Wer muss was und wieviel bezahlen?

Esine

Mitglied
22. Sep. 2010
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Hallo zusammen,

Ich stell Euch jetzt mal das Problem ganz neutral vor.... ohne, dass Ihr wisst zu welcher Partie wir gehören.... Um somit so neutrale Meinungen wie möglich zu bekommen.

Ein Wohnhaus mit angebauter Praxis ist zum Verkauf ausgeschrieben. Zu dieser Zeit ist es 1 Grundstück. 2 Partien kaufen diese Gebäude. A kauft das Wohnhaus, B die Praxis, es werden 2 Parzellen daraus. A kann sofort einziehen, B baut die Praxis zu einem Wohnhaus um. Das Untergeschoss wird ausgebaut (vorher Erdboden). Im Sommer, bei einem Gewitter, wird B's neue Untergeschoss überschwemmt. Das Wasser quillt aus der Dusche aber auch beim Eingang. Die Abwasserleitungen beider Häuser sind zusammen verbunden. (Für beide Häuser gibt es auch nur eine Heizung). Die Versicherung zahlt den Schaden von B. B wird wärmstens empfohlen einen Wasserschacht zu bauen (Kosten: je nach Grösse des Schachts 25000-40000 CHF). 

B ist der Meinung, A hat die Verpflichtung sich an diesen Kosten zu beteiligen, da beide Häuser quasi eines bilden. A's Dach ist um einiges grösser.  A schwemmt daher, bei Regen, viel Wasser in die gemeinsame Leitung. Noch zu erwähnen; Haus A ist höher am Hang gelegen als B.

A ist der Meinung, B müsse für die Kosten des Schacht's selber aufkommen. 

Wer hat Recht??????? A oder B

Gruss 

Esine (A oder B???;-)

 
Hallo zusammen,

Ich stell Euch jetzt mal das Problem ganz neutral vor.... ohne, dass Ihr wisst zu welcher Partie wir gehören.... Um somit so neutrale Meinungen wie möglich zu bekommen.

Ein Wohnhaus mit angebauter Praxis ist zum Verkauf ausgeschrieben. Zu dieser Zeit ist es 1 Grundstück. 2 Partien kaufen diese Gebäude. A kauft das Wohnhaus, B die Praxis, es werden 2 Parzellen daraus. A kann sofort einziehen, B baut die Praxis zu einem Wohnhaus um. Das Untergeschoss wird ausgebaut (vorher Erdboden). Im Sommer, bei einem Gewitter, wird B's neue Untergeschoss überschwemmt. Das Wasser quillt aus der Dusche aber auch beim Eingang. Die Abwasserleitungen beider Häuser sind zusammen verbunden. (Für beide Häuser gibt es auch nur eine Heizung). Die Versicherung zahlt den Schaden von B. B wird wärmstens empfohlen einen Wasserschacht zu bauen (Kosten: je nach Grösse des Schachts 25000-40000 CHF). 

B ist der Meinung, A hat die Verpflichtung sich an diesen Kosten zu beteiligen, da beide Häuser quasi eines bilden. A's Dach ist um einiges grösser.  A schwemmt daher, bei Regen, viel Wasser in die gemeinsame Leitung. Noch zu erwähnen; Haus A ist höher am Hang gelegen als B.

A ist der Meinung, B müsse für die Kosten des Schacht's selber aufkommen. 

Wer hat Recht??????? A oder B

Gruss 

Esine (A oder B???;-)

Liebe A,B,C,DoderEsine

Grundsätzlich ist es eine Schnappsidee, ein gemeinsames Gebäude so zu trennen. Ohne Heizung (und, und, und...) ebenfalls zu trennen.

Grundsätzlich ist es eine Schnappsidee von B, das UG so zu bauen, dass es überschwemmen kann. Und wenn die Kanalisation halt unterdimensioniert ist, gehört mindestens ein Rückschlagklappe eingebaut. Und eben, ein Zwischenspeicher.

Grundsätzlich gilt juristisch immer die Frage: "Wer will was von wem woraus?"

B will Beteiligung (was denn genau, wieviel denn genau?) von A. WORAUS?

Eine Verpflichtung entsteht durch einen Vertrag, ein Gesetz oder ein Verursachung. Da A weder irgend etwas getan hat noch es irgend einen Vertrag gibt, sehe ich keinen Grund warum A sich beteiligen müsste.

Zudem. Wenn es irgend einen Grund gäbe, dass A ein Verschulden trifft oder eine Miteigentümerschaft an einem für ihn ebenfalls notwendigen Schacht, meine Garantie, dann hätte die Versicherung ihn ebenfalls ins Boot geholt. Und Versicherungen wissen weit besser als ich, wie man Paragraphen dreht.

Trotzdem, viel Erfolg, lieber Esine

Haba

 
[Nachtrag]

Aber... manchmal ist es - insbesondere wenn man so nahe wohnt - trotzdem schlau, sich aus Goodwill zu beteiligen, um eine zukünftige Eiszeit zu verhindern.

Das heisst, A würde sich vielleicht trotz allem "etwas" beteiligen.

Das heisst, B würde sich vielleicht trotz hohen Kosten mit Drücken auf Beteiligung zurückhalten.

Haba

 
[Nachtrag]

Aber... manchmal ist es - insbesondere wenn man so nahe wohnt - trotzdem schlau, sich aus Goodwill zu beteiligen, um eine zukünftige Eiszeit zu verhindern.

Das heisst, A würde sich vielleicht trotz allem "etwas" beteiligen.

Das heisst, B würde sich vielleicht trotz hohen Kosten mit Drücken auf Beteiligung zurückhalten.

Haba

So Salomonisch:)

 
Das Untergeschoss wird ausgebaut (vorher Erdboden). Im Sommer, bei einem Gewitter, wird B's neue Untergeschoss überschwemmt. Das Wasser quillt aus der Dusche aber auch beim Eingang.
Hallo Esine

Aus Deiner Beschreibung ergeben sich eigentlich 2 Problempunkte.

Die Dusche...aus deren Anschluss wohl durch Rückstau Wasser austritt...  sowie der Eingangsbereich, wo wohl von aussen, oder unten, Wasser eindringt.

Wie wurde denn bei Kauf der Unterhalt für die gemeinsame Kanalisation und Heizung geregelt?

Wir wissen hier auch nicht, wo und wie genau die Kanalisation verläuft, ob Regen- und Schmutzwasser in einer gemeinsamen Leitung und nicht getrennt abgeführt werden. Falls eine gemeinsame Einleitung von Regen und Schmutzerwasser bestünde, so lässt sich dies ggf. auch trennen, womit diese  Wassermengen dann nicht mehr direkt ins Haus zurück drängen können. Je nach Lage kann dies günstiger sein.

Wenn der Anschluss direkt vor dem Haus wäre, man dort die Leitung leicht freilegen kann, wäre auch hier ggf. eine Trennung oder der Einbau einer Rückstauklappe (in Haus /emoticons/default_cool.png möglich. Zur Kontrolle und Wartung sollte die Klappe allerdings ein einem kleinen Schacht untergebracht sein.

Bei dem Wasser im "Eingang" wäre zu klären, ob dies von der Aussenseite (also z.B.. durch die Haustürschwelle) oder von unten aus dem Erdreich eindringt? Wenn dort früher ein Keller mit Naturboden war, wie Du ja scheibst, dann besteht immer ein solches Risiko (wenn nicht durch andere Massnahmen eine Ableitung vom Wasser vorgesehen wird), dass es sich in den Fugen zwischen der alten Wand und dem neu eingebauten Boden hochdrückt.

Daher wäre dieses Problem eigentlich auch nur ein Problem von Haus B, da dies ja später (eben wohl ohne Beachtung dieses Problems) ausgebaut wurde. Für die flasche oder mangelhaft Ausführung beim Ausbau kann Haus A nichts dafür.

Lasst Euch doch vor Ort, nach Klärung der Kanalsituation, beraten und nach einer evtl. günstigeren Lösung suchen. Es müssen ja nicht immer riesige Betonschächte verbaut werden. Zur Regenwasserrückhaltung gibt es auch andere bauliche Möglichkeiten.

 
Ganz herzlichen Dank für Eure ausführlichen Antworten Pfälzer und Haba!

Der Unterhalt der Heizung wurde geregelt (A bezahlt ⅔, B ⅓)... vom Kanalisationsunterhalt steht nichts im Vertrag! Ja Regen- und Schmutzwasser werden in einer gemeinsamen Leitung abgeführt. Wenn du von Trennung sprichst Pfälzer, meinst Du da die Trennung der Leitungen von Haus A und B oder Trennung von Regen- und Schmutzwasser?... Inwiefern hat denn die Gemeinde da eine Verantwortung zu tragen? Könnte sie sich nicht auch an den Kosten des Baus einer Rückstauklappe beteiligen? Und was gibt es denn noch für Möglichkeiten für Regenwasserrückhaltung? 

Gruss

Esine

 
Nun, wenn über die Kanalisation nichts festgehalten wurde, dann sollte man dies ggf. noch nachtragen. Je nach Alter der Gebäude und somit der Kanalleitungen kommt irgendwann auch deren Austausch.... und dann wird es meist auch teuer. Die Eigentümer haften für die funktionsfähige Abwasseranlagen (Leitungen/Schächte) auf ihrem Grundstück.. die Gemeinden erst, in der Regel, ab Strasse. Hilfe oder Verantwortlichkeiten seitens der Gemeinde kann man bei dem aktuellen Problem nicht erhoffen. Ein Gespräch führen schadet in der Regel aber auch nicht.

Je nach Lage der Kanalleitungen kann auch ein Trennung der beiden Häuser erfolgen. Da es früher ja nur einen Eigentümer mit angebauter/genutzter Praxis gab, wird allerdiings auf eine sauber trennbare Leitungsführung nicht geachtet worden sein. Kanalpläne können, je nach Alter der Gebäude und Umfang des Archivs der Gemeinde, beim Bauamt auch eingesehen werden.

Wenn Regenwasser und Abwasser zusammen abgeleitet werden, handelt es sich um einen Mischwasserkanal. Innerhalb der Strasse dürte daher auch nur ein Kanal (Mischwasser) vorhanden sein.

Das lässt sich aber ebenfalls bei der Gemeinde abklären. Bzw. schaue auf die Strasse...sind dort paarweise immer 2 Kanalschachtdeckel ersichtlich (nebeneinander), liegen dann auch getrennte Kanäle im Strassenbereich.

Eine Trennung, innerhalb der Grundstücke, von Regenwasser und Schmutzwasser ist auch möglich. Je nach Örtlichkeiten einfach oder nicht ganz so einfach.. das hängt davon ab, wie Leitungen verlegt wurden und wo die Dachwasseranschlüsse (Fallrohre an der Fassade von den Dachrinnen) liegen. Man kann auch nachträglich solche Fallrohre im oberen Erdreich neu anschliessen und somit eine Regenwasserleitung um das Objekt "herum" neu verlegen und wieder am alten Kanal, vor dem Haus neu anschliessen. Evtl. reicht es auch schonn die Dachanschlüsse der Hausvorderseite neu zu fassen, was ja die Regenwassermenge vom Dach halbiert.

Ohne Kenntnis der Örtlichkeiten ist das natürlich nicht wirklich und abschliessend klärbar.

Regenwasser lässt sich auch oberflächen nahe, aber eben flächig und nicht "tief", sammeln. Es gibt auf dem Markt viele Kunsstoffrigolen die nach Bedarf leicht zusammenfügbar sind und somit ein beliebig grosses Volumen geschaffen werden kann. Deren Überlauf wird dann möglichst nahe zur Strasse, oder möglichst weit weg vom Haus, in die alte Kanalleitung wieder eingeführt. Je nach Bodenbeschaffenheit kann auch Regenwasser aus den Rigolen versickern und entlastet damit zusätzlich die örtliche Kanalisation.

Wenn Dein oben beschriebenes Problem immer (oder erstmals?) bei starkem Regen auftritt, dann sollte (oder muss man) hier eine funktionale Lösung finden.

 
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Es ist ein Grundsatz, gemeinsam genutzte Anlagen auch gemeinsam zu unterhalten. Wenn die Abwasserleitung für Starkregen unterdimensioniert ist, dann hat wohl B durch seinen Umbau das Problem insofern verursacht, als dass er etwas eingebaut hat, was durch den Rückfluss beschädigt werden konnte.

Bei solchen Aufteilungen - eine Schnapsidee, wie bereits gesagt - sollte es einen Vertrag geben, der regelt, wie das mit Unterhalt und Investitionen an gemeinsam benutzten Infrastrukturen (Zufahrt, Abwasser, etc.) zu machen ist.

Weil ihr, obwohl zwei Parzellen und zwei Eigentümer, trotzdem nicht ohne den jeweils anderen könnt, wäre es vernünftig, sich an den Kosten für eine funktionierende Abwasserleitung zu beteiligen, egal was die Juristen sagen. Das sollte für alle gemeinsam benutzten Infrastrukturen so gemacht werden.

Wenn der andere spitzfindig genug ist (ist er es nicht, ist es sein Anwalt), wird er beispielsweise sagen, dass du dein Dachwasser bei Starkregen über die gemeinsame Abwasserleitung in sein Haus zurückleitest, was er nicht akzeptieren muss.

Ausserdem sind das Einmalkosten, und Ruhe ist. Bei der Heizung ist das nicht so. Wenn er dauernd die Fenster offen lässt, zahlst du 2/3 der zusätzlichen Heizkosten mit.

Er kann ja auch eine Rückstauklappe einbauen, dann läuft das Wasser aus Deinem Dach halt das nächste Mal bei deiner Dusche raus. Und dann zahlst du alles, denn er hat ja das Problem gelöst.

 
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Liebe Leute,

Wir sind immer noch nicht weiter.... und diesen Sonntag gab's wieder eine Überschwemmung bei unseren Nachbarn. Diesmal hält sich der Schaden aber in Grenzen. Wasser ist wieder aus der, im Untergeschoss liegenden Dusche gequollen. Und bei der Kellertür ist das Regenwasser halt einfach reingelaufen in die Waschküche. Wir waren alle da, und haben natürlich Hand angelegt um den Schaden zu bändigen. Trotzdem verstehe ich nicht weshalb man nicht einen Schacht vorgesehen hat vor der Kellertür (da geht erst mal eine Betontreppe runter von aussen, und dann ist da dieser kleine Betonplatz (1x1m) vor der Kellertür (früher Eingang zum Erdbodenkeller, jetzt Eingang zur Waschküche) . Logisch, da KANN ja nichts absickern und das Wasser wird halt einfach reingedrückt. Aber dieses Wasser kommt doch nicht von unserem Dach oder unserer gemeinsamen Kanalisation!? Es hat einfach so stark geregnet, dass das Wasser nirgends absickern konnte (schon gar nicht auf einem Betonplatz vor der Kellertür!? Auch die Dusche ist halt so tief im Gelände, dass das halt schon mal hochdrücken kann. Hätten sie da nicht vielleicht die Leitungen ein bisschen tiefer, oder breiter oder weiss nicht was .... verlegen müssen? 

Es wurde ihnen einen Vorschlag gemacht mit Bau eines Schachts mit Rückstauklappe... und wir sollen uns jetzt halt beteiligen. Nur wissen wir nicht ganz mit wieviel (Pauschalbetrag? Halb, halb, ... wohl hoffentlich nicht noch zu ⅔ = unser Anteil an Heizkosten usw) !? Dem Frieden zuliebe machen wir's!  ... weil ehrlich gesagt, haben wir nicht das Gefühl, Verantwortung für ihre "Umbaumängel" tragen zu müssen (hätten sie das Haus aufgestockt, hätten wir/sie das Problem jetzt nicht). 

Sollen wir jetzt einen einmaligen Beitrag an diese Arbeiten leisten, und fertig ist? Oder wäre es von Vorteil, den Kanalunterhalt in den Vertrag nachzutragen... dann würden sie sich auch beteiligen müssen, wenn unsere alten Leitungen mal ersetzt oder repariert werden müssen !? 

Bringt es etwas, bei einem Juristen um Rat zu Fragen?

Vielen, vielen Dank für Eure Antworten!!

Liebe Grüsse

Esine

 
Lieber Esine

Ich komm einfach nicht ganz draus, was Du jetzt wissen möchtest???

Dem Frieden zuliebe machen wir's!  ... weil ehrlich gesagt, haben wir nicht das Gefühl, Verantwortung für ihre "Umbaumängel" tragen zu müssen
Ich finde das gut. WAs möchtest Du jetzt wissen?

Schau, wieviel Du dem Frieden zuliebe bereit bist zu zahlen, musst alleine Du entscheiden. Wie es Deine Entscheidung ist, etwas zu bezahlen.

Was Du Dir überlegen könntest - siehe Emil: Wenn Du z.B. 50% der Planungskosten übernimmst, kannst Du da mitschwatzen (aber bitte aktiv, nicht erst hinterher), damit DEINE Dusche dann nicht nachträglich überläuft, wenn er einfach Deine Leitung zumacht.

Haba

 
Liebe Esine

Es gibt ja den geflügelten Spruch vom Unterschied zwischen einem Unternehmer und einem Juristen. "Der Unternehmer findet für jedes Problem eine Lösung. Der Jurist findet hinter jeder Lösung ein Problem!" Das Beiziehen eine Juristen kostet (meistens) nur Geld und bringt keine Lösung.

Dass die Unterhaltsregelung nicht gemacht wurde ist unglücklich. Normalerweise sind diese anteilsmässig gemäss den Interessen aufzuteilen. Aber was die interessen sind, das ist schon der nächste Punkt. Bei einem Doppeleinfamilienhaus scheint 50%/50% doch mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar.

Wenn ihr zusammen nicht klarkommt solltet ihr einen Mediator (nicht einen der sich als solchen ausgibt und Jurist ist) also einen versierten Baufachmann mit gesundem Menschenverstand beiziehen. Dann ist das Problem am Tisch auszudiskutieren. Die Problemstellung ist komplex, da verschiedene Prozesse von Beginn des Kaufs bis zum heutigen Zustand zu berücksichtigen sind.

Ich wünsche Euch eine weise Entscheidung. Eben eine Salomonische!

Viel Erfolg, Urs Tischhauser

 
Lieber Esine

Ich komm einfach nicht ganz draus, was Du jetzt wissen möchtest???

Ich finde das gut. WAs möchtest Du jetzt wissen?

Schau, wieviel Du dem Frieden zuliebe bereit bist zu zahlen, musst alleine Du entscheiden. Wie es Deine Entscheidung ist, etwas zu bezahlen.

Was Du Dir überlegen könntest - siehe Emil: Wenn Du z.B. 50% der Planungskosten übernimmst, kannst Du da mitschwatzen (aber bitte aktiv, nicht erst hinterher), damit DEINE Dusche dann nicht nachträglich überläuft, wenn er einfach Deine Leitung zumacht.

Haba
Vielen Dank Haba, ja genau: "wieviel ist uns der Frieden wert??"! Ich glaube schlussendlich geht es um das.

Was ich mir nicht sicher bin, ist ob wir uns jetzt einfach einmalig an diesen Arbeiten beteiligen, oder ob wir einen Nachtrag im Kaufvertrag machen sollen, um den Unterhalt der Kanalisation/Abwasser regeln und aufteilen. In diesem Fall, wäre es dann wohl wieder ⅔ für uns und ⅓ für sie. Das heisst, wir müssten sogar ⅔ ihres "Verschulden" (in diesem Fall) zahlen! /emoticons/default_additional/21.gif ?   

Mitreden bei der Planung, ja sicher sollten wir das, nur haben wir auch unsere hunderttausend Sachen zu erledigen und es ist mir echt zuviel, mich darin auch noch einzustudieren. Hoffe auf die Wahl eines guten Unternehmers, dem man vertrauen kann!! Den Architekten, den sie hatten, werden sie ganz bestimmt nicht mehr in Erwägung ziehen, da sie selber sagen, dass er unzählige Fehler gemacht hat und "nicht zu gebrauchen" ist. ... Ja wieso hat sie eigentlich niemand bei ihren Untergeschossarbeiten auf dieses Überschwemmungs-Risiko hingewiesen??

.... das ist ja alles "Ein Fall für zwei" mässig.... Matula wo bist Du /emoticons/default_additional/148.gif ???

Lg

Esine

 
Liebe Esine

Es gibt ja den geflügelten Spruch vom Unterschied zwischen einem Unternehmer und einem Juristen. "Der Unternehmer findet für jedes Problem eine Lösung. Der Jurist findet hinter jeder Lösung ein Problem!" Das Beiziehen eine Juristen kostet (meistens) nur Geld und bringt keine Lösung.

Dass die Unterhaltsregelung nicht gemacht wurde ist unglücklich. Normalerweise sind diese anteilsmässig gemäss den Interessen aufzuteilen. Aber was die interessen sind, das ist schon der nächste Punkt. Bei einem Doppeleinfamilienhaus scheint 50%/50% doch mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar.

Wenn ihr zusammen nicht klarkommt solltet ihr einen Mediator (nicht einen der sich als solchen ausgibt und Jurist ist) also einen versierten Baufachmann mit gesundem Menschenverstand beiziehen. Dann ist das Problem am Tisch auszudiskutieren. Die Problemstellung ist komplex, da verschiedene Prozesse von Beginn des Kaufs bis zum heutigen Zustand zu berücksichtigen sind.

Ich wünsche Euch eine weise Entscheidung. Eben eine Salomonische!

Viel Erfolg, Urs Tischhauser
Vielen Dank für Deine Antwort Urs.... 50% ist es bei uns nicht, da es sich absolut nicht um ein Standart-Doppeleinfamilienhaus handelt. Unser Teil ist um einiges grösser, deshalb haben wir ja die Heizungskosten und Unterhalt auf 65% 35% aufgeteilt. Ich fände diese Aufteilung bei diesen Arbeiten aber wirklich nicht gerecht. ... Wie gesagt, wenn sie aufgestockt hätten, hätten sie/wir jetzt diese Diskussionen nicht! Und uns wäre es nicht in den Sinn gekommen, sie zu belangen, wenn unser Keller überschwemmt... Ausser ihre Leitung wäre wirklich eine komplette Fehlkonstruktion, die dieses Problem verursacht. 40 Jahre gab es kein Problem! ... da in ihrem Untergeschoss das Wasser im Erdboden versickern konnte.... am tiefsten Ort auszubauen war wohl auch nicht am klügsten.... aber das ist doch wirklich nicht unser Problem!?... oder sehe ich das falsch? 

Es wird wohl noch ein paar Diskussionen geben, und ich hoffe auch, dass wir zu einer salomonischen Lösung kommen! 

Lg

Esine

 
Lieber Esine

Genau darum bin ich (und wie Du lesen kannst, der Urs auch) der Meinung, dass Du einen fachlich gewandten Mediator brauchst, der Dich beraten kann. Bezüglich was ist üblich bei Verträgen / was ist sinnvoll und wo kannst Du dem NAchbarn entgegenkommen («finde es gerecht, dass») / wie kann man das effektive Problem (der Überschwemmung) lösen / wie das sekundäre Problem des hoffentlich andauernden Nachbarschaftsfriedens.

Das alle skann man nicht vom Schiff aus im Internetforum betrachten und lösen. Dafür muss man mit den Leuten sprechen.

Es muss auch (noch) nicht zwingend ein Mediator sein, es darf auch einfach ein guter Freund sein, dem Du vertraust. Für die Problemlösung (Überschwemmung) wird Dein Nachbar sinnvollerweise einen Menschen benötigen, der weiss, wie man so was plant. Und Du jemanden, der Dich über Vorteile und Nachteile informiert, der Dich berät.

Haba

 
Es ist schon richtig, dass der Beizug eines Juristen oft mehr Probleme schafft als löst. Dennoch kann es hilfreich sein, die Sache juristisch zu betrachten, denn es geht ja im Grunde darum, wer vieviel bezahlen muss, und die Aufteilung kann man so vornehmen, wie es von Gesetzes wegen oder per Vertrag vorgesehen ist. Wer es dann anders will, muss das begründen.

Prinzipiell trägt jeder zum gemeinsamen Unterhalt anteilmässig seiner Wertquoten oder seines Besitzanteils bei. Bei Euch scheint das 65/35 zu sein. Siehe ZGB 648 - 651 klick

Bei Stockwerkeigentum ist es auch so, nur ist dort das Sondernutzungsrecht (das Innere der Wohnungen) davon ausgenommen und reine Privatsache.

Wenn es nur zwei Eigentümer sind, kann sowieso keiner ohne den anderen, denn es sind Mehrheitsbeschlüsse erforderlich. Das hätte euch beim Kauf der Liegenschaft bewusst sein sollen!

"Ich fände diese Aufteilung bei diesen Arbeiten aber wirklich nicht gerecht"  ist also zu begründen. Der andere muss nicht begründen, warum die Kostenaufteilung gemäss Eigentumsanteilen gelten soll, sondern ihr müsst begründen, warum davon abgewichen werden soll. "Weils dann für uns billiger wird" ist ein schlechter Grund.

Die Einstellung "nasser Keller geht nur den etwas an, der zuunterst wohnt" oder "Dach ist mir egal, bei mir regnets nicht rein" ist jedenfalls bei Immobilien im Miteigentum unhaltbar. Das erklärt dir gerne auch der Richter, aber das kostet dann extra.

Ebenso bringt dich die Feststellung *hätten sie damals doch ..." nicht weiter.

Wurde bei der Planung oder Ausführung geschlampt, bilden alle Miteingentümer eine Streitgenossenschaft, die gemeinsam versucht, Dritte haftbar zu machen. Der Restschaden (das was man nicht dem fehlbaren Planer anhängen kann) wird dann wieder aufgeteilt.

Es ist nun eine Frage des gesunden Menschenverstandes, sich zu überlegen, ob es sich lohnt, jemanden juristisch für den Baumurks haftbar zu machen. Solche Prozesse erfordern viel Zeit und Nerven, und viele Richter neigen dazu, solche Dinge so zu entscheiden, dass es jedem weh tut, weil sie zu Recht davon ausgehen, dass man für die Regelung den eigenen Menschenverstand brauchen sollte. Zudem wird man in Vorleistung gehen müssen (das Wasser wartet kaum, bis die Juristen mit der Sache fertig sind) und diese Kosten muss man dann auch wieder erstreiten, weil sicher einer der Streithähne kommt und sagt, es hätte billiger gewesen sein können.

 
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"Ich fände diese Aufteilung bei diesen Arbeiten aber wirklich nicht gerecht"  ist also zu begründen. Der andere muss nicht begründen, warum die Kostenaufteilung gemäss Eigentumsanteilen gelten soll, sondern ihr müsst begründen, warum davon abgewichen werden soll. "Weils dann für uns billiger wird" ist ein schlechter Grund.

Nicht gerecht, nicht weil es für uns billiger wird, sondern weil wir uns nicht verantwortlich fühlen für die Art ihres Umbaus.... wir sagen Ihnen ja auch nicht, dass Parkett im Badezimmer heikel wäre (sie haben kein Parkett im Badezimmer) nur so als Beispiel. Sie haben uns nicht gefragt, ob wir damit einverstanden sind, dass sie ihr Untergeschoss ausbauen. ..

Es sind ganz klar zwei Parzellen, zwei Eigentümer... halt nur eine Heizung, und die Häuser sind baulich verbunden. Wurde aber beim Kauf auf den Plänen getrennt. 

 
Ach so, dann ist es ja einfach, wenn es zwei Parzellen sind und die Häuser (dann eben nicht das Haus!) aneinandergebaut sind. Dann soll er den Schaden beheben, denn er hat durch unsachgemässe Anordnung oder Ausführung von Arbeiten euer Eigentum beschädigt.

(Da es aber rechtlich zwei Häuser sind, geht es Euch gar nichts an, warum die ausgebaut und dann doch nicht aufgestockt haben ... nur weil du das bemerkt hast. Wieso ein Innenausbau einen wasserschaden nach Starkregen verursachen soll, wäre auch noch spannend zu wissen)

Der Vergleich mit dem Parkett ist insofern unpassend, weil das eben gerade nicht etwas betrifft, dessen Unterhalt für die Nutzung und den Werterhalt der von beiden Parteien benötigten und gemeinsam benutzten Einrichtung von Bedeutung ist.

Sollte sich während der Arbeiten aber herausstellen, dass die gemeinsame Leitung sowieso zu klein oder kaputt war, dann sind das Sowieso-Unterhaltskosten, an denen Ihr euch dann wieder zu beteiligen habt. Ob das nun halbe halbe geschieht oder wie auch immer, ist Einigungssache. Anteilmässig entwässerter Dachfläche wäre wohl am vernüftigsten, weil beide die Leitung brauchen und das Dachwasser Ursache des Problems ist.

Der wahre Streitpunkt ist aber nicht der Aufteilungsschlüssel, sondern die Tatsache, dass eine Partei glaubt, die andere habe durch eigenmächtiges und unsachgemässes Bauen den Schaden alleine verursacht.

Wenn sich nun herausstellt, dass die Leitung inzwischen kaputt ist (Einwurzelung, Versturz), dann wäre der Streit sowieso ganz umsonst gewesen. Das Schadensbild wie von Dir beschrieben (Wasser aus dem Duschablauf) deutet auf sowas hin, denn du schreibst nicht, dass die Dachfläche durch die Baumassnahmen wesentlich vergrössert worden sei.

Der beste Rat wäre hier, die Sache von Eurer Gebäudeversicherung regeln zu lassen. Die sind dafür da, haben schon so manchen Wasserschaden gesehen, und eine Versicherung sorgt viel besser als ihr es könnt dafür dass sie nicht bezahlen müssen, wenn sie nicht müssen. Ihr habt ja Prämien bezahlt. Die wissen dann auch, wie man solche Kosten aufteilt.

Ausserdem, und das ist das Wichtigste, es verhindert einen Nachbarschaftsstreit. Der Schaden dadurch wäre viel grösser als was eine Leitung gemeinsam flicken kostet.

Ich würde deshalb vorschlagen, dass ihr gemeinsam einen Termin mit einem Schadeninspektor der Gebäudeversicherung macht. Wenn die beiden Liegenschaften nicht die gleiche Gebäudeversicherung haben, dann mit den Vertretern beider Gesellschaften.

 
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Ach ja, bei Starkregenereignissen hilft nur eine ausreichend dimensionierte Entwässerungsleitung.

Bei sagen wir 300m2 Dachfläche und 50mm Niederschlag kommen da 15 m3 Wasser vom Dach, die weg müssen. Das ist so viel, dass da auch ein Schacht nichts hilft, wenn die Leitung zu klein oder verstopft ist.

Wenn der Kanal in der Strasse nicht mehr aufnehmen kann, weil er überlastet ist, hilft auch das nichts. Das ist dann ein Elementarschaden. Bei Elementarschäden gibts keinen Schuldigen.

 
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Wieso ein Innenausbau einen wasserschaden nach Starkregen verursachen soll, wäre auch noch spannend zu wissen)

.... Weil in diesem Untergeschoss vorher Erdboden war, und das Wasser versickern konnte... 

 

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