Liebe Forummitglieder
Gemäss HEV Schweiz: Zur Gültigkeit von Reservationsverträgen ist ein Reservationsvertrag nicht rechtsgültig wenn er nicht öffentlich beurkundet wurde. Es wird erklärt was passiert wenn der Käufer vom Reservationsvertrag zurücktritt. z.B. dass der Verkäufer für seine bereits getätigten Aufwendungen Schadenersatz fordern kann. Wie sieht es aber aus, wenn der Verkäufer vom Vertrag (Reservationsvertrag) zurücktritt?
Uns ist es so ergangen. Wir haben Anfang März einen Reservationsvertrag unterschrieben. Da das Haus z.Z. vermietet ist, hat der Verkäufer dem Mieter gekündigt. Darauf ab hat der Mieter die Kündigung angefochten. Der Verkäufer wollte mit dem Mieter reden und eine Lösung finden. Was die beiden Parteien (Verkäufer/Mieter) ausgemacht haben wissen wir nicht. Nun tritt der Verkäufer (private Person) vom Reservationsvertrag zurück und er hat die Kündigung an den Mieter zurückgezogen. Gemäss unserem Architekt (wir wollten auf diesem Grundstück ein neues Haus bauen) hat der Verkäufer keinen Grund genannt, er möchte einfach nicht mehr verkaufen. Wir hatten bereits einen Entwurf vom Kaufvertrag zu Hause (wurde vom jetzigen Eigentümer über einen Notar aufgesetzt) und hatten schon sehr viel Zeit in "unser" Haus investiert (Finanzierungsabklärungen, Baupläne etc. geschweige von einem anderen Hausangebot welches wir abgelehnt haben, da wir unser „Traumgrundstück“ gefunden hatten). Können wir nun vom Verkäufer, falls er seinen Schritt nicht überdenkt, ebenfalls Schadenersatz für unsere Aufwände verlangen? Hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht?
Danke für eure Rückmeldungen.
Gemäss HEV Schweiz: Zur Gültigkeit von Reservationsverträgen ist ein Reservationsvertrag nicht rechtsgültig wenn er nicht öffentlich beurkundet wurde. Es wird erklärt was passiert wenn der Käufer vom Reservationsvertrag zurücktritt. z.B. dass der Verkäufer für seine bereits getätigten Aufwendungen Schadenersatz fordern kann. Wie sieht es aber aus, wenn der Verkäufer vom Vertrag (Reservationsvertrag) zurücktritt?
Uns ist es so ergangen. Wir haben Anfang März einen Reservationsvertrag unterschrieben. Da das Haus z.Z. vermietet ist, hat der Verkäufer dem Mieter gekündigt. Darauf ab hat der Mieter die Kündigung angefochten. Der Verkäufer wollte mit dem Mieter reden und eine Lösung finden. Was die beiden Parteien (Verkäufer/Mieter) ausgemacht haben wissen wir nicht. Nun tritt der Verkäufer (private Person) vom Reservationsvertrag zurück und er hat die Kündigung an den Mieter zurückgezogen. Gemäss unserem Architekt (wir wollten auf diesem Grundstück ein neues Haus bauen) hat der Verkäufer keinen Grund genannt, er möchte einfach nicht mehr verkaufen. Wir hatten bereits einen Entwurf vom Kaufvertrag zu Hause (wurde vom jetzigen Eigentümer über einen Notar aufgesetzt) und hatten schon sehr viel Zeit in "unser" Haus investiert (Finanzierungsabklärungen, Baupläne etc. geschweige von einem anderen Hausangebot welches wir abgelehnt haben, da wir unser „Traumgrundstück“ gefunden hatten). Können wir nun vom Verkäufer, falls er seinen Schritt nicht überdenkt, ebenfalls Schadenersatz für unsere Aufwände verlangen? Hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht?
Danke für eure Rückmeldungen.