Wer einen Schaden behauptet, muss ihn beweisen. Deshalb meinte ich, dass es ein Abnahmeprotokoll geben müsse, aus welchem der Schaden hervorgeht, auch wenn das Gesetz dies nicht verlangt. Wenn da einfach ein Schaden behauptet wird und man schon mit Handwerkerrechnungen für bereits ausgeführte Reparaturen kommt, dann liegt es nahe, dass die Gegenseite nicht wirklich an Transparenz interssiert ist. Deshalb lohnt es sich auch, einen Schadensregulierer der Versicherung einzuschalten, die kennen die Tricks. Üblich, und die Hausverwaltung weiss das auch, ist es, dass der Schaden dokumentiert und gemeldet und der Haftbaren zur Regulierung aufgefordert wird.
Frag sie mal, warum sie das nicht so gemacht haben.
Noch etwas, aber das hast du vermutlich inzwischen auch schon gemerkt:
a) den Bürgen tut man würgen
/emoticons/default_cool.png Spätestens wenn es um finanzielle Dingen geht, sollte man sich seine Freunde sorgfältig aussuchen.
Frag sie mal, warum sie das nicht so gemacht haben.
Noch etwas, aber das hast du vermutlich inzwischen auch schon gemerkt:
a) den Bürgen tut man würgen
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