Wassereintritt nach 6 Jahren

idotter

Mitglied
25. Juni 2009
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Hi zusammen, wir wohnen seit 6 jahren in unserem Haus. Nun plötzlich stellen wir fest, dass in der Waschküche und im Keller Wasser eintritt. Im Moment weiss noch niemand woher ... Abdichtung Betonfugen, durch die Bodenplatte vielleicht habt ihr noch andere Ideen [emoji12]

Frage, haben wir ne Chance das als Garantie/verdeckte Mängel laufen zu lassen?

Auf unseren Plänen ist ne Sickerleitung eingezeichnet, angenommen die wäre nicht da, würde das irgendwas ändern?

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Die Sickerleitung kann auch verstopft oder gebrochen sein. Das kann ein Fachmann überprüfen, indem er bei einem der Spühlstutzen mit einer kleinen Kamera reingeht.

Ich glaube nicht, dass das nach 6 Jahren als verdeckten Mangel durchgeht. Trat denn vorher nie Wasser ein? Dann ist es doch recht wahrscheinl, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstand. 

 
Nach sechs Jahren können nur noch absichtlich verschwiegene Mängel grügt werden. Für diese gilt eine zehn jährige Frist. Allerdings liegt die Beweislast bei dir. 

Deshalb erst die Ufsache für den Wassereintritt finden. Ers dann kann man einen allfälligen Garantieanspruch beurteilen. 

Gruss 

Fipsli

 
Nun wissen wirs wohl. Jener Teil der Holz-Metall-Fenster der im Boden ist wurde schlecht abgedichtet -> Abdichtung löst sich, Holz fault -> Wasser tritt unter den Unterlagsboden.

Meiner Meinung nach schlampige Arbeit der Handwerker und Architekt der die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Ist das trotzdem verjährt?


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Lieber Idotter

Ich muss Dir leider eine schlechte Prognose stellen.... Wir hatten vor einigen Jahren bei einem Gebäude, welches wir geplant aber nicht ausgeführt haben, nach 7 Jahren einen gravierenden Wassereintritt durch das Flachdach. Es entschand eine regelrechte Tropfsteinhöhle darunter. Da der von der Bauherrschaft mit der Ausführung betraute Bauleiter nichts mehr davon wissen wollte, nahm ich mich im Namen der Bauherrschaft der Sache an.

Wir, bzw. meine Bauherrschaft hatten einen Schaden von CHF 130'000, also definitiv keine Lappalie zu beklagen. CHF 30'000 davon konnten wir als Folgeschäden der GVZ anhängen. Satte CHF 100'000 blieb an der Bauherrschaft hängen, obwohl der Unternehmer nachweislich auf gut Deutsch gesagt einen Riesensch.... gebaut hatte, dass ich meinte, ich sei ja wohl im falschen Film! Damit die 10 Jahresfrist jedoch zum Tragen kommt, müsste der Unternehmer Dir gegenüber bestätigen, dass er mit vollem Wissen diesen Mist trotzdem gemacht hat. Wenn er aber aussagt, dass ihm zu jenem Zeitpunkt nicht bewusst gewesen sei, dass er dies nicht nach den anerkannten Regeln der Baukunde ausgeführt habe, kommt er nach 5 Jahren und einem Tag ungeschoren davon. Dasselbe gilt auch für den Bauleiter....

Deshalb ist gerade bei Wasserabdichtungen, sei dies beim Flachdach oder Unterterrain die Qualität hundert mal wichtiger als sein Preis! Das wird für Dich mit grösster Wahrscheinlichkeit eine sehr unerfreuliche und teure Angelegenheit. Aber bitte lasse uns wissen, wie Deine Geschichte weitergeht. Beobachter und Kassensturz wären allenfalls noch für Dein Anliegen ein Hinweis, welcher Du dem Unternehmer geben könntest. Die Frage ist einfach, was ihm sein Ruf wert ist. "Ist der Ruf jedoch ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert....." Diese alte Sprichwort kommt vielleicht bei Deinem Unternehmer auch zum Tragen.

Halt die Ohren steif! Urs Tischhauser

 
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Hallo Idotter

Habt Ihr keine Wasserzusatzversicherung? Dieser Schaden sollte meines Wissens durch diese gedeckt sein.

Mfg

 

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