Lieber Flyer
Gute Anfrage. Ein Punkt wäre zu klären: Wofür ist der Humus?
Einfach Humus auf eine Parzelle kippen geht heute im Kanton Zürich nicht mehr.
Im Kt. ZH muss für Bodenverschiebungen (So heisst das wirklich) gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden. Je nach Verwendungszweck müsst/solltet Ihr ausschliesslich sauberes Material Kat. I (gemäss VBBo) verwenden. Für einen normalen Garten kann aber auch Kat. II verwendet werden. (Eingeschränkte langfristige Bodenfruchtbarkeit, aber keine Gefährdung für Mensch und Tier. Z.B. Boden aus ehemaligen Rebflächen mit Kupfersulphat-Einträgen)
Nun ist es so, dass Kat. II Material auf einer Baustelle teuer entsorgt werden muss (ca. 100.--/m³ fest).
Jeder, der dir das liefern darf, bezahlt Dir evtl. sogar noch etwas.
Allerdings muss das gelieferte Kat. II Material dem bereits bestehenden Material entsprechen - wenn es mir recht ist, ist dies sogar mit Laborproben nachzuweisen.
Damit Du rausfindest, ob Deine Parzelle vorbelastet ist (und Du Kat. II Mat. einbauen darfst) konsultierst Du den PBV (Prüfperimeter für Boden Verschiebung):
http://maps.zh.ch?topic=FaBoPBV2ZH&offlayers=bezirkslabels&scale=310000&x=692000&y=252000
(Du kannst Deine Adresse dann eingeben, dann erscheinen die Einträge farbig)
Falls Deine Parzelle eingetragen ist, hast Du gute Chancen bezahlt zu werden.
Allerdings musst Du dann wissen, was Du hinkarren darfst. Da wird wohl noch eine Laboruntersuchung durch eine Fachperson Bodenverschiebung notwendig.
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/fabo/bauen/bodenverschiebungen/_jcr_content/contentPar/downloadlist_1/downloaditems/liste_der_fachperson_0.spooler.download.1384854360105.pdf/Liste_der_Fachpersonen.pdf
In der Regel muss dies die Fachperson der liefernden Partei machen. Aber, damit Du weisst, was Du annehmen kannst, können vorgängige Laborproben sinnvoll sein.
Das rentiert sich nur dann, wenn ihr genügend Humus braucht.
Wenn es weniger als 50m³fest ist, seid Ihr unter der "Bagatell-Grenze". Das heisst, ihr müsst den Formularkrieg nicht mitmachen. (Aber die Gesetze gelten weiterhin, ein Verstoss ist weiterhin strafbar.)
Und: Der Transport ist teuer!
Frage auf der Gemeinde (Baubehörde) an, wer leicht nach Euch baut, dann könnt ihr mit dem Bauherrn abmachen, dass er Euch den Humus abgeben kann.
Gruss
Haba