Verstoss gegen Bauauflage

fujolelo

Mitglied
27. Aug. 2008
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Guten Morgen

Wir sind am Planen unseres EFH und haben nun die Baubewilligung mit Auflagen erhalten.

Was kann passieren, resp was für Handhaben hat die Gemeinde, wenn man sich nicht daran hält? z.B. etwas nicht oder anders baut als die Gemeinde es wünscht (gem. Bauverordnung).

Danke!

 
/emoticons/default_smile.png schon wieder eine Anfrage für meine Kristallkugel ... : die sagt: es kommt ganz darauf an.

Da solltest Du uns schon mit mehr Fakten füttern, wenn Du genaueres hören willst.

 
Hallo!

Tja, ist eben etwas schwierig - wer weiss wer hier mitliest ;-)

Es geht darum, dass wir etwas bauen sollten, was wir nicht bauen möchten.

Ich kann dir sonst gerne ein Mail mit Details machen - wenn du dich in der Materie auskennst!

Danke

 
Hallo fujolelo

ja, etwas konkreter wäre schön .. wobei willst du dich nicht an die Bauverordnung halten ?

je nach Gemeinde und Bauvorstand, resp. Bausekretär gibt's ordentlich Zoff .. z.T. ziehen die auch Rückbau in Erwägung. Ich kenne Fälle, die mussten wieder Flachdächer, welche "überstanden" resp. zu lang waren wieder abschneiden, Haus nochmals eingerüsten und Fassadenfarbe ändern

.. ein anderer Fall kenne ich, da hat der zuständige Gemeindemitarbeiter schon bei der Baueingabe gesagt, "das Dachfenster dürfen sie da nicht einbauen ... die Busse wird dann Fr. 500.- kosten"

Von da her kommt es wirklich darauf an was für ein Verbrechen du vorhast ..

Gruss

Flat E.

 
Hallo Flat

Danke!

Rückbauen können wir nichts - da wir es gar nicht bauen wollen ;-))

Eine Busse würden wir allenfalls in Kauf nehmen und auch bezahlen.

Aber wie kann die Gemeinde vorgehen, wenn wir uns weigern würden und eine Busse nicht in Frage käme ihrerseits?

 
Es wurde bereits erwähnt, es hängt immer von der jeweiligen Gemeinde / Kanton ab.

Bei uns ist es so, wenn der Rückbau unverhältnismässig wäre, dann gibt es eine Busse.

Definition unverhältnismässig????

 
du hast immernoch nicht geschrieben um was es konkret geht ?

aber die Gemeinde kann dir die Bezugsgenehmigung verweigern .. heisst du darfst/dürftest dann nicht in dein Haus einziehen und darin wohnen ... wenn du es dennoch tut ... kann ich dir die Folgen nicht nennen ... aber die Gemeinde dürfte am längeren Hebel sein

Gruss

Flat E.

 
Je nach Gemeindegrösse (wo z.B. jeder jeden kennt) würde ich nicht unbedingt die "Sonderwurst" spielen...

 
.. nein, ich bin kein Spezialist; da Du uns nicht sagst um was es geht, können alle nur die Kristallkugeln befragen. Die Chance ist aber hoch, dass selbst bei besserer Kenntnisslage, die Kristallkugeln die genauen Zukunfstsaussichten verweigern /emoticons/default_wink.png

 
Die Frage ist auch warum du nicht was bauen willst? Ist es ein Grund der Kosten, oder weil du weniger Platz hast, oder ästhetischen Gründen, oder.....

Ansonsten, folgende Formel anwenden:

Du kannst abwägen, was die Kosten sind, wenn du es später doch bauen musst!

Du kalkulierst du die eventuellen Mehrkosten dividiert mit dem dem Risiko, das du bereit bist einzugehen multipliziert mit der Gutmütigkeit und deiner Vernetzung mit der Gemeinde.

Ist die berechnet Zahl kleiner, als die Kosten zu Beginn, dann lohnt es sich finanziell, das nicht zu bauen.

Der Rest ist Kristallkugel und Kaffeesatz lesen, eventuell helfen noch Tarot-Karten.

 
Suche Dir einen Architekten, der sich auskennt, oder sprich mit der Baukommission, warum die das verlangen. Wenn man die Gründe versteht, lebt es sich leichter damit.

 
Hallo

Je nach Bauordnung werden Verstösse mit Busse oder Haft (!) geahndet. Da du offensichtlich etwas zu bauen unterlassen willst, geht es dann nicht um die Frage ob der Rückbau unverhältnismässig wäre, sondern die werden dich dazu zwingen, das fehlende Teil zu ergänzen, was kaum unverhältnismässig sein dürfte. Ich denke, du hast schlechte Karten, aber ich würde dir empfehlen, der Baubehörde ein Wiedererwägungsgesuch bzw. ein Änderungsgesuch zu stellen und klar zu begründen, wieso du von den ursprünglichen Plänen abweichen willst.

 
das ganze ist halt einfach ein Spiel mit dem Feuer. Und schlussendlich eine Lotterie - bei einer Gemeinde lassen sie dir fast alles durchgehen bzw. es kümmert sie nicht und bei einer anderen verlangen sie eine Aenderung nur wegen 1 cm Differenz...

mir gehts aber bei solchen Sachen um Gerechtigkeit, Ehrlichkeit und Fairness. Wieso sollst gerade DU damit durchkommen? Wieso sollen für Dich andere Regeln gelten als für die anderen?

Finde das nicht fair und nicht gerade sehr sozial...

 
Kommt halt schon schwer darauf an um was es schlussendlich geht, kannst du wenigstens sagen ob es in den Bereich Sicherheit (Brandschutz zum Beispiel) oder nur um etwas Optisches geht?

 
etwas konkreter bitte, wenn du schon hilfe erwartest (kannst ja andere/vergleichbare bsp. bringen und umschreiben).

neben brandschutzaspekten kann es sich auch um versicherungs/haftungsfragen handeln (z.b. auflage keine kellerfenster, weil in hochwasser-risikogebiet etc).

wie schon mehrfach erwähnt: strafe ist gemeindeabhängig.

#ich kenne fälle, wo dezente unauffällige hausfarbe bei anbau verboten wurde.

bauherr hat dann trotzdem gemacht (minimale busse, oder gar keine busse), ein jahr später wurden im quartier die wildesten extrem-farben an die fassage gepinselt... niemand sagte mehr was

#ein unternehmer hat im gewerbebau einfach so eine kleines stockwerk mehr gebaut.

musste gerüchten zufolge busse zahlen (wohl im 3 oder 4stelligen bereich; er ist ein guter steuerzahler)

#wintergärten werden ohne bewilligung gebaut, bis dann ein nachbar reklamiert, und ein baugesuch eingereicht werden muss.

etc. etc.

rest mit fairness und so wurde ja schon gesagt!

warum sollte für dich eine ausnahme gelten?

(ja ich weiss, viele gemeindefunktionäre/bauverwaltungen sind mehr als kundenunfreundlich und nehmen ihren möglichen spielraum gar nie war.... fürsten halt :-( )

 

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