Zusätzliche Kosten zum Kaufpreis?

...kleines Rechenbeispiel aus einer weiteren Steuerhölle (BE)

Bloss noch Zahlen einsetzen und staunen, bzw. weinen... /emoticons/default_wink.png

Kosten Verschreibung

Liegenschaftssteuer

1.00 ? des amtlichen Werts

Kant. Handänderungssteuer

1.8 % des Verkaufspreises

Grundbuchgebühr/Notar

0.8 % des Verkaufspreises

Kosten Errichtung Schuldbriefe

Pfandrechtsteuer

0.25 % der Schuldbriefsumme

Pfandrechtsteuer

0.25 % der Schuldbriefsumme

Grundbucheintragungsgebühr (CHF 50)

Kosten Notar

2.00 ? der Schuldbriefsumme
Was ich sehr stark kritisiere ist (ob nun in FR oder BE), dass die Entschädigung des Notars mit einer Schuldbriefsumme gekoppelt wird: Das ist schlicht und einfach nicht nachvollziehbar! Die Arbeit des Notars ist genau gleich gross, ob da noch eine Null mehr auf dem Papier steht.

Um nun Voten unserer Rechtsexperten vorzubeugen: Das Argument des "Risikos" mit der Einlieferungsverpflichtung ist absolut lächerlich..... und genau dieser Punkt wäre der einzige Grund, eine "Notarleistung" für diese Arbeit an die Höhe des Schuldbriefes zu koppeln.

Sorry: Für mich sind solche "Tarife" schlicht und einfach "Geldmaschinen" in die Taschen der Notare. Das hat wirklich nichts mehr mit "fairer Lohn" zu tun./emoticons/default_mad.png:mad:

Martin

 
Was ich sehr stark kritisiere ist (ob nun in FR oder BE), dass die Entschädigung des Notars mit einer Schuldbriefsumme gekoppelt wird: Das ist schlicht und einfach nicht nachvollziehbar! Die Arbeit des Notars ist genau gleich gross, ob da noch eine Null mehr auf dem Papier steht.

Um nun Voten unserer Rechtsexperten vorzubeugen: Das Argument des "Risikos" mit der Einlieferungsverpflichtung ist absolut lächerlich..... und genau dieser Punkt wäre der einzige Grund, eine "Notarleistung" für diese Arbeit an die Höhe des Schuldbriefes zu koppeln.

Sorry: Für mich sind solche "Tarife" schlicht und einfach "Geldmaschinen" in die Taschen der Notare. Das hat wirklich nichts mehr mit "fairer Lohn" zu tun./emoticons/default_mad.png:mad:
Das ist aber bei den Grundbuchkosten genauso, der Aufwand fürs Grundbuch ist genau derselbe, ob der Pfandbrief über 50t, 500t oder 5M lautet.

 
Das ist aber bei den Grundbuchkosten genauso, der Aufwand fürs Grundbuch ist genau derselbe, ob der Pfandbrief über 50t, 500t oder 5M lautet.
Das ist durchaus richtig. Meine Kritik kann auch auf diese Kosten übertragen werden /emoticons/default_wink.png

Die

Kosten des Grundbuches sind jedoch nicht so extrem hoch wie die Notarkosten.

Martin

 
Das ist durchaus richtig. Meine Kritik kann auch auf diese Kosten übertragen werden /emoticons/default_wink.png

Die Kosten des Grundbuches sind jedoch nicht so extrem hoch wie die Notarkosten.
Im Kanton AG schon... ist in etwa 50:50.

 
Im Kanton AG schon... ist in etwa 50:50.
Du meinst gleich "tief" nicht hoch /emoticons/default_biggrin.png:D:D

Im Ernst: Ist immer Geld, für das nicht so sehr viel Leistung dahinter steht. Ob das nun 2-3 Tausend oder eben viel mehr sind: Weh tut es für uns Häuslebauer immer.

Martin

 
Was ich sehr stark kritisiere ist (ob nun in FR oder BE), dass die Entschädigung des Notars mit einer Schuldbriefsumme gekoppelt wird: Das ist schlicht und einfach nicht nachvollziehbar! Die Arbeit des Notars ist genau gleich gross, ob da noch eine Null mehr auf dem Papier steht.

Um nun Voten unserer Rechtsexperten vorzubeugen: Das Argument des "Risikos" mit der Einlieferungsverpflichtung ist absolut lächerlich..... und genau dieser Punkt wäre der einzige Grund, eine "Notarleistung" für diese Arbeit an die Höhe des Schuldbriefes zu koppeln.

Sorry: Für mich sind solche "Tarife" schlicht und einfach "Geldmaschinen" in die Taschen der Notare. Das hat wirklich nichts mehr mit "fairer Lohn" zu tun
Fallen die Architekte nicht auch unter diese "Verdienergruppe"? Bei denen lautet die Formel üblicherweise doch auch:

Küche doppelt so teuer = doppeltes Architektenhonorar ohne irgend einen Mehraufwand

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Fallen die Architekte nicht auch unter diese "Verdienergruppe"? Bei denen lautet die Formel üblicherweise doch auch:

Küche doppelt so teuer = doppeltes Architektenhonorar ohne irgend einen Mehraufwand

Mirella /emoticons/default_smile.png
Hallo Mirella

Bei uns nicht /emoticons/default_wink.png

Das ist eigentlich heute auch nicht mehr unbedingt die "Norm". Das Architekturhonorar steht (bei uns) in Relation zur Leistung. Daher bekommt unser Architekt für die viel teurere Küche nichts zusätzlich.

Martin

 
eigentlich wollte ich nur wissen, was neben dem fixen hauspreis inkl. land noch für kosten auf uns zukommen und wie wir diese finanzieren müssen (von wegen bargeld zurückhalten für solche kosten). aber nun artet es wohl aus, schade.

übrigens, ich habe mal hochbauzeichnerin gelernt und weiss wieviel arbeit hinter jedem plan, jeder variante, abänderung steckt. heute arbeite ich als bausekretärin bei einem architekt/gutachter und experte für bauschäden/bauherrenberater und sehe auch da wieder wieviel die bauherren verlangen und dann bei den mehrkosten jammern.

 
eigentlich wollte ich nur wissen, was neben dem fixen hauspreis inkl. land noch für kosten auf uns zukommen und wie wir diese finanzieren müssen (von wegen bargeld zurückhalten für solche kosten). aber nun artet es wohl aus, schade.

übrigens, ich habe mal hochbauzeichnerin gelernt und weiss wieviel arbeit hinter jedem plan, jeder variante, abänderung steckt. heute arbeite ich als bausekretärin bei einem architekt/gutachter und experte für bauschäden/bauherrenberater und sehe auch da wieder wieviel die bauherren verlangen und dann bei den mehrkosten jammern.
Was meinst du mit "schade"??? Es geht doch um die Mehrkosten, die zu tragen sind - und die sind je nach Kanton arg verschieden.

Wahrscheinlich meinst du u.a. mein "Gemaule" zu den Kosten, die in keiner Relation zum Nutzen stehen (z.B. Notariatskosten) --> das musste einfach mal raus, weil es eine "Sauerei" ist. /emoticons/default_biggrin.png

Zum letzten Teil: Klar geben Änderungswünsche zusätzlichen Aufwand. Das ist richtig. Dass dieser abgegolten werden soll, ist auch klar. In dem Sinne kosten uns die Änderungen auch Geld - das aber durch den zus. Aufwand begründet ist. Eine höhere Abgeltung, nur weil eine Küche teurer ist, hat aber definitiv nichts mit dem zu tun....

Martin

 
Unsere Grundbuchkosten, belaufen sich ja nur aufs Land und da sind es doch auch CHF 5841.50.

Mal Detailiert.

Notarkosten:

Auf Kaufpreis Land CHF 109400.00 CHF 850.00

Auf Pfandsumme(Schuldbriefe) CHF 1200.00

Telefon und Porto CHF 20.00

Grundbuchkosten:

Handänderungssteuer 1,8% CHF 1969.20

Eintragungsgebühr CHF 220.00

Pfandrechtsteuer 0,25% auf Pfandsumme CHF 1125.00

Eintragungsgebühr Grundpfand CHF 300.00

Macht ein Total von CHF 5841.50

Ist natürlich dann auch noch Abhängig.

Wir haben diese Gebühren einfach vom Land. Wenn diese Gebühren zum vollen Kaufpreis des Hauses oder Wohnung verrechnet, ist es dann schnell mal ettliches höher, ab ca CHF 15000.00.

Auch die Pfandgebühren, ist natürlich mit der Höhe der Schuldbriefe abhängig. Wir haben da jetzt CHF 450000.00

Auf zb CHF 600000.00 würde diese CHF 1500.00 Betragen, also noch im Rahmen.

Klar ist noch Kanton Abhängig. Meine Darstellung ist vom Kt Bern.

 
Hallo

Wir sind leider auch im falschen Kanton (AG) - im Kanton BL ist die Handänderungssteuer für selbstbewohntes Eigentum abgeschafft worden. Das ist doch ein Relikt aus alten Tagen.

Es sind ja wohl Bestrebungen im Gange diese gesamtschweizerisch abzuschaffen, nun wir haben dem Fiskus auch noch etwa 4800 CHF geschenkt ...

 
Hallo

Wir sind leider auch im falschen Kanton (AG) - im Kanton BL ist die Handänderungssteuer für selbstbewohntes Eigentum abgeschafft worden. Das ist doch ein Relikt aus alten Tagen.
Ihr seid und bleibt doch im Suppenturm...
Im AG gibt es keine Handänderungssteuer dafür sind die Gebühren für den Schuldbrief immens, aber das muss wenigstens nur einmal gezahlt werden, die Handänderungssteuer bei jedem Verkauf von neuem. /emoticons/default_mad.png

 

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