3100m2 Bauland am Südhang in BL geerbt, wie weiter?

MFH Greenhorn

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08. Aug. 2021
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Liebe Forumsgemeinschaft,

Wir haben zu dritt im Kt BL an erhöhter, exklusiver Hanglage 4 x Parzellen (W2) mit insgesamt 3100m2 nicht erschlossenes Bauland geerbt.

Die verbindliche Erschliessungszusage haben wir der Gemeinde überreicht. Die Gemeinde aktuallisiert die Strassenplanung und führt Abstimmung mit dem Kanton durch um (hoffentlich zeitnah) das Erschliessungsprojekt vor die Einwohnergemeindeversammlung zu bringen.

Da unser Bauland nach dem Kantonalen Richtplan für die Rückzonung vorgesehen ist, sind wir aufgefordert vor April 2022 zu handeln.
Als Branchenneulinge haben wir folgende Varianten mit vielen Unklarheiten erruiert und hoffe auf die Unterstützung durch die Community um nicht die üblichen Anfängerfehler zu begehen.


Variante A: Verkauf Bauland

Pro: sofortiger Gewinn
Contra: Das Angebot liegt bei 1.75 Mio (Schätzung der Bank ist bei 2 Mio) zusätzlich werden 25% Grundstückgewinnsteuer


fällig.

was haben wir vergessen?

Variante B: Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

Abklärungen haben ergeben, dass sich auf dem Grundstück 12 - 18 Wohnungen realisieren lassen.
Die Gesamtanlagekosten werden auf CHF 10Mio und das Bausland auf CHF 2Mio geschätzt.
3 Wohnung sind für den Eingenbedarf vorgesehen, der Rest könnte verkauft oder vermietet werden.


Fragen und Unklarheiten:

[SIZE=10.5pt]1. Welche Phase gehören zum Bau eines MFH und was sollte bei diesen Phasen speziell beachtet werden?[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]2. Wird ein Bauträger, GU oder TU benötigt und was sind die Vor-/Nachteile dabei?[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]3. Wie erkenne und finde ich den guten Architekten, wenn ich nur sporadisch in der Region sein kann?[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]4. Welche Finanzierungsformen sind möglich, wenn nur das Bauland als Eigenkapital eingebracht wird?[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]5. Ab wann lässt sich der erste Gewinn realisieren?[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]6. Welche Steuer werden fällig und lassen sich diese optimieren?[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]7. Welche Risiken sind mit dem MFH Bau verbunden und wie können diese versichert oder minimiert werden?[/SIZE]

was haben wir vergessen?

Variante C : ?

Vielen Dank für deine Unterstüzung

MFH Greenhorn

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke Variante C wäre z.B ein Teil A und B. Das wäre wohl auch die Veriante welche ich nachverfolgen würde.

Ihr könntet 2 Parzellen verkaufen, und so euer Eigenkapital aufstocken, und auf den anderen zwei Parzellen ein MFH bauen.

So könntet Ihr da ca 6 Wohnungen bauen, welche Ihr im Eigenbedarf oder Vermieten werdet, und diese gut in euerer Erbengemeinschaft aufteilen könntet.

Wenn ich ein MFH bauen würde, würde ich dies mit einem Vertrauensvollen Architekten machen, und nicht mit einem GU. So bist du der Bauherr und stehst über allen Entscheidungen, und hast deinen Architekten/Bauleistung, welcher auf der Baustelle für die Umsetzung schaut.

 
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Danke für deinen Input Roberto.

Besteht bei Variante B die Möglichkeit, vor Baubegin 50% der Wohnungen zu verkaufen um damit den Baukredit zu erhalten?

 
Ihr könnt z.B. ein Projekt realisieren lassen von einem Architekten und anschliessend versuchen, die Whg ab "Prospekt" zu verkaufen. Somit 

würde die Bank die Zahlungsversprechen als EK ansehen, was sicherlich bei der Finanzierung hilft. Fraglich ist allerdings, ob dies noch bis April 2022 möglich ist?

m. E. sollten Erbengemeinschaften so rasch wie möglich aufgelöst werden (sei dies mit Darlehen, Überführung in eine jur. Person, etc.). 

 
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Den Landpreis finde ich für BL und exklusive Lage etwas sehr tief. 

25% Grundstückgewinnsteuer kann auch fast nicht stimmen. Das ist der Höchstsatz.
Im Kanton BL wird die Haltedauer der verstorbenen Eltern für die Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer angerechnet.

Ich würde nicht verkaufen, höchstens Wohnungen. 

Ich würde 2 bis 3 Architekten einen Vorschlag machen lassen.
Ein optisch schönes MFH und attraktive Wohnungen sind ja zuerst mal das Wichtigste.

Wenn es knapp ist mit dem Eigenkapital, kannst Du Eigentumswohnungen machen.
Diese kann dann die Bank höher bewerten als Mietwohnungen.
Du musst einfach ein Stockwerkeigentum begründen und musst keine Wohnungen verkaufen.
Das ist ist nicht meine Idee, sondern hat die Basellandschaftliche Kantonalbank Bekannten vorgeschlagen, die ein MFH bauten mit dem Bauland als Eigenkapital.

Wenn Ihr Stockwerkeigentum macht, habt Ihr auch eine saubere Trennung zwischen Euch 3 Erben.
Jeder bekommt gleich viele Wohnungen bzw. Wohnfläche. 
Jeder kann dann mit seinen Wohnungen machen was er will.





 

 
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