Hallo RafflamelleHallo Pfälzer
Heisst das, auch nachträglich kann man die problemlos noch richtig abdichten, wenn man sie freigelegt hat? Und gilt das auch für den Verbundestrich und die Bodenplatte?
Beste Grüsse
Rafflamelle
Ja, sicher geht das, wenn die Stellen gefunden sind, auch nachträglich noch. Man hätte in der Bauzeit allerdings schon durch anderweitige Mittel Vorsorge treffen können.... aber letztlich muss es eben von oben (da kommt ja letztlich das Wasser bei den Decken her) fachgerecht abgedichtet sein (bzw. werden).
Im Verbundestrich stört ein Riss nicht wirklich... wenn er trocken wäre.. aber auch hier kann man natürlich den Riss aufschneiden und entspr. mit Harz verfüllen. Es kann auch sein, dass bei der Kontrolle eh eine Fläche entfernt werden müsste, wonach dann eben diese Fläche (z.B. ein Rechteck) auch wieder verfüllt werden kann. Man wird es allerdings farblich sehen...also die ersten Jahre zumindest. Bei einer nachträglichen Beschichtung wäre dies natürlich wieder unsichtbar.