Urheberrechtsverletzung, wie Vorgehen?

Das denke ich auch, dass das Feminators Urheberrecht klar verletz worden ist. Ich will mein Hand nichts aufs Feuer legen aber Kommerzielle Nutzer sehe ich nicht Feminato (so fern sie das Haus nicht Verkauft) sondern ihrer aktuelle GU. Der wird aber komische weise nicht gefordert.

Das ist eben der Grund, weshalb im internet so viel Pläne gibt, da die Komerzielle gegeneinander geschützt sind und Private mit Plänenen nichts anfangen können. Feminator könnte ja das Haus Stein auf Stein selber bauen. Ist den das Kommerziell?

LG Ibo

 
Ich kenne nun leider nicht die Abweichung des Schweizer Rechts gegenüber dem unsrigen, aber hier wäre diese Forderung niemals durchsetzbar und würde von seriösen Firmen daher schon gar nicht gestellt.

Man muss hier zuerst den Begriff "Urheberrecht im Bau" definieren um mögliche Ansprüche daraus ableiten zu können.

Die Häuser welche hier in der Regel besprochen, entworfen und geplant bzw. dann noch gebaut werden, unterliegen keinem Urheberrecht.

Diese würde voraussetzen, dass es sich um eine "einmalige" Planung eines ansonsten so nicht entworfenen und/oder gebauten Objektes handelt. Dies ist wohl nur bei 1 von 10.000 Häuser der Fall, aber auch hier könnte man darüber streiten ob dies in der ganzen Fülle umfänglich so wäre. Der Nachweis würde den meisten sehr schwer fallen.

Leichter geht dies bei Kunstobjekten oder bei den often beauftragten Projekten "Kunst am Bau", welche dann in der Tat von Künstlern entworfen und einmalig bei/für diesen Auftrag ausgeführt wurden.

Die üblichen Wohnhäuser sind jedoch in Millionenzahl so, sehr gleich, oder/immer fast gleich, überall schon vorhanden. Es wurde dabei also nichts einmaliges, neues entworfen wofür ein Schutz des geistigen Eigentums, eben das Urheberrecht, gerechtfertigt wäre!

 
Das ist eben der Grund, weshalb im internet so viel Pläne gibt, da die Komerzielle gegeneinander geschützt sind und Private mit Plänenen nichts anfangen können. Feminator könnte ja das Haus Stein auf Stein selber bauen. Ist den das Kommerziell?
@ibo: Im Urheberrecht wird nicht zwischen privat und gewerblich unterschieden. Es gibt aber den Eigengebrauch als Ausnahme, der aber sehr eingeschränkt ist und sich nur auf wenige Anwendungen beschränkt. Computerprogramme sind hiervon z.B. ausdrücklich ausgeschlossen. Also die CD vom Arbeitgeber auch zu Hause installieren, gilt nicht.

Anders ist es aber z.B. im Patentrecht, hier können nur gewerbliche Verletzungen eingeklagt werden.

@Pfälzer: Wenn ich ein Haus 1:1 kopieren würde, dann hätte ich wohl ein Problem. Ansonsten gebe ich Dir recht, dass durch den Umstand, dass die "gewöhnlichen" Häuser sich sehr ähnlich sind, ein paar Änderungen das Problem bereits aus der Welt schaffen könnten. Anders würde ich aber die Lage sehen, wenn jemand ein Erdhaus Vetsch Architektur ohne Lizenz des Urhebers dieser sehr schönen und speziellen Häuser bauen würde.

 
@ibo: ich weiss was Du meinst, aber die Schlussfolgerung ist nicht ganz korrekt:

Im Patentrecht ist explizit erwähnt, dass private Handlungen keine Verletzung ergeben (Art. 9 PatG) => es sind alle privaten Handlungen im Sinne von Art. 9 erlaubt.

Im Urheberrecht ist nicht explizit erwähnt, dass private Handlungen keine Verletzungen ergeben. Es gibt aber Ausnahmen, die sind via Eigengebrauch im Art. 19 URG geregelt. => es sind nicht alle privaten Handlungen erlaubt.

Beispiel: auf meiner privaten Homepage, die nur privat genutzt wird, darf ich dennoch nicht Fotos, Dokumente, o.ä. ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlichen.

Da wir langsam etwas OT werden, sollten wir die Diskussion per PN weiterführen.

 
Nachdem wir nicht gezahlt haben bis zur Frist, haben wir wieder einen eingeschriebenen Brief, diesmal von einem Anwalt mit neuer Frist erhalten. Jetzt wird sogar unser Architekt in die Pflicht genommen.

Wir haben sofort geantwortet und harren nun der Dinge.

Nächste Frist ist Mitte März 2009.

Gruss

Feminato

 
einfach cool bleiben und sich nicht beeindrucken lassen. Was aber meinst Du mit "Jetzt wird sogar unser Architekt in die Pflicht genommen."?

 
Der Anwalt hat angedroht, falls wir nicht zahlen, der Architekt zahlen muss, auf Grund des Urheberrechtsgesetzes ....

 
Ich würde mich mal vom Kassensturz oder Beobachter beraten lassen, die nehmen eine solche Story gerne auf... /emoticons/default_additional/188.gif

 
Ich habe es bereits oben vermutet, dass die Urheberrechtsverletzung eher eure aktuelle GU bzw. Architekt treffen müsste. Jetzt macht er wohl eine Korrektur!

Falls die Ganze doch vor Richter (oder Friedensrichter) kommen wird, dann könnte euch ein Ablauf (nach kronologische Rheinfolge**) und mögliche Zeugen (z.B. die andere befragten GU's) helfen um es klar zustellen, dass ihr selber Urheber seit und nicht die gegen Partei.

**Schaut euere Digitale Zeichnungen an, wann sie erstellt worden sind!

LG Ibo

 
ich war ja auch mal vor Gericht mit unserem damaligen GU. Unter anderem wollte er uns auch belangen, dass wir "sein" Konzept mit einem anderen GU/Architekten gemacht haben.

Dieses Thema wurde vor Gericht nicht mal eine Minute diskutiert und im Urteil nur mit einem Satz erwähnt... auf ein Hauskonzept/Skizzen oder ähnliches ein Urheberrecht oder ähnliches abzuleiten ist in Wirklichkeit (weil es ja eh nie 100 % das selbe ist bzw. es mind. schon 1000 Häuser gibt die auch so schon ähnlich gebaut wurden) aussichtslos.

Lasst Euch also nicht verrückt machen, auch wenn noch 100 eingeschrieben Briefe kommen oder die Gegenpartei sogar so wahnsinnig ist und das vor Gericht zieht.

 
Hallo

Jetzt will der GU die Offertgrundlagen bei unserem Architekten einsehen, resp. Kopien davon. Kein Problem für uns, kann der Architekt liefern, da sind auch alle Änderungen (wohlverstanden von unserem 1. Projekt) ersichtlich.

Der Architekt wird die Unterlagen liefern. Wir werden aber auf die Richtigstellung bei der Gemeinde und beim Arbeitgeber, wie auch beim Architekten bestehen. Notfalls ziehen wir es weiter ....

Feminato

 
Aber Warum den...will sein Anwalt eine Erfolgsprognose erstellen?

Ich würde nichts schicken, Warum? Wenn er beissen will, dann soll er es auch tun! Oder man will Klarstellung für die Dummheiten, dann würde ich aus Höfflichkeit Einsicht in den unterlagen erlauben. Ich würde auch ein paar print screen von den Datei Eigenschaften machen und beilegen, dort sieht man wann die Zeichnungen erstellt worden sind. (auch Journal Dateien könnten das gleiche tun)

LG Ibo

 
Hallo

Jetzt will der GU die Offertgrundlagen bei unserem Architekten einsehen, resp. Kopien davon. Kein Problem für uns, kann der Architekt liefern, da sind auch alle Änderungen (wohlverstanden von unserem 1. Projekt) ersichtlich.

Der Architekt wird die Unterlagen liefern. ...
STOP! Da würde ich - wie Ibo auch schreibt - gar nix liefern!
Wenn er etwas zu beweisen hätte, dann würde er ja nicht nach diesen Unterlagen fragen... Zudem droht er ja Euch und sollte in diesem Falle selbst eine Begründung liefern können.

Grüssle

Arcuos

 
Hallo

Hier noch eine Meldung von der Urheberrechtsverletzungs-Front:

/emoticons/default_tongue.png GU hat sich bei der Gemeinde, beim Arbeitgeber und bei uns entschuldigt.

Sache ist also für uns erledigt.

Besten Dank für die moralische Umterstützung

Feminato:rolleyes:

 
Hallo Feminato

Danke für den Schlussbericht.

Wurde offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Schön dass es zu euren Gunsten ausgegangen ist.

War der GU ein lokaler "Platzhirsch" der sich seiner Sache zu sicher war ?

Andy

 
Hallo

Den Grund kenne ich nicht. Unternehmer ist ca. 40 km entfernt. Wahrscheinlich hat er gedacht: Nützt nichts so schadet's nichts (Bauherr ist weit weg!?).

Ein Versuch war es Wert mit wenig Aufwand und einem Anwalt schnell mal Fr. 20'000.-- einzustreichen.

Feminato

 

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