verheiratet aber nur eine Partei kauft das Haus

gobe

New member
23. Sep. 2014
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Hallo zusammen

Wir haben ein schönes Haus gefunden und auch bereits die mündliche Zusage erhalten.

Von dem Geld das wir als Eigenkapital bringen müssen wird alles von mir gestellt bzw. den Rest erhalte ich als Vorbezug vom Erbe. Da ich auch alleine beim Notar sowie bei der Bank unterzeichne hat nun meine Frau bedenken dass sie im Falle einer Trennung leer dastehen würde.

Kann mir jmd. sagen wie dies rechtlich gehandhabt wird?

- der Erbvorbezug wäre ja sowieso zu halben Teilen geteilt wenn wir das Geld erst erhalten würden wenn meine Eltern sterben.

- da ich alles unterschreibe bin ich zwar auf dem Papier der Besitzer aber im Falle einer Scheidung würde das halbe Haus (sowie die Hälfte der Hypothekarschulden) ja sowieso durch 2 geteilt.

Richtig?

Liebe Grüsse Gobe

 
Hallo Gobe

Ich bin kein Notar, aber ich glaube dein Erbe musst du nur teilen, falls du einen Ehevertrag hast der Gütergemeinschaft vorsieht.

 
Wir haben keinen Ehevertrag aufgesetzt also haben wir ja normale Gütergemeinschaft.

 
Nur kurz, da dies nicht mein Spezialgebiet ist: Falls ihr bei der Eheschliessung nichts vereinbart habt, untersteht ihr dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Da wird zwischen Eigengut (gehört dem Ehegatten selber, der Partner hat bei Scheidung keinen Anspruch darauf) und Errungeschaft (gehört beiden Ehegatten) unterschieden. Wenn du nach Errungenschaftsbeteiligung googlest, findest du bestimmt ausführliche Erklärungen hierzu. Ein Erbe bzw. ein Erbvorbezug fällt ins Eigengut des Begünstigten. D.h. deine Frau hat tatsächlich keinen Anspruch hierauf. Dies unabhängig davon, ob du das Geld als Vorbezug erhälst oder später erben würdest. Auch das übrige Eigenkapital für den Kauf eures Hauses scheint - soweit ich das aus deinem Post herauslesen kann - ausschliesslich von dir zu stammen. Wenn du nun auch den Kaufvertrag alleine unterzeichnest, gehe ich davon aus, dass du dann Alleineigentümer des Hauses sein wirst und dies auch entsprechend im Grundbuch so eingetragen wurd. Abgesehen von allfälligen Ausgleichszahlungen, wenn sich deine Frau an der Amortisation der Hypothek beteiligen sollte, sehe ich wirklich nicht, inwiefern sie von Gesetzes wegen irgend einen Anspruch auf das Haus hätte...

Falls ihr daran etwas ändern wollt, müsst ihr wohl mit einem Notar zusammen sitzen, der sich damit auskennt und einen Ehe- und/oder Erbvertrag aufsetzen (hier gibt es viele Varianten und je nach Ausgangslage ist mehr oder weniger machbar).

Gruss, naju

 
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Naju hat alles korrekt beschrieben.

Bezüglich Liegenschaften gibt es aber noch einige wichtige Dinge, welche zu beachten sind.

In deinem Beitrag steht zwar, dass das volle Eigenkapital durch dich aufgebracht wird (teilweise durch Erbvorbezug), aber es steht nicht, ob du dafür das Geld verwendest, welches du "in die Ehe mitgebracht" hast.

Wenn dem so ist, würde die Liegenschaft dem Eigengut zugeordnet.

Wenn die LS dem Eigengut zugeordnet wird, besteht noch die Frage, mit welchem Geld die Hypothek jeweils amortisiert wird. Ich nehmen einfach mal an, dass du dafür das regelmässige Einkommen (also Errungenschaft) verwendest. Nun besteht ein "Vermischung" zwischen Eigengut und Errungenschaft. Und bei einem Verkauf oder einer güterrechtlichen Auseinandersetzung (Scheidung oder Tod) wird der Mehrwert des Hauses aufgeteilt. Das selbe gilt natürlich auch für wertvermehrende Investitionen...

Du siehst, dass die Sache nicht ganz so einfach ist. Daher meine Empfehlung: Setz dich mit deiner Frau und einem Notar zusammen, lasst euch beraten und macht einen Ehe- und Erbvertrag. Damit wissen beide, wer was erhält...

Grüsschen

Tom

 
Ok, besten Dank euch zwei, damit ist schon einiges klarer. Ich dachte schon dass wir um einen Notar nicht herumkommen werden. Das Eigenkapital kommt durch Erbvorzug sowie Errungenschaft während der Ehe. Ich dachte dass "erben" auch normal in die Errungenschaft einfliesst und war der Meinung dass meine Frau so abgesichert wäre.

Da meine Frau aber auch noch Kinder in die Ehe brachte und wir nun auch noch gemeinsame haben werden wir dies sowieso auch bei einem Notar mit einem Erbvertrag schriftlich festhalten müssen und können dies so in dem Fall gut kombinieren.

Liebe Grüsse

 
In diesem Fall würde ich ohnehin einen Ehe- und Erbvertrag empfehlen.

Ihr könnt dem Notar sagen, wie Ihr es wollt und er sagt euch, was rechtlich möglich ist...

Gruss

Tom

 
Dazu kommt noch:

Angenommen das Haus gehört zu 100% Dir bzw. wurde aus Deinem Eigengut bezahlt und es käme zur Trennung dann hat Deine Frau und Kinder Anrecht im Haus zu bleiben und Du müsstest gehen... 

Aber regelt das wie bereits erwähnt alles per Notar.

 
Dazu kommt noch:

Angenommen das Haus gehört zu 100% Dir bzw. wurde aus Deinem Eigengut bezahlt und es käme zur Trennung dann hat Deine Frau und Kinder Anrecht im Haus zu bleiben und Du müsstest gehen... 

Aber regelt das wie bereits erwähnt alles per Notar.
wie kommst du da drauf? bzw. wie begründet sich das?

 
Das ist nun mal in der Regel so, dass die Kinder (falls welche vorhanden) bei der Mutter bleiben und diese nicht aus der gewohnten Umgebung "gerissen" werden sollten.

Ist halt ziemlich pauschaliert, kommt aber (mindestens gerüchteweise) oft so raus...

 
Das ist nun mal in der Regel so, dass die Kinder (falls welche vorhanden) bei der Mutter bleiben und diese nicht aus der gewohnten Umgebung "gerissen" werden sollten.

Ist halt ziemlich pauschaliert, kommt aber (mindestens gerüchteweise) oft so raus...
Ich sehe schon, dass dies so passieren könnte, aber das gleich mal als "Gesetz" zu formulieren finde ich dann etwas streng:)

 
Nö nö, das war glaube ich nicht Absicht.

Aber den kennst du bestimmt:

Was hat ein Erdbeben und eine Scheidung gemeinsam? Bei beidem ist dein Haus weg... /emoticons/default_additional/149.gif

Grüsse

Tom

 
Eine Bemerkung am Rande: Deine Frau kann nie Geld aus ihrer dritten Säule an das Haus zahlen, wenn sie nicht Miteigentümerin am Haus ist.

 
Meie sehr konservative Einstellung dazu:

Bei einer Trennung ist es sowieso ein finanzieller Totalschaden, und als Familie sind alle im selben Boot. Zudem ermöglicht eine "Hausfrau" dem Mann erst, Einkommen zu erzielen, trägt also selbst dann erheblich zum Einkommen bei, wenn sie "nichts arbeitet".

Also lass das Haus je 1/2 auf Sie und auf Ihn eintragen, egal woher das Geld kommt, und gut ist.

Wichtig ist die Regelung, wonach beim Todesfall eines Ehepartners die Erben zu warten haben, bis der andere auch dahin ist, bevor sie drankommen. Es gibt nichts Widerlicheres als Kinder, welche die alte Mutter ins Heim versorgen, um das Haus verkaufen zu können. Das kommt leider vor und deshalb sollte man dem vorbauen.

Wenn du schon jetzt versuchst, dich juristisch so abzusichern, dass Dir im Falle einer Trennung möglichst viel bleibt, dann ist die Frau und nicht das Haus das Problem. Bei der Richtigen überlegt man sich sowas nicht.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meie sehr konservative Einstellung dazu:

Bei einer Trennung ist es sowieso ein finanzieller Totalschaden, und als Familie sind alle im selben Boot. Zudem ermöglicht eine "Hausfrau" dem Mann erst, Einkommen zu erzielen, trägt also selbst dann erheblich zum Einkommen bei, wenn sie "nichts arbeitet".

Also lass das Haus je 1/2 auf Sie und auf Ihn eintragen, egal woher das Geld kommt, und gut ist.

Wichtig ist die Regelung, wonach beim Todesfall eines Ehepartners die Erben zu warten haben, bis der andere auch dahin ist, bevor sie drankommen. Es gibt nichts Widerlicheres als Kinder, welche die alte Mutter ins Heim versorgen, um das Haus verkaufen zu können. Das kommt leider vor und deshalb sollte man dem vorbauen.

Wenn du schon jetzt versuchst, dich juristisch so abzusichern, dass Dir im Falle einer Trennung möglichst viel bleibt, dann ist die Frau und nicht das Haus das Problem. Bei der Richtigen überlegt man sich sowas nicht.
Na, das nenn ich jetzt nicht "konservativ":)

Ich würde ein Haus, zu welchem ich 100% des Eigenkapital beisteuere (sprich Eigengut) nicht 50% an meine Frau abgeben. 

Ich finde es auch nicht schlimm, wenn die Ehepartner auch noch eigenes Geld/Konti haben.

Im Rest gehe ich aber mit dir einig: Eine solche Regelung ist für den Worst-Case. Darum jetzt genau überlegen was man als fair erachtet. Weil wenn es knallt, dann ist evtl. eine vernünftige Diskussion nicht mehr möglich. 

 
Ich bin ja auch eher konservativ. Und dass eine Scheidung (nicht nur) finanziell ein Totalschaden bedeutet, ist wohl klar.

Nichts desto trotz bin ich wie Makrthekaiser der Meinung, dass Eigengut auch Eigengut bleiben soll. Ob die Ex-Frau nach einer Scheidung im Haus bleibt und der Mann die Hypozinsen bezahlt oder sie in eine adäquate Wohnung zieht und der Mann diese Miete bezahlt ist wohl unter dem Strich (finanziell) egal...

Fakt ist, dass es einfacher ist den worst case zu regeln, solange die Situation noch sehr gut ist. Man muss sich halt mit dem worst case-Szenario auseinander setzen, was nicht wirklich einfach ist. Sobald es krieselt ist der Zug schon lange abgefahren...

Gruss

Tom

(welcher keinen Ehevertrag hat, da er gerne mit der Frau teilt und beide bei zum Zeitpunkt der Ehe keine nennenswerten finanziellen Mittel hatten /emoticons/default_additional/114.gif )

 
Meie sehr konservative Einstellung dazu:

Wichtig ist die Regelung, wonach beim Todesfall eines Ehepartners die Erben zu warten haben, bis der andere auch dahin ist, bevor sie drankommen. Es gibt nichts Widerlicheres als Kinder, welche die alte Mutter ins Heim versorgen, um das Haus verkaufen zu können. Das kommt leider vor und deshalb sollte man dem vorbauen.
Ja, emil17: Das wäre schon wichtig, aber.....

Das geht nicht so einfach! Und schon gar nicht, wenn Kinder in die Ehe eingebracht wurden und dann noch eigene da sind. Das geht nur mit Erbvertrag - und der muss von den Kindern nicht unterschrieben werden, wenn sie nicht wollen (wenn sie volljährig sind)... da würde nur "auf den Pflichtteil setzen" gehen: Und das verhindert das "Rausschmeissen aus dem Haus" grad überhaupt nicht..... das "Bervorteilen" des überlebenden Ehegatten ist im Falle von nicht nur gemeinsamen Kindern eine mühselige Sache und mit vielen Hacken und Ösen verbunden. Aber ein Notar kann da sicherlich helfen, mögliche Optionen aufzuzeigen.

 
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Nett wie ihr über eure Kinder sprecht, wie potenzielle Erbschleicher. Meine Kinder sind nicht so. Ihr Vater selbst hat das Thema angeschnitten und ist nun entäuscht, dass sich die Kinder nun damit auseinandersetzen (mussten)!

 
Habe oft erlebt, wie familien auseinander gebrochen sind, wenn es ums Erben gieng... Auch solche, wo man es nie geglaubt hätte. Darum meint Tipp: vorher regeln!

 
Nett wie ihr über eure Kinder sprecht, wie potenzielle Erbschleicher. Meine Kinder sind nicht so. Ihr Vater selbst hat das Thema angeschnitten und ist nun entäuscht, dass sich die Kinder nun damit auseinandersetzen (mussten)!
Ich glaub auch nicht, dass meine Kinder so sind. Ich bins auch nicht. Meine Geschwister und ich haben gerne einer grosszügigen Regelung zugestimmt, damit meine Mutter und Ihr Partner abgesichert sind.

Aber wenn ich es nicht bin und meine Kinder nicht und deine Kinder auch nicht.... dann müssen es andere Kinder sein. Weil es passiert. Und das einfachste ist es diese Angelegenheiten klar zu regeln bevor es stress gibt.

 

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