Meine Meinung dazu ...
Gemäss RPG müssen die Grundeigentümer die Kosten der Erschliessung ihrer Grundstücke bei der Einzonung übernehmen, das gibt dann eine Mischrechnung bei der Erschliessung und danach ist das Grundstück erschlossen. Eine Mehrleistung seitens der Gemeinde gibt es z.B., wenn nachträglich Freileitungen versenkt werden oder wenn TV-Kabel kommen, aber nicht, wenn benachbarte Grundstücke ebenfalls erschlossen werden. Also kann da auch nichts verrrechnet werden. Die Beitragspflicht von Parzellen, die noch nicht bebaut werden, wird damit begründet, dass sie ebenfalls vom Mehrwert durch die Erschliessung profitieren. Also gilt umgekehrt, dass nicht zu einem Beitrag durch Anliegergebühren usw. gezwungen werden kann, wer keinen wenn auch nur planerischen Mehrwert bekommt.
An sich ist diese Regelung ein Blödsinn, denn sie lädt die Gemeinden ein, auf Kosten der Anstösser Strassen zu bauen in der Hoffung, dass da irgendwann einmal Häuser hinkommen. Das ist in Randgebieten mit zu grossen Bauzonen oft nicht der Fall. Wenn da noch ein Tiefbaufirmenchef Leiter der Baukommission ist ...
Besser wäre es, die anteiligen Erschliessungskosten wären erst bei Erteilung der Baubewilligung fällig. Aber das Gesetz ist nun mal so.
Ein Freibrief zum zur-Kasse-bitten von Anstössern sehe ich darin trotzdem nicht:
Erstens gehört unter einen solchen Bescheid einer Gemeinde ein Rechtsmittelbescheid (die zugrundeliegenden Gesetze müssen genannt sein und die First und Adresse eines Einspruchs ebenfalls)
Zweitens sind 10 Tage Unsinn, als Gemeinderat schick ich solche Bescheide dann immer Anfangs Ferien ... Üblich sind 30 Tage
Drittens ist es zwar logisch, dass man an eine Strasse zahlen muss, aber das bedeutet nicht, dass Nachzahlungen fällig werden, wenn sich ein anderer da auch noch dran hängt.
Viertens muss man sich nur einmal erschliessen lassen. Also ist eine 30m-Regel Blödsinn, weil die 30 Meter mit den Bedürftnissen der Anstösser, zu deren Diensten sie ausschliesslich gewidmet sind, nichts zu tun haben können.
Fünftens bauen die entweder auf ihrem Land, das nicht erschlossen war (warum sonst hätte die Gemeinde eine Strasse bauen sollen), dann braucht es vorher einen Beschluss der Gemeindeversammlung, ebendiese Strasse zu bauen (und dann greift die Klausel des RPG, wonach die von der Erschliessung Begünstigten, und nur diese, diese Kosten zu tragen haben), oder es ist eine Zufahrt innerhalb des Baugrundes, und das ist ausschliesslich Sache des Bauherrn.
Aber das weiss Dein Anwalt alles viel besser als ich, wenn er sein Honorar wert ist.
--> Anwalt, Verwaltungsgericht.
Oder, der neue Bauherr soll an Eure Strasse ebenfalls nachzahlen, weil er ja nicht weiter von Dir weg ist als Du von ihm und somit nach dieser Logik ebenfalls von der bereits vorhandenen Strasse profitiert. Muss er das nicht, wäre es Ungleichbehandlung von Anstössern. Sonst bau ich bei Euch, aber als letzter, damit alle anderen schön meinen Zuweg bezahlen.