Hallo 1965
mit dem reinen Abgeben der Unterlagen beim Notar hast erstmal du in erster Linie ausgelöst, gewillt zu sein, einen notariellen Kaufvertrag (oder Vorvertrag) erstellen zu lassen. Da offenbar nirgens eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und dem interessierten Käufer bezüglich Notariatskosten besteht, nun auch nicht mehr rekonstruierbar ist, wann und wie der Käufer telefonisch Kontakt mit dem Notariat aufgenommen hat, bleibt diese Rechnung klar an dir hängen. Du hast zwar das Recht, diesen Betrag beim abgesprungenen Käufer geltend zu machen, ob du von solch einer Sorte aber jemals einen Batzen siehst, muss bezweifelt werden.
Der Notar stellt sich auf den Standpunkt, er habe seine Leistung erbracht, ob diese schlussendlich von Nutzen ist, ist nicht sein Problem. Moralisch ist der Käufer Mitbeauftrager, wäre die Verurkundung vollzogen worden, hätte er seinen Anteil (je nach Abmachung und Ortsüblichkeit) auch leisten müssen. Dummerweise hast du, ohne klare Abmachung mit dem Käufer, nachweisbar den ersten Schritt getan, somit erkennt dich der Notar berechtigt auch als gesicherter Auftraggeber. Anders als mit Bezahlung dieser Rechnung wirst du nicht aus dieser Sache rauskommen.
Für einmal beissen nicht den letzten die Hunde!
Gruss
Till