Verkäuferschaft haftet nicht für Mängelrechte o.ä.

yizzi

New member
12. Juli 2015
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Tag alle zusammen,

Wir wollen demnächst eine neue Wohnung kaufen und haben nun den Entwurf des Kaufvertrags erhalten. Darin steht, dass die Verkäuferschaft (Marti AG) alle ihrer Mängelrechte o.ä. an uns abtritt und somit die jeweiligen Bauunternehmen für allfällige Mängel haften, also müssten wir uns bei Mängeln o.ä. direkt an die Unternehmen wenden. Nun ist meine Frage: Ist das üblich bei solchen Neubauprojekten? Schliesslich besteht zwischen uns und diesen Unternehmen ja keine Verträge, können wir unsere Rechte in diesem Fall trotzdem geltend machen?

Danke im Voraus.

Gruss

Yizzi

 
Lieber Yizzi

Ja. Das ist üblich.

Ja. Das ist ein kompletter nonesense für den Käufer. Es tönt zwar gut (Du kriegst alle Mängelrechte). Aber jetzt wölbt Dein Parkett: An wen wendest Du Dich? Parkettleger weil falsch verlegt oder Untergrundfeuchte nicht gemessen? Unterlagsbodenbauer? Sanitär, weil seine Wasserleitung Kondensat produziert? Heiziger, weil seine Bodenheizung etwas undicht ist? Glaub mir, jeder wird auf einen anderen zeigen und sagen «der da aber hat, darum...».

Etwas banal, ich weiss: Wenn es gut geht, geht es gut.

Weniger banal: Wenn es nicht gut geht, ist es wirklich mühsam.

Haba

 
Ok, das tönt aber nicht sehr erfreulich^^. Kann man in solch einem Fall noch etwas machen? Oder muss man so etwas einfach hinnehmen und hoffen, dass nichts passiert?

Yizzi

 
Lieber Yizzi

DAS musst Du mit Deinem Verhandlungspartner klären. Wenn er nicht will (bzw. sich sicher ist, einen Dummen zu finden, der es schon so nimmt) wird er keiner Änderung zustimmen. So wie ich es verstanden habe, ist der Vekäufer ja nicht einfach Dein GU der für Dich baut. Sondern ein Unternehmer, der eine Wohnung hinbaut und dann Käufer sucht.

Also, ich würd' mit ihm sprechen.

Haba

 
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Schlag der Verkäuferschaft vor, diesen Absatz ändern zu lassen.

Am besten den Vertrag eh kurz über einen sachkundigen Anwalt prüfen lassen und dann sogleich auch diesen Absatz so anpassen, dass die Mängelrüge und Behebung z.B. bis zur 2 Jahres oder 5 Jahres Garantie über die Verkäuferschaft läuft. Aber ein Anwalt kann dich da sicher gut beraten - ist gut investiertes Geld wenn etwas nicht so läuft wie beabsichtigt.

 

 
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Guten Morgen,

Ich habe gestern dem zuständigen Notar diesbezüglich eine Mail geschrieben und er hat mir wie folgt geantwortet:

"Durch die Abtretung der Mängelrechte werden Sie in die Lage versetzt, gegenüber den einzelnen Handwerkern und Unternehmern vorzugehen. In den ersten zwei Jahren wenden Sie sich diesbezüglich noch an die Marti Generalunternehmung AG, nach Ablauf von zwei Jahren direkt an den entsprechenden Unternehmer."

Gruss,

Yizzi

 
Lieber Yizzi

Was juristisch wahrscheinlich (kenne mich nicht so aus...) und technisch sicher richtig ist. Nur: Ob Du genau das haben möchtest? Siehe dazu mein Posting oben. Im Moment wo es (nach den 2 Jahren oder vorher, wenn der GU es verschleppt) Probleme gibt, musst dann DU dich fachlich schlau machen, an wen Du Dich warum wenden musst.

Dann sollte man sich schon fragen: Wozu hat man einen GU ("Sie haben nur einen Ansprechpartner für alle Belange am Bau"), wenn man danach trotzdem alles selber machen muss?

Haba

 
Lieber Haba

Wenn ich dich richtig verstanden habe: Selbst wenn der Notar mir rechtlich zugesichert hat, könnte es trotzdem sein, dass ich im Fall eines Problems nicht einfach die Marti GU AG aufsuchen und hoffen kann, dass sie alles regelt, oder? Und nach dem Ablauf dieser Frist von zwei Jahren wird sie mir ohnehin nicht mehr helfen. 

Was wäre dann hier die beste Lösung? Sollte ich mit dem Vertragspartner (Marti GU AG) verhandeln und darauf pochen, dass sie für alle Mängel haftet oder sollte ich nach dem Kauf das Ganze versichern, um im Zweifelsfall eine Ansprechsperson zu haben? (natürlich, es ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich, je nach Immobilienwert usw., aber was ist die "Standardlösung" bzw. wie handhaben das die meisten Leute?)

Danke im Voraus

Yizzi

 
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Lieber Yizzi

Schau, jetzt verlassen wir in der Diskussion die Gebiete, wo ich halbwegs wissen habe: Was jetzt zu tun wäre. Ich kann Dich hier nur an Bauherrenberater (der Verband hat eine Website) verweisen, oder Du kannst im h-f-k-zentrum hier auf der Website was finden, oder Du kannst Dich z.B. an den User Bauexperte wenden. (Habe mit niemandem davon bisher eine geschäftliche (oder sonstige!!!) Beziehung, sieht man von einer nicht zur Ausführung gekommenen Offerte an einen Kunden von Pfälzer ab)

Ein ausführliches Posting, was Dir die Leute geboten haben, was Du unternommen hast, und warum... würde mich (im Profil siehst Du: noch nicht am bauen) seeehr interessieren.

Haba

 
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Lieber Haba

Danke für deine Tipps! Vielleicht liegt ein kleines Missverständnis vor: Wir sind keine Bauherren, sondern kaufen uns eine fertig gebaute Wohnung der Marti AG. Allerdings befindet sich die Wohnung zur Zeit noch im Bau und wird erst anfangs November für uns bezugsbereit sein. Daher bezweifle ich, dass die Bauherrenberatung uns tatsächlich helfen kann. Ich werde mich aber möglichst viel informieren, allenfalls eine Fachperson aufsuchen und dann mit der Marti AG verhandeln. Sollte deinerseits noch Interesse bestehen, kannst du mir gern eine PN schreiben!

Ich danken allen, die hier geantwortet haben!

Yizzi

 
Lieber Yizzi

Wir sind keine Bauherren, sondern kaufen uns eine fertig gebaute Wohnung der Marti AG
Trotzdem ist eine Wohnung ein doch recht komplexes Bauteil aus verschiedenen Gewerken, welche aufeinander abgestimmt sein müssen und (infolge Kantönligeist und Gemeindeautonomie) den verschiedensten Gesetzten gerecht werden müssen. Es ist nicht einfach eine Schraube gemäss DIN-xyz, die Du irgendwo bestellen kannst, und welche man austauschen kann, wenn sie (mehr oder weniger zufälligerweise) ausser der Norm liegt oder Mängel aufweist.

Wenn alles gut ist, jadann ist auch wurscht, wie die Garantien usw. geregelt sind.

Die Wahrscheinlichkeit, dass irgend etwas nicht 100% richtig gemacht ist, ist hoch. Und sobald Du der Eigentümer bist, bist auch Du dafür verantwortlich. Und weisst u.U. nicht, an wen Du Dich wenden musst. Darum sollte man genau wissen, was passiert wenn...

Mein Interesse bestand eher aus dem Inhalt Deiner Vereinbarung/Vertrag, welche Du erzielen wirst. Für eine Bauherrenberatung bezüglich Verträgen habe ich zuwenig Fachwissen sowohl von der Juristerei als auch von den Roh- und Ausbaugewerken. Ich hätte Dich lieber gebeten, wenn alles über den Tisch ist, Du glücklicher Besitzer geworden bist, Du Deine Erfahrungen / Abwägungen / usw. mit uns im Forum teilst. Denn... Du bist nicht der einzige.

Haba

 
"Durch die Abtretung der Mängelrechte werden Sie in die Lage versetzt, gegenüber den einzelnen Handwerkern und Unternehmern vorzugehen. In den ersten zwei Jahren wenden Sie sich diesbezüglich noch an die Marti Generalunternehmung AG
Mit anderen Worten, du musst dich selber darum kümmern. Das wird, wie Haba geschrieben hat, lustig, wenn nicht klar ist, wer den Schaden zu verantworten hat.

Das Ganze ist so wie wenn du in der Beiz ein zähes Fleisch oder einen sauren Wein kriegst und der Wirt sagt, da müssest Du dich an den Metzger oder Winzer wenden.

Da wird eine Zumutung als Leistung ausgegeben. Solange sich aber fast jede Immobilie hochpreisig verkaufen lässt, wird dieser Unfug nicht aufhören.

 
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Salü

Eigentlich wurde alles geschrieben.

Marti verkauft mit Abgabe der Mängelrechte.

Wenn du das nicht willst sprich mit Marti.

Will der nicht, verkauft er die Wohnung anderweitig. Da ist dann das Thema der Rückzahlung der Reservationszahlung noch offen.

Oder aber du beisst in de sauren Apfel und kaufst so.

Das mit der Abgabe der Mängelrechte wird häufig gemacht.

@Emil Hab vor etwa 20 Jahren das erste Mal von Übertragung der Mängelrechte gehört.

Das ist mittlerweile ein alter eingespielter Zopf.

 
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Tag,

Ich habe heute meinen Bankberater gefragt. Laut ihm ist es mittlerweise bei Neubauten üblich, dass es so gehandhabt wird. Es sei zudem noch fair, nach meinem Berater, dass Marti sich zwei Jahre lang für die Garantieabnahme verpflichtet. Tja, dann müssen wir wohl in den sauren Apfel beissen^^. 

Yizzi

 
Liebe Alle

[ Mängelabtretung: ... ]

ist es mittlerweise bei Neubauten üblich, dass es so gehandhabt wird
weil

Das ist mittlerweile ein alter eingespielter Zopf.
wie wahr... und es reicht offensichtlich als Grund...

Es sei zudem noch fair, nach meinem Berater, dass Marti sich zwei Jahre lang für die Garantieabnahme verpflichtet
mindestens vor dem Hintergrund, wie sich andere GUs verhalten... kann man dem definitiv zustimmen.

Was es aber nicht besser macht: Siehe emil.

Da wird eine Zumutung als Leistung ausgegeben. Solange sich aber fast jede Immobilie hochpreisig verkaufen lässt, wird dieser Unfug nicht aufhören.
Haba

 
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Tag,

Ich habe heute meinen Bankberater gefragt. Laut ihm ist es mittlerweise bei Neubauten üblich, dass es so gehandhabt wird. Es sei zudem noch fair, nach meinem Berater, dass Marti sich zwei Jahre lang für die Garantieabnahme verpflichtet. Tja, dann müssen wir wohl in den sauren Apfel beissen^^. 

Yizzi
Und was passiert, dann wenn du die Mängel bei Marti innerhalb von 2 Jahren rügst und dieser dann nichts macht? Sind dann automatisch nach den zwei Jahren die Unternehmen dran?

 
Nach meiner Erfahrung mit einigen GU klappt das recht gut bei Problemen, welche sich einfach und kostengünstig beheben lassen.

Bei komplexeren Problemen kommt es auf den Vertreter der Stweg Interessen an.

Wenn da nichts ist

 
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Es ist immer einfach wenn der Mangel klar einer Firma zugeordnet werden kann.

Das Problem beginnt, wen dem nicht so ist.

Deshalb ist der Profi bei schwierigeren Fällen wertvoll, da er Erkenntnisse zusammenfügt und damit Fakten schafft welche die Zuordnung der Firma und damit des Garantieleistenden ermöglicht.
Dafür wäre ja eigentlich die vom Bauherrn und nicht vom GU bestellte Bauleitung da ...

Was wenn der Mangel auf einen Planungsfehler zurückzuführen ist? Bei Dingen wie einer Wärmepumpe, die in einer Wohnung als zu laut empfunden wird, kann es dann echt lustig werden.

 
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Dafür wäre ja eigentlich die vom Bauherrn und nicht vom GU bestellte Bauleitung da ...

Was wenn der Mangel auf einen Planungsfehler zurückzuführen ist? Bei Dingen wie einer Wärmepumpe, die in einer Wohnung als zu laut empfunden wird, kann es dann echt lustig werden.
Diese Bauherrn Bauleitung zu beauftragen ist bei einer erst noch neu zu erstellenden Stweg ziemlich unmöglich. Da nicht gegründet auch nicht beschlussfähig.
 
Und was passiert, dann wenn du die Mängel bei Marti innerhalb von 2 Jahren rügst und dieser dann nichts macht? Sind dann automatisch nach den zwei Jahren die Unternehmen dran?
Im Vertrag steht, dass Marti innerhalb von 2 Jahren eine Garantieabnahme durchführen wird. Ansonsten sollten wir alle während dieser Zeit festgestellten Mängel der Marti AG melden. Nach Ablauf dieser Frist müssen wir direkt mit den Unternehmern sprechen. Wie zuverlässig sie sind, weiss ich auch nicht.

 

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