Verstopfte Abwasserleitung in Bad

anita078

Mitglied
19. Nov. 2010
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Hallo zusammen

Nachdem wir 3 Wochen in der neuen Wohnung eingezogen sind, war die Abwasserleitung des WC verstopft und wir mussten eine Firma anrufen, die dann am Wochenende vorbei kam und die Leitung mit Pressluft entstopfte.

Für mich ist das ganz klar ein Garantiefall und die Rechnung über CHF 800 habe ich der Bauleitung übergeben. Ich habe diesen Fall auch auf die Mängelliste gestellt. Jetzt erhalte ich eine Mahnung, dass die Rechnung nicht bezahlt wurde. Wie sieht ihr das? Wir haben in mehr als 6 Wohnung innerhalb der letzten 25 Jahren gelebt und NIE eine verstopfte Leitung gehabt und jetzt nach 3 Wochen in der neuen Wohnung passiert das.

Gerne würde ich Eure Meinung dazu hören.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

 
Du solltest unbedingt festhalten, was die Ursache für die Verstopfung war. Ohne die Ursache zu kennen kann wohl keine vernünftige Aussage bezüglich Kostenträger gemacht werden.

Drei bewusst sehr extrem gewählte Beispiele:

1: Ein Handwerker hat Reste von Putz oder Zement in den Abfluss geschüttet, was zur Verstopfung geführt hat.

2: Leitungsführung und / oder Leitungsdimension entsprechen nicht der Norm, ein normaler Abfluss ist nicht möglich.

3: Die komplette Anlage ist frei von Mängeln, wurde korrekt ausgeführt und entspricht der Norm. Ihr hattet an eurem früheren Wohnort übermässig gross dimensionierte Abwasserleitungen, welche mit euren übermässig grossen Haufen problemlos fertig wurde. Die neue Anlage ist also verstopft, weil eure Haufen einfach zu gross sind.

Wie du merkst, wäre für jedes Szenario jeweils ein anderer Schuld am Schlamassel. Deshalb ist es wichtig, die Ursache zu kennen.

 
Du solltest unbedingt festhalten, was die Ursache für die Verstopfung war. (...) Die neue Anlage ist also verstopft, weil eure Haufen einfach zu gross sind.
Unsinn, ein 90er Rohr mit vorschriftsmässigem Gefälle kriegt man so nicht dicht ... das Problem der grossen Haufen wird ausführlichst hier abgehandelt.
Man kann nicht einfach eine Rechnung irgendwem schicken, der den Auftrag nicht erteilt hat. D.h. man kann schon, aber der wird kaum so blöd sein, die zu bezahlen. Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Du warst Auftraggeber, also haftest Du dem Rohrpannendienst für die Bezahlung, kannst allerdings versuchen, das Geld vom Schuldigen zurückzubekommen. Dazu musst Du beweisen, wer schuld an dem Problem ist. Dazu wiederum ist es mindestens erforderlich, ein Protokoll des Pannendienstes vorzulegen, wo die Ursache des Problems genannt wird. Wenn es eine Mietwohnung war, muss man eben dem Vermieter bzw. der Verwaltung telefonieren.

 

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Ideu