ergänzende Beilage zur Gratis Offerte.

LG Ibo

 
Hallo Ibo

Unsere Anwältin meinte sogar, wenn wir nichts vorgezeichnet hätten, was wir klar bestreiten, könnte der Architekt nur ein teilwieses Urheberrecht geltend machen, weil unsere Ideen auch im Haus eingeflossen sind.

Wir sind gelassen und gespannt ....

Feminato

PS:

Wir sind aber umso glücklicher haben wir nicht diesen GU gewählt./emoticons/default_additional/40.gif

 
Hallo Feminato,

Genau darüber würde ich mich am meistens freuen, dass er für euch nicht bauen darf. Am ende wird das Haus umso bedeutender.

das andere, na ja, dass ist etwas wo man halt beseitigen muss.

LG Ibo

 
für Private Anwendungen das Urheberrecht ist gesetzlich aufgehoben, sehe ich da was Falsches?
Ja, denn es gibt spezielle Bestimmungen für den Eigengebrauch. Hier wird das Urheberrecht pauschal abgegolten (Tonträgervergütung, Fotokopievergütung, etc.).

Aber in Feminatos Fall geht es ganz klar um kommerzielle Anwendungen. Jedoch wird der GU einen sehr schweren Stand haben, weil er in erster Linie Feminators Urheberrecht verletzt hat und wahrscheinlich beim unaufgeforderten bzw. unautorisierten Kopieren nicht mal ein eigenes Werk geschaffen hat. Item schiesst der GU sich selber ins Bein, wenn es daraufhinausläuft, dass Feminator Feminators eigenes Urheberrecht verletzt haben sollte. /emoticons/default_smile.png

 

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