Hallo Hennessey,Der genaue Wortlaut von Art. 16 NIV:
Art. 16
1 Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Artikel 8,
Elektro-Kontrolleure/Chefmonteure sowie Elektromonteure mit eidgenössischem
Fähigkeitszeugnis für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem
Eigentum stehenden Wohn- und zugehörigen Nebenräumen.
Sind da im Artikel 8 (Auflistung der fachkundigen Personen) noch andere aufgelistet? Was ist mit Elektronikern, Elektromechanikern, Elektroingenieure usw... Die sind ja auch befähigt an Niederspannung evt. sogar an Hochspannung zu arbeiten.
Mal abgesehen davon, dass ein Laie seiner Gesundheit zu Liebe nicht ohne FI herumbasteln sollte, ist es wohl schwer nachzuweisen, dass es jemand ohne Installationsbewilligung gemacht hat. Schlussendlich kommt ja in beiden Fällen der Elektrokontrolleur vorbei und muss es abnehmen.
Gruss
Fendant