Hallo zusammen
Ich werde zurzeit von meinem Architekten mit Zusatzkosten geschröpft.
Der Architekt hatte vergessen die Abfuhr der Rohplanie zu offerieren und im KV zu berücksichtigen. Nun sind Zusatzkosten von über 5'500.- entstanden.
Ich als Bauherr hatte erst später davon erfahren, nach dem die Rechnung vom Unternehmer gestellt wurde. Ich fragte beim Architekten nach warum keine Offerte eingeholt wurde.
Die Antwort war, dass der Unternehmer einfach der günstigste in der Region sei. Vom Unternehmer sind Regie Rapporte bzw. Abfuhrrechnungen vom Abnehmer vorhanden. Aber überprüfen lässt sich das nicht, ob die Abfuhr auch wirklich stattgefunden hat. Ich gehe aber eigentlich davon aus.
Kann ich die Rechnung anfechten? Nur zum Teil zahlen? Wie sieht das rechtlich aus?
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Des Weiteren habe ich noch eine Frage betreffen Mehr-Aushub Kosten von über 4'000.- Es betrifft den gleichen Unternehmer wie im Fall von oben. Nur in diesem Fall war er Subakkordant des Baumeisters. Über den Baumeister habe ich nun eine Rechnung von Zusatzkosten für den Mehr-Aushub erhalten. Es handelt sich um zusätzlich loses Material, dass im Werkvertrag so nicht enthalten war. Der Werkvertrag wurde mit dem Baumeister nach SIA-Norm abgeschlossen.
Kann ich den Architekten zur Rechenschaft ziehen, dass er vergessen hatte loses Material im Devis auszuschreiben oder sich verkalkuliert hatte? Ist der Werkvetrag nicht verbindlich? Ist es nicht das Risiko des Baumeisters, wenn es doch plötzlich Mehr-Aushub gibt? Gibt es hier evt. einen Toleranzwert, dass der Bauherr einen Teil selbst zahlen muss?
Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten und Vorschläge
Grüss, Chris
Ich werde zurzeit von meinem Architekten mit Zusatzkosten geschröpft.
Der Architekt hatte vergessen die Abfuhr der Rohplanie zu offerieren und im KV zu berücksichtigen. Nun sind Zusatzkosten von über 5'500.- entstanden.
Ich als Bauherr hatte erst später davon erfahren, nach dem die Rechnung vom Unternehmer gestellt wurde. Ich fragte beim Architekten nach warum keine Offerte eingeholt wurde.
Die Antwort war, dass der Unternehmer einfach der günstigste in der Region sei. Vom Unternehmer sind Regie Rapporte bzw. Abfuhrrechnungen vom Abnehmer vorhanden. Aber überprüfen lässt sich das nicht, ob die Abfuhr auch wirklich stattgefunden hat. Ich gehe aber eigentlich davon aus.
Kann ich die Rechnung anfechten? Nur zum Teil zahlen? Wie sieht das rechtlich aus?
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Des Weiteren habe ich noch eine Frage betreffen Mehr-Aushub Kosten von über 4'000.- Es betrifft den gleichen Unternehmer wie im Fall von oben. Nur in diesem Fall war er Subakkordant des Baumeisters. Über den Baumeister habe ich nun eine Rechnung von Zusatzkosten für den Mehr-Aushub erhalten. Es handelt sich um zusätzlich loses Material, dass im Werkvertrag so nicht enthalten war. Der Werkvertrag wurde mit dem Baumeister nach SIA-Norm abgeschlossen.
Kann ich den Architekten zur Rechenschaft ziehen, dass er vergessen hatte loses Material im Devis auszuschreiben oder sich verkalkuliert hatte? Ist der Werkvetrag nicht verbindlich? Ist es nicht das Risiko des Baumeisters, wenn es doch plötzlich Mehr-Aushub gibt? Gibt es hier evt. einen Toleranzwert, dass der Bauherr einen Teil selbst zahlen muss?
Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten und Vorschläge
Grüss, Chris