Wie du auf die Aussage zu meinem Lohn kommst weiss ich nicht, spielt hier jetzt (noch) keine Rolle. Ich weiss, dass der hoch genug sein muss aufgrund der Tragbarkeit.
Mir gehts nur um das Verständis wie bei einer Zwangsversteigerung denn gerechnet wird.
Ich nehme ja mal an, dass die Bank auch den Verkehrswert schätzt. Mehr als dieser Wert wird doch nicht finanziert oder wird bei einer Renovation der Verkehrswert nach Abschluss der Arbeiten herangezogen?
Und wie schaut es aus, wenn der Ersteigerungspreis kleiner ist als der geschätzte Verkehrswert vor Renovation? Wird die Differenz als EK gerechnet?
Die aktuelle Bank hat jetzt ja schon ca. 400k in der Immobilie drin. Da gehe ich davon aus, dass die Bank auch mindestens 500-600k die Liegenschaft einschätzt. Sonst hätte der aktuelle Besitzer (über 70) wohl nicht so viel Geld erhalten.
Mir gehts nur um das Verständis wie bei einer Zwangsversteigerung denn gerechnet wird.
Ich nehme ja mal an, dass die Bank auch den Verkehrswert schätzt. Mehr als dieser Wert wird doch nicht finanziert oder wird bei einer Renovation der Verkehrswert nach Abschluss der Arbeiten herangezogen?
Und wie schaut es aus, wenn der Ersteigerungspreis kleiner ist als der geschätzte Verkehrswert vor Renovation? Wird die Differenz als EK gerechnet?
Die aktuelle Bank hat jetzt ja schon ca. 400k in der Immobilie drin. Da gehe ich davon aus, dass die Bank auch mindestens 500-600k die Liegenschaft einschätzt. Sonst hätte der aktuelle Besitzer (über 70) wohl nicht so viel Geld erhalten.