Die Türe vom Treppenhaus in die Garage klemmt beim Öffen und Schliessen stark und kann nur mit sehr viel Druck geschlossen werden.
Das EFH wurde vor gut 2 Jahren gebaut.
Das Unternehmen welche sämtliche Türen geliefert und montiert hat verlangt für das Einstellen/Korrigieren 120 CHF und sagt das die Garantie von 2 Jahren bereits erloschen ist und es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt.
Gemäss Artikel 371 gilt:
Bei beweglichen Werk die mit unbeweglichen Bauwerk verbunden sind ist die Verjährung 5 Jahre.
Gilt diese Verjährungsfrist in diesem Fall auch für die Tür?
Das EFH wurde vor gut 2 Jahren gebaut.
Das Unternehmen welche sämtliche Türen geliefert und montiert hat verlangt für das Einstellen/Korrigieren 120 CHF und sagt das die Garantie von 2 Jahren bereits erloschen ist und es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt.
Gemäss Artikel 371 gilt:
Bei beweglichen Werk die mit unbeweglichen Bauwerk verbunden sind ist die Verjährung 5 Jahre.
Gilt diese Verjährungsfrist in diesem Fall auch für die Tür?