Wie lange habt Ihr auf die Endabrechnung gewartet?

Gambino

Mitglied
17. Juli 2008
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Hallo zusammen

mich würde interessieren wie lange ihr auf die endabrechnung gewartet habt. ich hatte die hausübergabe im okt07, habe auch schon angefragt wieso das so lange geht. die antwort darauf war das sie noch nicht alle rechnungen hatten von den handwerkern und da es eine grosse überbauung war (es wurden 8 efh gebaut)dauere es auch ein bisschen länger.

gibt es hier keinen maximalen zeitraum bis wann sie die forderungen stellen können?

gruss und schöns weekend /emoticons/default_smile.png

gambino

 
Salü

Sei doch froh, solange keine Endabrechnung musst du nicht alles bezahlen, zahlst weniger Zins und evt. läuft die Hypothek noch nicht (bei uns ist der Baukredit günstiger als die Hypo)

 
Hausübergabe 1 Aug 07 und Endabrechnung Mai 2008.Bank machte da Druck.

Baukredit, wurde erst mit der Abrechnung abgelöst. Problem war dann, dass wir mehr an Zins bezahlen mussten, als jetzt mit der Festhypo, dh wir sparen in 3 Monaten gut CHF 500.00.

 
Wir sind im Dez 06 in unser neues Haus eingezogen. Im Sept 07 haben wir die erste (fehlerhafte) Endabrechnung erhalten. Im Nov 07 (11 Mt. nach einzug) dann die korrigierte Schlussabrechnung.

 
Hallo zusammen,

wir hatten die Endabrechnung etwa 2 Wochen nach der Hausübergabe erhalten.

Gruss

Zervix

 
Hallo liebe Forum-Mitglieder

nun sind schon mehr als 2 Jahre vergangen und wir haben immer noch keine Abschlussrechnung bekommen. Jetzt langsam Frage ich mich wann eigentlich diese Forderungen verjähren ? Weiss da jemand bescheid, wie lange ein GU Zeit hat um die Abschlussrechnung zu senden ?

Ich habe hier noch den folgenden Artikel im Internet/Beobachter gefunden:

Wann verjährt die Forderung?

Text:patrick

StrubBild:Stock-Kollektion colourbox.com

Ausgabe:19/09

Frage: Wir haben 2002 mit einem Generalunternehmer unser Haus gebaut. Es kam zum Streit, und wir behielten die Vergütung teilweise zurück. Nun droht er rechtliche Schritte an. Er ist viel zu spät, oder?

Nein. Im Normalfall gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. In speziell vom Gesetz definierten Fällen tritt die Verjährung schon nach fünf Jahren ein. Darunter fallen unter anderem periodische Leistungen wie Miet- und Kapitalzinsen sowie Wirtsschulden, zudem Arzt- und Anwaltshonorare, Arbeitslohn sowie Forderungen aus Handwerksarbeit. Der Bau eines ganzen Hauses durch einen Bau- oder Generalunternehmer, der die Arbeiten von Unterakkordanten ausführen lässt, fällt in dieser Bestimmung aber nicht unter den Begriff der Hand*werksarbeit. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Deshalb verjährt die Forderung Ihres Generalunternehmers erst nach zehn Jahren.

Übrigens: Eine Verjährungsfrist wird erst unterbrochen – und beginnt damit neu zu laufen –, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt oder der Gläubiger rechtliche Schritte, also Klage oder Be*treibung, einleitet. Eine blosse Mahnung hat diesbezüglich keinerlei Wirkung.

P.S. wäre froh um euer Feedback

Gruss und ein frohes neues Jahr

Gambino

 
Hallo Gambino

Wir sind auch im Nov. 07 eingezogen und erhielten im Frühling 08 eine Endabrechnung. Allerdings bezahlte ich nur einen Teil davon, da wir einige Mängel offen hatten. Nach und nach wurden die Mängel behoben und mittlerweile sind nur noch Kleinigkeiten offen.

Zudem gab es einige Rückvergütungen wegen unsauber ausgeführten Arbeiten, ich warte nun auf die definitive Schlussabrechnung, welche ich nach Erhalt dann begleichen werde.

Wenn es länger geht, ist die ja nur zu Deinem Vorteil - lass dem GU doch Zeit ;-)

 
Hallo Gambino,

ich verstehe Eure Situation schon - irgendwann will man mal einen Schlussstrich ziehen können und will nicht noch mit alten Forderungen rechnen (Kapitalforderungen verjähren i.d.R. in 10 Jahren, Zinsforderungen 5 J.).

Um welchen Betrag geht es denn...? Ich würde dem GU ein Einschreiben senden, dass Du mit der Schlussabrechnung bis in 20 Tagen rechnest, andernfalls Du allfällige Forderungen als abgegolten betrachtest...

...darauf reagieren die meistens.../emoticons/default_biggrin.png

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Arcuos, sorry für meine verpätete Antwort aber ich hatte Deinen Beitrag nicht gesehen.

Das mit dem Einschreiben habe ich schon gemacht, aber leider ohne Erfolg (keine Rückmeldung).

Der Rest des Problems findest Du hier: http://www.haus-forum.ch/generalunternehmer-architekten/5131-bauabrechnung-endabrechnung.html

Aber mich interessiert im Moment eigentlich nur die Verjährungsfrist für seine Forderungen.

Der HEV hat mir gesagt, dass der GU bei einem Werkvertrag 5 Jahre Zeit hat um das Geld einzufordern und bei allen anderen Arten von Verträgen wäre die Verjährungsfrist 10 Jahre.

Wie sehe ich ob es sich bei meinem Vertrag um einen Werkvertrag handelt ?

Kann mir da jemand helfen ?

Danke und Gruss

Gambino

 
Hallo Gambino,

wenn Du einen Vertrag mit einem GU hast, dann würde ich meinen, ist dies ein Werkvertrag... Ob dies jedoch das OR aushebelt möchte ich mal bezweifeln... wie gesagt - nach CH-Recht verjähren Kapitalforderungen nach 10 Jahren und Zinsforderungen nacht 5 J....

Genaueres muss Dir aber ein Anwalt sagen können.

Grüssle

Arcuos

 
Wir wohen seit April 2008 im Haus. Wir haben bis jetzt noch keine Endabrechnung bekommen. Nachdem wir uns beim GU fragten wo die Endabrechnung bleibt. Sagen diese es gebe gar keine. Ist das normal???

 
Das ist sicher nicht normal.

Wer hat denn jetzt zuviel bezahlt? Der GU oder DU?

Normalerweise ist es bei einem GU ja so, dass man Ratenzahlungen leistet und dann noch das eine dazu oder wegkommt und am Schluss abgerechnet wird.

Falls das bei Euch immer gleich bezahlt wurde, kann es schon sein, dass es keine Endabrechnung gibt.

 
@Pippen ja wir haben in Raten bezahlt. Wahrscheinlich wir haben zu viel bezahlt. Jetzt ist auch raus bekommen das wir den Laminat und den Wasserschieber noch zu vom GU zu gut haben. Wir müssen noch mal über die Bücher. Meine Frage wenn ich oder mein Mann Eigenleistungen machen, können wir es der GU verrechnen??

 
Meine Frage wenn ich oder mein Mann Eigenleistungen machen, können wir es der GU verrechnen??
Das hängt von Eurem Vertrag ab ... Falls Ihr mit dem GU Eigenleistungen vereinbart habt, so hat er Euch einen Betrag x gutgeschrieben und den solltet Ihr auch bekommen. Falls Ihr Eigenleistungen gemacht habt, weil der GU nichts gemacht hat, so ist es komplizierter.

 

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