Wenn der GU nicht mehr will (mal wieder Reservationsvereinbarung)

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25. Okt. 2018
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Ich hoffe ich kann etwas Teilen, damit nicht noch jemand denselben Fehler macht. Bei uns wurde der GU vom Makler hintergangen und wir haben dadurch viel Geld verloren.

Wir haben das Projekt für unser Traumhaus gefunden. Nach einem Gespräch mit dem sehr sympathischen GU haben wir das Haus reserviert und die Reservationsgebühr an den Makler bezahlt (FEHLER!). Mit dem GU standen wir über den Winter regelmässig im Kontakt und waren sehr zuversichtlich. Der GU wollte aber das Haus nicht finanzieren, also hat der Makler einen Investor ins Boot geholt, welcher das Grundstück erwerben soll. War schliesslich sein Interesse das Ganze abzuschliessen. Soweit so gut….

Im Frühling ruft uns der GU an uns schlägt uns einen Notariatstermin vor. Nur Minuten später (!) ruft uns der Maker hat und erklärt, der GU würde das Projekt nicht umsetzen. Der Investor, welcher das Land inzwischen gekauft hat, würde einen anderen GU beauftragen. Nicht mehr so gut, aber wir beschliessen uns mit dem neuen GU zu treffen. Das Gespräch verlief noch einigermassen ok, aber irgendwie hatten wir ein schlechtes Bauchgefühl. Wirklich begründen konnten wir es nicht. Wahrscheinlich, weil uns ein neuer Reservationsvertag mit dem neuen GU vorgelegt wurde, und wir uns unter Druck fühlten diesen zu unterzeichnen. Wir haben den Vertrag NICHT unterzeichnet (Juhu, wahrscheinlich das Einzige was wir richtig gemacht haben) da wir zuerst den Baubeschrieb sehen wollten.

Als wir den Baubeschrieb dann bekommen haben, war für uns klar, dass das Traumhaus ein Alptraum wird. Es wurden zwar 99% übernommen, aber es gab Punkte welche zu unserem Nachteil waren. Ausserdem hat der GU uns auch darauf hingewiesen, dass wir unbekannte zusätzliche Kosten haben damit das Haus überhaupt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Das geht ja wohl gar nicht. Zusammen mit dem Bauchgefühl war es für uns klar, dass wir nicht weitermachen wollen.

Wir haben also vom Makler per E-Mail und eingeschriebenen Brief die Reservationszahlung zurückverlangt. Geschehen ist nichts. 

Lektion gelernt: Bezahlt NIEMALS eine Reservationsgebühr an einen Makler, sondern besteht auf ein Sperrkonto. Egal wie vertrauenswürdig der GU ist. Denn vielleicht ist der plötzlich weg vom Fenster. Der GU ist übrigens immer noch sympathisch und überlegt sich auch den Makler / Investor zu verklagen, da diese seine Pläne und Vorarbeiten ohne Entschädigung übernommen haben.
 

Wir werden nun eine Betreibung einleiten. Sollte jemand schon etwas ähnliches erlebt haben oder einen Tipp haben, lasst es mich doch wissen.

 
Hallo error

Man kann solche Reservationsverträge natürlich vorgängig prüfen und entspr. ändern lassen... im Sinne der persönlichen Sicherheit. Zudem sollte dann ein Notar beauftragt werden, der entspr. Vormerkungen im Grundbuch tätigen kann.... Gelder auch auf ein neutrales Konto deponieren kann....

Es ist grundsätzlich ratsam, alle Unterlagen durch einen externen Bauberater prüfen und ändern zu lassen, denn als Baulaie wirst Du vermutlich auch die eigentlichen Kaufunterlagen (Baubeschrieb, Verkaufspläne, Kostenaufstellungen und Kaufvertrag) nicht wirklich auf Ausgewogenheit und Vollständigkeit prüfen können. Hierdurch können solche, oder ähnliche Probleme vermieden werden.

Wenn es bei Dir quasi schon vor dem eigentlichen Kauf "so" los ging, dann wäre vermutlich auch später noch einige Ungereimtheiten hinzu gekommen....

Für den nächsten Anlauf wünsche ich Dir viel Glück.

 
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Lieber ein Ende mit Schrecken...

Zu erwähnen wäre noch, dass die Mehrheit der geschlossenen Reservationsverträge rechtlich gar nicht bindend sind. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer kann jederzeit davon zurücktreten, Damit ein Reservationsvertrag für eine Immobilie rechtskräftig wäre, müsste die Reservation über einen Notar im Grundbuch eingetragen werden. Dies ist eine zwingende Bestimmung im Obligationenrecht. Die meisten Makler und GUs gehen offenbar davon aus, dass die Käufer sich rechtlich nicht auskennen und legen ihnen daher solche untauglichen Verträge vor.

Du hast rechtlich sehr gute Chancen, deine Anzahlung zurückzuerhalten. Der Makler kann höchstens seine Kosten fürs erneute Inserieren und für einen allfälligen Kaufvertragsentwurf in Rechnung stellen. Leider ist es immer blöd, wenn man seinem Geld hinterherrennen muss.

Ich würde dem Makler eine Frist von 10 Tagen setzen (per eingeschriebenem Brief), um das Geld zurückzuzahlen und danach notfalls die Betreibung einleiten.

 
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