Wasserschaden

@ olliplpex, emil17 usw.

Ich möchte hier mal aus der Sicht eines Erstellers (ob nun GU, Architekt, Baumangement, oder wer auch immer) sprechen.

Die Problematik mit defekten Kittfugen, vorallem im Bereich der Duschen und ganz besonders bei Neubauten ist leider auch bei den Erstellern nur zu gut bekannt. Hervorgerufen wird dies vorallem bei schwimmenden Unterlagsböden (Estrichen) im Neubau. Die Unterlagsböden neigen dazu, wärend dem Austrocknen in den ersten Wochen, sich vorallem in den Ecken zu erheben um dann über die nächsten 2 Jahre (mehrheitlich aber im ersten Jahr) wieder zu senken (Schüsselung). Diese problematik ist bekannt und kann durch verschiedene Massnahmen wärend dem Bau minimiert , jedoch nie ganz verhindert werden. Durch diese Bewegungen des Untergrundes, sind natürlich die Übergänge Boden zu Wand und demnach auch die Duschenanschlüsse stärker beansprucht, wobei Kittfugen reissen können resp. sich zb. bei Parkettsockel ein Spalt bildet. Von einem Mangel der Kittfuge oder eines anderen Baunternehmers kann man hier nicht sprechen. (Ausnahme natürlich wenn die Kittfuge falsch dimensioniert oder die Fugenflanken nicht dem Profil entsprechen)

Wie schon gesagt das Schüsseln des Unterlagsboden kann man nicht verhindern, ausser man lässt den Unterlagsboden 2 Jahre trocken bis er sich gesenkt hat, geht aber nicht weil alle vorher einziehen wollen, oder man wählt einen anderen Bodenaufbau. Auch könnte man 2 Jahre mit der Ausführung der Kittfugen warten und erst später ausführen, was jedoch im Duschenbereich wieder zu problemen wegen offenen Fugen führen würde und nach 2 Jahren auch alle Möbel umher gerückt werden müssten. Viele Ersteller erstellen darum die Kittfugen vorher im Wissen, dass Kittfugen Risse bekömmen können. Viele Ersteller übertragen bei der Wohnungsübergabe die Aufsicht und Kontrolle über die Fugen an den Eigentümer, zb. mit dem Vermerk "Kittfugen sind Unterhaltsfugen" Ob dies bei einem Streitfall zulässig ist oder nicht, ist mir nicht bekannt. Ich glaube aber, mann kann einem Eigentümer schon etwas Verantwortung übertragen. Bei einem Auto kriegt man ja auch keine Garantieansprüche weil man fehlendes Öl nicht aufgefüllt hat und sich dadurch ein defekt ergibt bevor die Garantie abgelaufen ist.

So ich hoffe ich konnte das Problem auch mal von einer anderen Seite darstellen.

 
Feuer- und Wasserversicherung sind in der Schweiz obligatorisch (eine Kündigung ist also eigentlich ausgeschlossen).
bin mir da nicht wirklich sicher, aber soweit ich weis, ist NUR Feuer (inkl. Elementarereignisse wie z.B. Hochwasser, Ueberschwemmung etc.) obligatorisch.

die wasserversicherung, also z.B. bei Leitungsbruch, Regen, oder aus Wasserleitungen (hier z.B. duschwasser durch fuge) ist freiwillig.

kann aber schon sein, dass auch das kantonal unterschiedlich ist, wills also nicht verschreien.

wenn ich recht habe, dann ist die kündigung oder sanierung (Selbstbehalt, Prämienerhöhung) sehr wohl möglich. wenn sie wirklich obligatorisch ist, fällt die kündigung natürlich weg.

 
Zitat: Irgendwer:

Ich möchte hier mal aus der Sicht eines Erstellers (ob nun GU, Architekt, Baumangement, oder wer auch immer) sprechen....

... Viele Ersteller erstellen darum die Kittfugen vorher im Wissen, dass Kittfugen Risse bekömmen können. Viele Ersteller übertragen bei der Wohnungsübergabe die Aufsicht und Kontrolle über die Fugen an den Eigentümer, zb. mit dem Vermerk "Kittfugen sind Unterhaltsfugen" Ob dies bei einem Streitfall zulässig ist oder nicht, ist mir nicht bekannt. Ich glaube aber, mann kann einem Eigentümer schon etwas Verantwortung übertragen. Bei einem Auto kriegt man ja auch keine Garantieansprüche weil man fehlendes Öl nicht aufgefüllt hat und sich dadurch ein defekt ergibt bevor die Garantie abgelaufen ist.

So ich hoffe ich konnte das Problem auch mal von einer anderen Seite darstellen. Zitatende

 
auch wir hatten einen wasserschaden aber duch einen rohrbruch:

wir haben eine eigentumswohnung im stockwerkeigentum in wallisellen.

am letzten sonntag 13 auf den montag 14 september hatten wir einen rohrbruch an (unter) der strasse und das wasser ist in grossen mengen ausgeflossen, in unser untergeschoss nur ein wenig wasser, in das untergeschoss weiterer wohnungen aber viel mehr wasser.

obwohl ganz wenig wasser bei uns eingeflossen ist, hat man mit einer messung festgestelllt, dass das untergeschoss bis mehr als in die mitte feucht ist, dass heisst wir haben seit 1 woche 24 stunden lang trocker bei uns im untergeschoss und mussten jetzt auch unser gesamtes untergeschoss ausräumen weil jetzt löcher gemacht werden an der bodenheizung vorbei um das wasser unter dem boden/haus "rauszuholen" und dass kann 3 - 6 wochen dauern.

jetzt zu meinen fragen:

1) die versicherung möchte den boden, parkett und bodenplatten nicht ganz ersetzen sondern nur dort wo löcher gemacht werden, wir haben aber das gefühl, dass der boden ganz ersetzt werden müsste. wer entscheidet das, soll ich einen experten kommen lassen?

2) wir werden für die stunden die wir fürs ein - und ausräumen benötigen zu 25.- sfr. entschädigt, aber meine arbeitsstunde ist normalerweise um einiges höher. wer entscheidet über den stundenansatz?

3) wer entschädigt uns dafür, dass das untergeschoss, ein büro, ein schlafzimmer, ein bad, keller und reduit für 3 - 6 wochen nicht benützt werden können und für weitere unannehmlichkeiten?

4) wer bezahlt die stromkosten für die trockner und alle anderen geräte?

5) die nachbarn habe leute aus südamerika zu besuch eingeladen und diese können die flüge nicht mehr umbuchen und können aber auch nicht im untergeschoss wohnen. wer bezahlt denen das hotel?

6) ich habe gehört, dass der wert eines hauses, unser haus hat 4 wohnungen, und dadurch auch der wert der wohnungen duch einen wasserschaden an wert abnimmt, wer entschädigt uns für die wertabnahme und wie hoch kann diese wertabnahme ausfallen?

7) kennt sich jemand in dieser materie aus und kann mich anrufen auf 079 401 78 77?

 
Nur soviel,

es gilt das Prinzip, dass man durch Schaden nichts verdienen kann.

Ebenso werden Reflexschäden nicht versichert. Eine Kausalkette wie Zug hat Verspätung --> Vorstellungsgespräch verpasst --> Job nicht bekommen --> 50'000 weniger Einkommen pro Jahr, wird niemals entschädigt.

Solche Dinge sind halt Lebensrisiko.

1. Streite Dich mit der Versicherung darüber. Du kannst vielleicht einen Deal machen, dass Du einen neuen Boden verlegen lässt und Sie etwas daran zahlen. Wenn ich mit einem alten Auto unverschuldet einen Unfall mache, zahlt die Haftpflicht des Gegners auch nur den Zeitwert des Autos.

2. Sei froh, dass Du entschädigt wirst. Du wirst für den Job des Zügelmanns entschädigt, und nicht zum Stundenansatz eines Zahnarztes (falls Du zufälligerweise ein solcher bist).

3a) Die Versicherung, 3b) "weitere Unannehmlichkeiten" sind nachzuweisen - sie müssen kausal durch das Ereignis bedingt sein!

4. Von der Versicherung einfordern, aber bitte genau berechnen, Leistungsaufnahme mal Betriebsstunden mal KWh-Preis.

5. Wegen Reiseannullationen gibts extra eine Versicherung.

6. Wenn der Schaden fachgerecht behoben wird, stimmt das nicht - wenn es stimmt, wurde er nicht behoben.

Gehe nicht davon aus, das die von der Versicherung Dich übers Ohr hauen wollen, aber versuche auch nicht, denen noch die Kosten für den Experten anzuhängen, der Dich berät, was Du noch alles einfordern könntest. Sei lieber froh, dass es so glimpflich abgegangen ist.

Wenn Wasser aus einem Rohrbruch *in der Strasse* in die Unterböden der Wohnungen gelangen kann, wurde wohl bei der fachgerechten Ausführung der Abdichtung gegen das Erdreich gepfuscht, oder eine Drainage nicht unterhalten.

 
Wir haben auch einen Wasserschaden in unserem 1jährigen EFH und können deshalb die Badewanne nicht benützen (nur 1 Dusche). Wohl noch für einige Zeit. Wie wird dafür eine Entschädigung berechnet?

Gruss Piz

 
Das ist Verhandlungssache; ein Schaden ist zu beweisen. Eine Möglichkeit, wäre, die Reduktion des Mietzinses bei einem vergleichbaren Problem in einer Mietwohnung anzusetzen (z.B. 20% Reduktion bei unbenutzbarem Bad, wenn es in der Wohnung ein weiteres gibt = 20% des monatlichen Eigenmietwertes oder des auf dem Markt zu erzielenden Mietpreises für ein vergleichbares Objekt wie Euer EFH); für diese Reduktionen (keine Ahnung ob es wirklich 20% sind, ist nur ein Beispiel) gibts wahrscheinlich beim HEV oder Mieterverband Tabellen.

Besser, als gleich das Herauszuholende zu optimieren, ist es wohl, darauf zu drängen, dass die Sache unverzüglich behoben wird.

 
Hi Emil17

Natürlich hätten wir gerne, wenn es schnell gelöst wird. Leider wurde heute auch mit der Spezial-Kamera nichts gefunden... und die Löcher in Parterre, 1. OG und DG werden wohl noch eine Weile bleiben - bis nach Weihnachten.

Aber mal von Anfang an:

10.05.2010 Wir melden eine leicht tropfende Leitung im Technikraum (UG) - gemacht wurde nichts.

15.11.2010 Wasserfleck (20x20cm) im Wohnraum an Wand zum Technikschacht. Zusammenhang mit tropfender Leitung nicht erwiesen.

17./23.11.2010 Subunternehmer der die Installation gemacht hat, kommt es sich 2x anschauen, dann meldet er sich nicht mehr.

01.12.2010 Hauptunternehmer macht Drucktest und Besichtigung inkl. Dach:

Der Druckabfall war über 5h beim Warmwasser von 5.2 Bar auf 3.3 Bar und bei Kaltwasser von 5.2 Bar auf 3.5 Bar. Uns wurde gesagt, dies sei normal wegen Ausdehnung der Plastik-Wasserleitungen. Sind die 0.2 Bar Unterschied zwischen Warm- und Kaltwasser auch normal? oder ist dies genau das Leck?

09.12.2010 Es werden Löcher in EG, OG und DG gemacht. Abwasserleitung von Dach ist etwas nass im OG, im DG ist es trocken. Verursacher wird nicht entdeckt.

10.12.2010 Dachablauf wird mit Ballon verstopft. Dieser ist jedoch nicht dicht und es hat trotzdem noch Kondensat an der Leitung.

11.12.2010 Ich entdecke nasse Stelle im OG im Bad hinter Badewanne.

13.12.2010 Dach-Abwasserleitung hat kein Leck. Dies wird durch Einsatz Spezialkamera bestätigt. Auch wird nichts hinter Badewanne gefunden, Stelle ist jetzt trocken.

...und jetzt?

Habe vorher per Mail nachgefragt wie es jetzt weitergeht. Ich vermute, dass die Druckdifferenz beim Test den Wasserverlust darstellt - der zugegebenermassen sehr klein ist. Als Ort vermute ich den Badewannenmischer, denn es ist jetzt trocken und dies ist der einzige Verbraucher der seit dem 09.12. abgestellt ist (davor tägliche Nutzung). Der kleine Verlust kann sich auch dadurch erklären, dass dieser eingemauert ist.

Wie seht ihr das? Was kann sonst noch geprüft werden?

Gruz piz

 
Du vermutest den Mischer bei der Badewanne.

Wäre die Zuleitung undicht, spielte es keine Rolle ob der Mischer gebraucht wird oder nicht.

Eine Möglichkeit, jetzt die Abwasserleitung zu testen. Täglich Wasser durch die Wanne ablaufen lassen, ohne den Mischer zu benutzen. Wenns immer noch trocken bleibt kanns an der Armatur selber liegen, dass sie nur dann undicht ist, wenn Wasser durchläuft, z.B. zu einem separaten Auslauf.

Besser überlegt testen als zum Hammer greifen.

Gruss, Fred

 
Fred, Du Spielverderber! ich würde alles Aufschlagen und neu Verlegen lassen... es gibt inzwischen bestimmt auch schon wieder schönere Plättli /emoticons/default_wink.png

Ich kann sehr gut verstehen, dass Piz inzwischen ziemlich entnervt ist. Hoffendlich findet ihr den Schaden noch dieses Jahr.

 
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Man könnte dann noch auslosen, wo man zu lochen beginnt!

Wie eine Druckprobe eigentlich aussieht kann man hier auf Seite 14 nachlesen.

http://www.nussbaum.ch/upload/cms/user/Optiflex_AWT2_Teil1.pdf

Aber wie gesagt, die Zuleitungen zum Mischer sind immer unter Druck.

Beim Mischer wird der Regelteil zuletzt eingebaut, da kann etwas undicht sein.

Auch beim Anschluss eines Schlauches oder eines Auslaufes, wenn diese vom Mischer abgesetzt sind.

Oder eben der Wannenablauf.

Also eines um das andere.

Nice-Nofrets-Methode könnte man noch steigern indem man gleich neu baut. Möglichst ohne Unterakkordanten vom Subunternehmer.

Gruss, Fred

 
Der Sanitär ist der Meinung, dass es sich um Restfeuchte vom Bau handelt. Da das Wasser nicht stinkt, gehe ich allerdings nicht davon aus. Nun soll das Loch nach letzter Besichtigung am Donnerstag geschlossen werden. Ich werde nun meine Gebäudewasserversicherung aktivieren (Schadenanzeige hatte ich vorsorglich gemacht), denn diese dürften ein Interesse daran haben, dass der Schaden jetzt behoben wird und nicht in x Jahren, wenn es wieder auftritt. Mal schauen was diese meinen.

hmm... das mit den neuen haus geht leider nicht so einfach, da wir in einer Arealüberbauung wohnen /emoticons/default_smile.png

 

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