Was ich sehr stark kritisiere ist (ob nun in FR oder BE), dass die Entschädigung des Notars mit einer Schuldbriefsumme gekoppelt wird: Das ist schlicht und einfach nicht nachvollziehbar! Die Arbeit des Notars ist genau gleich gross, ob da noch eine Null mehr auf dem Papier steht....kleines Rechenbeispiel aus einer weiteren Steuerhölle (BE)
Bloss noch Zahlen einsetzen und staunen, bzw. weinen... /emoticons/default_wink.png
Kosten Verschreibung
Liegenschaftssteuer
1.00 ? des amtlichen Werts
Kant. Handänderungssteuer
1.8 % des Verkaufspreises
Grundbuchgebühr/Notar
0.8 % des Verkaufspreises
Kosten Errichtung Schuldbriefe
Pfandrechtsteuer
0.25 % der Schuldbriefsumme
Pfandrechtsteuer
0.25 % der Schuldbriefsumme
Grundbucheintragungsgebühr (CHF 50)
Kosten Notar
2.00 ? der Schuldbriefsumme
Um nun Voten unserer Rechtsexperten vorzubeugen: Das Argument des "Risikos" mit der Einlieferungsverpflichtung ist absolut lächerlich..... und genau dieser Punkt wäre der einzige Grund, eine "Notarleistung" für diese Arbeit an die Höhe des Schuldbriefes zu koppeln.
Sorry: Für mich sind solche "Tarife" schlicht und einfach "Geldmaschinen" in die Taschen der Notare. Das hat wirklich nichts mehr mit "fairer Lohn" zu tun./emoticons/default_mad.png
Martin