AusDemFF
Meine Antwort bezieht sich nur auf den Umstand, dass der Partner nicht der Ehemann der Mutter und der Vater der Kinder ist!!
was heute richtig ist, oder so gesehen wird, kann morgen falsch, oder anders sein. Die Menschen und die Umstände können sich ändern!
Manchmal geht das so schnell. Arbeitslosigkeit, Krankheit auch Scheidungen sind selten planbar, und dann ist der Erbverzicht schon fest,
und kaum mehr zu ändern.
Bei gut situierten Verhältnissen mag das ja angehen, bei weniger guten, möchte ich nicht zuschauen wie der Partner der Mutter sich in dem
Umfeld das durch den Erbverzicht der Kinder geschaffen wurde sich bewegt, und die leiblichen Erben eventuell darben.
Meine Schwägerin hat in Ihrem Testament geschrieben, dass Ihr Partner noch 2 Jahre im Haus bleiben darf, und dann eigentlich ausziehen
muss, oder wie sich dann ihre Kinder mit ihm einigen ist dann deren Problem, auf alle Fälle erhalten die Kinder dann das Verfügungsrecht
über das Haus zurück, wobei das Haus ja immer ihnen gehörte, sie aber nicht darüber verfügen konnten.
Zudem denke ich, dass die Rentner von heute sich selten in einer akuten Notlage befinden, nebst AHV haben die meisten eine Pensionskasse
und die Ergänzungsleistungen sind gesetzlich geschuldet, sofern ein Anspruch besteht, aber bei einer in der Arbeitswelt stehender Person
kommt bei Arbeitslosigkeit diese Kasse und nach Aussteuerung das Sozialamt, die das Geld wieder zurück will, wenn der Erbverzichtsvertrag
hinfällig geworden ist, wobei das Haus in der Zwischenzeit an Wert gewonnen, oder auch mangels Unterhalt verloren hat.