Zulässiger Spalt zwischen Türrahmen (-zarge) und Wand

schneih2

Mitglied
06. Sep. 2010
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Hallo zusammen

In unser Eigentumswohnung wurden Türen mit Holzrahmen geplant/eingebaut. Bei Bezug mussten wir feststellen, dass die Rahmen teilweise extrem verzogen waren und zwischen Türrahmen und Wand teils grössere Spalten zu sehen waren. Grund war offenbar die nicht sachgerechte Verwendung von Isolationsschaum zwischen Türrahmen und Wand. Dies wurde inzwischen nachgebessert und die seitlichen Anschlussfugen mit Silikon verfugt, was auch ganz gut aussieht. Zufällig haben wir festgestellt, dass man die Oberteile der Türrahmen (Kämpfer) teilweise nicht verfugt hat (Nachlässigkeit, Faulheit der Handwerker etc. ?). Auf wiederholte Reklamation beim GU wurde uns nun mitgeteilt, dass eine Verfugung mit Silikon sowieso nicht ratsam sei, da diese aufgrund der Gebäudeschrumpfung/-bewegung mit der Zeit aufreisst und deshalb man keinen weiteren Handlungsbedarf sieht.

Meine Fragen sind nun die:

Stimmt die Aussage des GU?

Gibt es Normen/Bestimmungen über zulässige Spaltmasse zwischen Türzarge und Wand?

Muss noch erwähnen, dass wir in userer vorherigen Wohnung Stahlrahmen hatten, welche ein sehr sauberes Bild ergaben (keinerlei sichtbare Fuge).

Vielen Dank im voraus für eventuelle Kommentare bzw. Hinwiese.

Freundlicher Gruss

HS

 

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