Was soll ich machen? Gipser/GU/Expertrise

norri750

Mitglied
22. Juni 2009
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Hallo

Kurze Zusammenfassung: ETW gekauft, bei Ausbau schon Gipserarbeit bemängelt, Expertise erstellen lassen, Gipser am Experten davongelaufen, Expertise ergab 20-25% Mangelhaft. Gipser "verbesserte" nur eine Wand, und Projektleiter versuchte sich auch noch selber als Gipser. PJ nicht mehr bei GU. Wir sind dann eingezogen Ende Nov. 2009. Auf Mängelliste u.a. Gipserarbeit, Besprechung mit GU: entweder Minderwertzahlung oder Nacharbeit. 2Mt. keine Reaktion, nun Anruf von GU; Gipser und neuer PJ wollen sich die Arbeit mangelhafte ansehen!!!

Was sollen wir nun machen?

Wenn Minderwertzahlung zu klein, neuer Abrieb. Aber wer sind eingezogen, Schränke, Wohnwand, etc. mont. Wer bezahlt den ganzen Aufwand?

Ich weiss momentan nicht, was wir machen sollen?

Oder war das die Taktik des Gipser und GU???

Danke für Eure Infos

der Katzenbändiger

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo norri750,

dass sich die beiden das "anschauen" wollen, sollte ja ggf. auch ein positives Zeichen sein... also neuer Projektleiter macht sich mit altem Gipser nochmals selbst ein Bild von der Situatuion. Das ändert ja nichts am Mangel.

Entscheidend wird sein, was dabei.. oder danach herauskommt.. was sie also vorschlagen zu tun. Wenn das nicht passend ist, was sie Dir ggf. als Nachlass anbieten, dann bestehtst Du einfach auf die Nachbesserung.

Da er es versäumt hatte den Mangel vor Bezug zu beseitigen, geht nun auch das Problem mit Umräumung... Säuberung auf seine Kappe. Wobei Du ja nun nicht schreibst, was und wie viel der Flächen betroffen wären.

 
Hallo

Einfach im Hinterkopf behalten, recht haben und recht bekommen sind nicht das selbe.

Wenn der Gipser die Arbeit sauber nachbessert würde ich nicht auf den Kosten für`s aus und wieder einräumen beharren.

Lieber einen sauberen Schlussstrich ziehen als jahrelang ärgern und womöglich noch prozessieren.

Wer weiss wie lange es diese Firma gibt.

Turbo

 
Danke für Deine Infos.

Positves Zeichen? Okay, werde das mal so deuten...

Fläche? Wohnfläche 145m2/4.5Zimmer. Gesammt Wandfläche, überschlagsmässig nach Experte, so um die 200-240m2, meine ich.

Macht Freude, es sind alle Räume betroffen. Gut hat man sich schon eingerichtet /emoticons/default_additional/202.gif.

Kann ich demfall, wenn eres nachbessert, meine Stunden für Aufbau, etc in Rechnung stellen? Zu welchem Std. Preis?

 
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Hallo

Einfach im Hinterkopf behalten, recht haben und recht bekommen sind nicht das selbe.

Wenn der Gipser die Arbeit sauber nachbessert würde ich nicht auf den Kosten für`s aus und wieder einräumen beharren.

Lieber einen sauberen Schlussstrich ziehen als jahrelang ärgern und womöglich noch prozessieren.

Wer weiss wie lange es diese Firma gibt.

Turbo
Der Gipser besserte vor der Expertise schon 3mal nach!!! Daher glaube ich nicht mehr an saubere Arbeit. Laut Expertise ist 20-25% Mangelhaft, und der Rest knapp geügend, Schulnote 3.5-4 laut Experte.

 
Hoppla, da ist dann ja tatsächlich alles betroffen... also nicht nur ein Zimmer.. oder ein, zwei Wände..

Bei vergeblicher, dreifacher Nachbesserung würde ich mir in der Tat überlegen, diesen überhaupt nochmals Hand anlegen zu lassen.. er, oder seine Mitarbeiter haben da wohl kein grosses Fachwissen....

Zudem, bei diesem Schadensausmass, wäre es wohl eher angebracht, dass hier seine Versicherung mitwirken würde... dann wäre auch das Thema "Umräumen" erschlagen.

Aber egal wie, letztlich ist einzig und vorrangig Dein GU dafür verantwortlich! Wie, oder mit wem er den Schaden behebt, ist dann eher zweitrangig für Dich. Er hat Dir die Leistung verkauft und haftet auch für die mangelfreie Ausführung.. Gipser hin oder her.. das können die Beiden unter sich ausmachen, wenn erforderlich.

 
Zuerst wird der Mangel gerügt, als nächstes kann eine Expertise vorliegen, darauhin den Unternehmer abmahnen und zur Nachbesserung auffordern mit einer gehörigen Fristsetzung dazu. Efolgt keine oder ungenügende Nachbesserung, eben wieder abmahnen und Nachfirst setzen sowie die Ersatzvornahme androhen. Erfolgt wieder keine Nachbesserung, dann 2 Offerten einholen für die Nachbesserung, dann Klage einreichen zur Erbringung der Nachbesserungsleistung im Umfang von Franken xy. Gibt es vor Friedensrichter keine Einigung, so kommt es vor Bezirksgericht, dort muss dann der fehlbare Unternehmer für die nicht erfolgte Nachbesserung den Kostenvorschuss leisten. Dann erst kann man selber den Auftrag im Umfang dieser Summe vergeben.

Meine Erfahrung zeigt, dass mehrheitlich in Fällen unter Fr. 50'000 schon beim Friedensrichter unter Beihilfe einer Fachperson eine Einigungsvereinbarung abgeschlossen werden kann.

Es ist ein etwas mühseliger Weg, aber es lohnt sich.

Gruss

Bauexperte

 
Tja, daher war ich riesig erfreut, das DER Gipser wieder kommt um die Mängel anzusehen.

Werde mal bei der Besichtigung anwesend sein, mich aber nicht dazu äussern (was nicht so einfach ist), es ist ja eine Expetrise vorhanden.

Der GU ist eben auch kein einfacher Fall. 2 Jahresabnahme des Blockes will er nicht mit allen Eigentümer durchführen (wie von den Stockwerkeigent. verlangt), sondern mit jedem Einzel !!!???

Dieser GU gibt zudenken, nicht nur mir....

 

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