@ olliplpex, emil17 usw.
Ich möchte hier mal aus der Sicht eines Erstellers (ob nun GU, Architekt, Baumangement, oder wer auch immer) sprechen.
Die Problematik mit defekten Kittfugen, vorallem im Bereich der Duschen und ganz besonders bei Neubauten ist leider auch bei den Erstellern nur zu gut bekannt. Hervorgerufen wird dies vorallem bei schwimmenden Unterlagsböden (Estrichen) im Neubau. Die Unterlagsböden neigen dazu, wärend dem Austrocknen in den ersten Wochen, sich vorallem in den Ecken zu erheben um dann über die nächsten 2 Jahre (mehrheitlich aber im ersten Jahr) wieder zu senken (Schüsselung). Diese problematik ist bekannt und kann durch verschiedene Massnahmen wärend dem Bau minimiert , jedoch nie ganz verhindert werden. Durch diese Bewegungen des Untergrundes, sind natürlich die Übergänge Boden zu Wand und demnach auch die Duschenanschlüsse stärker beansprucht, wobei Kittfugen reissen können resp. sich zb. bei Parkettsockel ein Spalt bildet. Von einem Mangel der Kittfuge oder eines anderen Baunternehmers kann man hier nicht sprechen. (Ausnahme natürlich wenn die Kittfuge falsch dimensioniert oder die Fugenflanken nicht dem Profil entsprechen)
Wie schon gesagt das Schüsseln des Unterlagsboden kann man nicht verhindern, ausser man lässt den Unterlagsboden 2 Jahre trocken bis er sich gesenkt hat, geht aber nicht weil alle vorher einziehen wollen, oder man wählt einen anderen Bodenaufbau. Auch könnte man 2 Jahre mit der Ausführung der Kittfugen warten und erst später ausführen, was jedoch im Duschenbereich wieder zu problemen wegen offenen Fugen führen würde und nach 2 Jahren auch alle Möbel umher gerückt werden müssten. Viele Ersteller erstellen darum die Kittfugen vorher im Wissen, dass Kittfugen Risse bekömmen können. Viele Ersteller übertragen bei der Wohnungsübergabe die Aufsicht und Kontrolle über die Fugen an den Eigentümer, zb. mit dem Vermerk "Kittfugen sind Unterhaltsfugen" Ob dies bei einem Streitfall zulässig ist oder nicht, ist mir nicht bekannt. Ich glaube aber, mann kann einem Eigentümer schon etwas Verantwortung übertragen. Bei einem Auto kriegt man ja auch keine Garantieansprüche weil man fehlendes Öl nicht aufgefüllt hat und sich dadurch ein defekt ergibt bevor die Garantie abgelaufen ist.
So ich hoffe ich konnte das Problem auch mal von einer anderen Seite darstellen.
Ich möchte hier mal aus der Sicht eines Erstellers (ob nun GU, Architekt, Baumangement, oder wer auch immer) sprechen.
Die Problematik mit defekten Kittfugen, vorallem im Bereich der Duschen und ganz besonders bei Neubauten ist leider auch bei den Erstellern nur zu gut bekannt. Hervorgerufen wird dies vorallem bei schwimmenden Unterlagsböden (Estrichen) im Neubau. Die Unterlagsböden neigen dazu, wärend dem Austrocknen in den ersten Wochen, sich vorallem in den Ecken zu erheben um dann über die nächsten 2 Jahre (mehrheitlich aber im ersten Jahr) wieder zu senken (Schüsselung). Diese problematik ist bekannt und kann durch verschiedene Massnahmen wärend dem Bau minimiert , jedoch nie ganz verhindert werden. Durch diese Bewegungen des Untergrundes, sind natürlich die Übergänge Boden zu Wand und demnach auch die Duschenanschlüsse stärker beansprucht, wobei Kittfugen reissen können resp. sich zb. bei Parkettsockel ein Spalt bildet. Von einem Mangel der Kittfuge oder eines anderen Baunternehmers kann man hier nicht sprechen. (Ausnahme natürlich wenn die Kittfuge falsch dimensioniert oder die Fugenflanken nicht dem Profil entsprechen)
Wie schon gesagt das Schüsseln des Unterlagsboden kann man nicht verhindern, ausser man lässt den Unterlagsboden 2 Jahre trocken bis er sich gesenkt hat, geht aber nicht weil alle vorher einziehen wollen, oder man wählt einen anderen Bodenaufbau. Auch könnte man 2 Jahre mit der Ausführung der Kittfugen warten und erst später ausführen, was jedoch im Duschenbereich wieder zu problemen wegen offenen Fugen führen würde und nach 2 Jahren auch alle Möbel umher gerückt werden müssten. Viele Ersteller erstellen darum die Kittfugen vorher im Wissen, dass Kittfugen Risse bekömmen können. Viele Ersteller übertragen bei der Wohnungsübergabe die Aufsicht und Kontrolle über die Fugen an den Eigentümer, zb. mit dem Vermerk "Kittfugen sind Unterhaltsfugen" Ob dies bei einem Streitfall zulässig ist oder nicht, ist mir nicht bekannt. Ich glaube aber, mann kann einem Eigentümer schon etwas Verantwortung übertragen. Bei einem Auto kriegt man ja auch keine Garantieansprüche weil man fehlendes Öl nicht aufgefüllt hat und sich dadurch ein defekt ergibt bevor die Garantie abgelaufen ist.
So ich hoffe ich konnte das Problem auch mal von einer anderen Seite darstellen.