Wer muss was und wieviel bezahlen?

Wenn sich nun herausstellt, dass die Leitung inzwischen kaputt ist (Einwurzelung, Versturz), dann wäre der Streit sowieso ganz umsonst gewesen. Warum, wie wäre es dann? Das ist nämlich die Hypothese! und in welchem Bereich die Verwurzelung ist, kommt das drauf an?... kommt höchst wahrscheinlich von einem Baum auf ihrem Grundstück..Das Schadensbild wie von Dir beschrieben (Wasser aus dem Duschablauf) deutet auf sowas hin, denn du schreibst nicht, dass die Dachfläche durch die Baumassnahmen wesentlich vergrössert worden sei. Nein, an den Dächern wurde weder bei uns noch bei ihnen etwas verändert.

 
Bitte lies den von mir oben verlinkten Hinweis aufs Gemeinschaftseigentum im ZGB.

Da eine Leitungsbeschädigung durch einen Baum keine aktive Tat eines Baumbesitzers ist, ist es eine Frage des Leitungsunterhaltes, und den bezahlen fairerweise und auch nach Sinn des zitierten ZGB-Artikels diejenigen, die von der Leitung profitieren, anteilig an ihrer Nutzung.

"Wieso ein Innenausbau einen Wasserschaden nach Starkregen verursachen soll, wäre auch noch spannend zu wissen)

.... Weil in diesem Untergeschoss vorher Erdboden war, und das Wasser versickern konnte... "

D.h. der Nachbar hat Dein Dachwasser (das ist für ihn das Wasser vom Haus einer anderen Parzelle) in seinen Keller oder was immer das Untergeschoss war laufen und dort versickern lassen, und weil er das nun nicht mehr will, da er ja seinen Keller ausgebaut hat statt aufzustocken, soll er auf seine alleinigen Kosten die Leitung reparieren lassen, die auch dein Dachwasser wegführt ???

Bitte bestätige mir, dass ich das richtig verstanden habe, bevor ich es kommentiere.

 
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Wir sind aber gar nicht Mit- oder Gemeinschaftseigentümer mit unserem Nachbarn (ich und mein Mann natürlich schon für unsere Parzelle,  unser Haus, dasselbe gilt für das Haus unserer Nachbarn, sie sind als Paar  Miteigentümer ihrer Parzelle) . Alles wurde rechtmäßig getrennt und im Grundbuch eingetragen. Im Dienstbarkeitsvertrag wurde der Unterhalt der Heizung mit dem "Schlüssel" 65% und 35% geregelt.... Leider ist von Wasserleitungen nichts zu lesen. 

Früher, als das Wasser noch versickern konnte, im Unteruntergeschoss, war es noch eine einzige Parzelle mit einem Besitzer (Wohnhaus und Praxis). 

... Ich glaube, ich weiss langsam warum ich so Mühe habe mich verantwortlich für ihre Überschwemmung zu fühlen; ich denke wirklich, dass es wie eine Fehlkonstruktion ist, so tief unten (ist noch tiefer als unser Keller) auszubauen.... und ich nicht verstehen kann, dass ihr Bauführer oder Architekt sie nicht darauf hingewiesen hat, dass das fast sicher zu Überschwemmungsproblemen führen könnte. Oder eben eine anständige Sickerleitung hätte installiert werden sollen.

D.h. der Nachbar hat Dein Dachwasser (das ist für ihn das Wasser vom Haus einer anderen Parzelle) in seinen Keller oder was immer das Untergeschoss war laufen und dort versickern lassen, und weil er das nun nicht mehr will, da er ja seinen Keller ausgebaut hat statt aufzustocken, soll er auf seine alleinigen Kosten die Leitung reparieren lassen, die auch dein Dachwasser wegführt ???

Der Unterhalt aller Leitungen hätte wohl auch ein Abschnitt im Dienstbarkeitsvertrag verdient. Den könnte man ja noch nachtragen lassen, oder? Und bin ich richtig, dass dann zukünftig auch er sich beteiligen müsste, wenn wir in unserm Haus ein Kanalisationsproblem haben sollten?

 
Für Dinge, die Sache der Fairness und des gesunden Menschenverstandes sind, braucht man eigentlich keinen Dienstbarkeitsvertrag.

Der Nachbar kann dir nämlich, wenn die Leitung ohne Dienstbarkeit durch seinen Grund weg führt, schlicht mitteilen, dass er nicht mehr bereit sei, dein Meteorwasser abzunehmen. Dann hast du ein grösseres und teureres Problem.

Nochmals: Ob und warum er seinen Keller in seinem Haus ausbaut, geht dich nur insofern etwas an, als dass Nachbarrechte verletzt würden.

 
Liebe Alle

Mir scheint, dass es da langsam emotional wird. Was sicher nicht hilfreich ist. Ein paar Einwendungen meinerseits:

Wir sind aber gar nicht Mit- oder Gemeinschaftseigentümer mit unserem Nachbarn
Dann ist die Frage zu klären wem die Kanalisation gehört. (auf privaten Grundstücken gehört sie _nicht_ der Gemeinde, in der Regel.) MEhr dazu in Emils bisher letztem Post.

Alles wurde rechtmäßig getrennt und im Grundbuch eingetragen
Mit «Alles» ist offensichtlich die Kanalisation nicht mitgemeint

ich denke wirklich, dass es wie eine Fehlkonstruktion ist, so tief untenauszubauen.... und ich nicht verstehen kann, dass ihr Architekt sie nicht darauf hingewiesen hat, dass [....]  eine anständige Sickerleitung hätte installiert werden sollen.
Was an sich natürlich grundsätzlich richtig ist. Für Ihre Konstruktion sind sie grundsätzlich selber zuständig. Ein bestehendes, funktionierendes System mit einer eigenen Konstruktion falsch funktionieren zu lassen, ist in der Regel kein Recht, andere Leute zur Kasse zu bitten.

So es denn ein funktionierendes System ist/war. Inklusive Unterhalt.

--

Nochmals: Ohne die Gesamtsituation zu kennen, tun wir hier im Forum lesen und viel gescheites Zeug schwafeln. (Gruss vom Ploderi). Wirklich beurteilen muss man die Gesamtsituation. Wem gehört was? Was ist nicht (genügend) geregelt? Wer will nun was von wem woraus? Was ist wem wie wichtig?

Hat die Leitung ein Problem (sei es wegen der Abflussmengen, sei es wegen ungenügender Kapazität vom Vorfluter, sei es mangelnder Unterhalt) ist es Sache der (ich meine natürlich: aller) Eigentümer, diese Probleme zu beheben.

Hat der Ausbau ein Problem (sei es ungenügende Abdichtung, sei es ungenügende Abstand zum Stauspiegel) ist es Sache des Eigentümers diesen zu beheben.

Und letztendlich hat Emil (ich mag Deine Posts!) es sehr deutlich auf den Punkt gebracht: Hier:

Je einfahcer sich die beiden Parteien A und B einigen, desto einfacher und günstiger wird es für alle.

Haba

 
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Vielen Dank Haba und Emil natürlich auch  /emoticons/default_additional/148.gif ... Du hast Recht Haba, es wurde tatsächlich etwas emotional! Ich dachte schon, dass Emil denkt, wir seien die "Bösen" "Geizigen", die nichts bezahlen wollen. So soll es wirklich nicht sein! Und unsere Nachbarn mögen wir (hoffentlich noch lange!)! 

Wir werden uns auf einen Pauschalbetrag einigen denke ich...

Haba, wer würde das abklären können ob der Abstand zum Stauspiegel genügend ist.(Was ist das überhaupt??) Gibt es da klare Normen/Zahlen die man einhalten muss? 

 
Liebe Esine

Letztendlich darf / kann es Dir wurst sein, was Emil denkt. Er darf auch denken, die Welt wäre eine Scheibe. Ich persönlich wäre auch getroffen, wenn er mich kritisieren würde, vor allem weil ich das, was er meist schreibt, schätze und gut finde. Aber das ist ein anderes Ding.

«nichts bezahlten wollen» ist übrigens weder schlecht noch falsch. Das tut niemand gerne. Und dafür muss man sich auch nicht zwingend schämen. Oder vielleicht besser formuliert: Wenn man etwas bezahlt, will man wissen, warum das nötig war.

Stauspiegel: wenn die Kanalisation flach verläuft, je nach dem wo Du wohnst, ist es ein sogenannter Speicherkanal. Wo im Regenfall das Wasser zwischengespeichert wird. Wenn nun der Keller / die Dusche tiefer liegt, als die Kote wo das Wasser aufstaut... hat man naturgemäss ein Problem. Und das müsste im Kanalisationsprojekt abgeklärt worden sein. Ist nicht Dein Bier.

Darum nochmals: Letztendlich ist die (juristische) Frage immer diese: Wer will was/wieviel von wem woraus?

Ohne die Gesamtsituation zu kennen, kann hier niemand (und ich meine NIEMAND) wissen, wo das Problem wirklich liegt, wer was verbockt hat usw.

Wenn man sich "einfachso" auf eine Zahlung einigt ist das sicher für den Moment i.O. und dürfte der Nachbarschaft helfen. Trotzdem wäre es vielleicht angezeigt, sich über die nichtsichtbaren gemeinsamen Besitztümer Gedanken zu machen. Über Leitungsrechte. usw. Wirklich, es dürfte sich für Euch rentieren, die Posts von Emil (inklusive Links) durchzulesen und sich grundlegend Gedanken zu machen, nicht mit der Prämisse «was pampt mich der an» sondern «was kann ich daraus für meine Situation lernen».

Haba

 
Ich werde selbstverständlich nicht jemanden aufgrund seiner Beiträge "verurteilen".

Ich versuche aber, die Situation aus der (möglichen) Sicht des anderen aufzufassen.

Natürlich ist die Frage "warum soll ich bezahlen" berechtigt.

Nur ist es sehr häufig so, dass eine Partei glaubt, sie könne von der anderen etwas fordern oder sei zu nichts verpflichtet, obwohl es in Wirklichkeit nicht so ist. Hier hilft ein Blick ins ZGB oder OR oft weiter: Ist nichts vertraglich geregelt, so ist die vom Gesetz vorgesehene Lösung erstaunlich oft auch die naheliegendste und vernünftigste.

Im ZGB steht ausdrücklich (Art 741): "Gehört zur Ausübung der Dienstbarkeit eine Vorrichtung, so hat sie der Berechtigte zu unterhalten. Dient die Vorrichtung auch den Interessen des Belasteten, so tragen beide die Last des Unterhalts im Verhältnis ihrer Interessen."

Dies entspricht der allgemeinen Auffassung von Recht und Billigkeit, und ich würde es bei einer vertraglos gemeinsam genutzten Leitung ebenfalls so halten, egal wo die durchgeht.

Aus diesem Grund haben mich die Bemerkungen wie "wenn sie aufgestockt hätten" oder "es hat vorher 40 Jahre lang funktioniert" zu einer etwas schärferen Formulierung provoziert, als sie vielleicht angebracht gewesen wäre.

Ich hab das nämlich so verstanden:

"Die gemeinsame Dachwasserableitung ist vielleicht reparaturbedürftig. Aber es läuft bei Rückstau nur der Keller des Nachbarn voll, also ist es dem sein Problem. Er soll die Kosten, die er verursacht, weil er seinen Keller umgebaut hat und ihn die nicht funktionierende Leitung nun plötzlich stört, gefälligst selber tragen."

Deshalb finde ich es hilfreich, das ZGB zu lesen; es ist dank Emil Huber in einigermassen verständlicher Sprache geschrieben. Was die Juristen dann draus machen, ist eine andere Sache. (Wie bei der Kirche: nicht mit Gott, sondern mit dem Bodenpersonal hat man den Ärger)

 
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