Verkauf platzt in letzter "Minute": Ansprüche?

Ich würde auf keinen Fall auf die Forderung eingehen. Oder gibt es irgend ein "Beweisstück" womit der Notar belegen könnte, dass Ihr die Auftraggeber seit? Schon komisch wenn ich als Auftragnehmer zuerst diverse Abklärungen brauche um herauszufinden wer mein Auftraggeber ist!!?!! Behaltet einfach die Nerven. Ich glaub der Herr Notar ist sich sehr wohl bewusst, dass er keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch hat! Er hofft einfach, Euch soweit einschüchtern zu können das Ihr zahlt. Machts nicht.

 
Die Ausgangslage ist doch eigentlich klar, denn es gibt nur 2 Möglichkeiten:

A) Ihr habt den Auftrag erteilt - dann liegen aber Beweise vor, dass ihr das gemacht habt; dann ist die Rechnung zu bezahlen ODER

/emoticons/default_cool.png Ihr habt keinen Auftrag erteilt - dann liegen auch keine Beweise dafür vor - und ihr habt nichts zu bezahlen.

Ich würde höflich aber bestimmt schreiben, dass ihr nie einen Auftrag erteilt habt und es daher auch keine Forderung an euch geben kann.

Martin

 
Hallo

Ein Vorkaufsvertrag wurde aus unserer Sicht durch die Interessenten beim Notar in Auftrag gegeben
@1965: es wäre nun halt schon wichtig zu wissen, ob ihr einen Auftrag erteilt habt - oder nicht. Wie oben im Zitat hast du 'eure Sicht' erläutert. Ist diese Sicht nur 'eure' oder ist sie erwiesenermassen richtig? Es bringt nichts, hier weiter zu Rätseln, es wurde alles gesagt. Falls ihr keinen Auftrag erteilt habt, müsst ihr auch nichts bezahlen. Ich frage mich, weshalb euer Notar zur Erkenntnis gelangt, dass ihr für die Rechnung aufzukommen habt? Kann es nur 'Einschüchterung' sein, oder ist vielleicht doch etwas daran?

Gruss

Till

 
Ja, da spielt es jetzt schon ne Rolle, werd den Auftrag aufgegeben hat.

Obwohl, wenn man das Zitat oben liest, seit ja ihr der Auftraggeber.mhm...schwer

 
Es ist folgendermassen: Als wir die mündl. Zusage vom Käufer hatten, bin ich mit den Unterlagen zum Notar (es handelt sich um eine Überbauung mit einer Überbauungsordnung), da wir es dem Notar und den Käufern einfacher machen wollten und um Kosten zu sparen, leider weiss niemand mehr ob der Käufer vor oder nach meinem Besuch beim Notar angerufen hat! Den im Vorverkaufsentwurf sind Änderungen die durch die Käuferschaft gemacht wurden und sicher nicht von uns, da diese zu unserem Nachteil gewesen wären. Wir haben mit der Käuferschaft vor ca. 1 Wo Kontakt aufgenommen und wollten dies mit der Rg klären, da hiess es auf einmal, sie hätten nie vorgehabt das Haus zu kaufen!? Und warum dann den Zusatz im Vertrag und sie waren mit einem Küchenbauer bei uns, um die Umbaupläne für die Küche zu besprechen! Für uns ist die Sache sehr schleierhaft und undurchschaubar.

 
Guten Tag

Als wir die mündl. Zusage vom Käufer hatten, bin ich mit den Unterlagen zum Notar
das ist die einzig entscheidende Aussage, damit bist du der Auftraggeber. Du hast den Fehler gemacht, nicht die Käuferschaft mit diesem 'Akt' zu beauftragen. Damit ist nicht von Belang, ob danach von der Käuferschaft Vertrags-Aenderungen zu deinen Ungunsten verlangt wurden, dies sind dann lediglich noch Details zum entstehenden Vertragswerk. Wie ich in dieser Sache langsam vermutet habe (Aussagen des Notars), bist du zur Bezahlung der Rechnung verpflichtet! Dazu ist aber festzuhalten, dass die 'abgesprungenen' Käufer nicht zur edlen Sorte gehören, aber davon gibt es leider noch so viele.

Gruss

Till

 
Hallo Til

Es ist schwierig die Situation zu erklären. Die Käufer haben nach der mndl. Zusage erklärt, dass sie dem Notar tel. Leider war ich mit dem Nutzungs- und Überbauungsreglement zu früh beim Notar (wollten dem Notar und den Käufer Kosten einsparen) und beim Notar weiss (oder will) niemand mehr, wann die Käufer tel. haben. Ich habe nur die Unterlagen abgegeben.

 
Hallo 1965

mit dem reinen Abgeben der Unterlagen beim Notar hast erstmal du in erster Linie ausgelöst, gewillt zu sein, einen notariellen Kaufvertrag (oder Vorvertrag) erstellen zu lassen. Da offenbar nirgens eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und dem interessierten Käufer bezüglich Notariatskosten besteht, nun auch nicht mehr rekonstruierbar ist, wann und wie der Käufer telefonisch Kontakt mit dem Notariat aufgenommen hat, bleibt diese Rechnung klar an dir hängen. Du hast zwar das Recht, diesen Betrag beim abgesprungenen Käufer geltend zu machen, ob du von solch einer Sorte aber jemals einen Batzen siehst, muss bezweifelt werden.

Der Notar stellt sich auf den Standpunkt, er habe seine Leistung erbracht, ob diese schlussendlich von Nutzen ist, ist nicht sein Problem. Moralisch ist der Käufer Mitbeauftrager, wäre die Verurkundung vollzogen worden, hätte er seinen Anteil (je nach Abmachung und Ortsüblichkeit) auch leisten müssen. Dummerweise hast du, ohne klare Abmachung mit dem Käufer, nachweisbar den ersten Schritt getan, somit erkennt dich der Notar berechtigt auch als gesicherter Auftraggeber. Anders als mit Bezahlung dieser Rechnung wirst du nicht aus dieser Sache rauskommen.

Für einmal beissen nicht den letzten die Hunde!

Gruss

Till

 

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