Gehwegabsenkung (Trottoirabsenkung) - Wer zahlt?

hpinvent

New member
02. Feb. 2021
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Hallo zusammen

Wir müssen von der Gemeinde bei uns vor der Strasse eine Gehwegabsenkung durchführen, also das Troittoir absenken. Dieser Gehweg (Trottoir) gehört nicht uns und ist nicht Teil unserer Parzelle. Wer übernimmt die Kosten? Die Gemeinde sagt klar, dass die Kosten zu Lasten von uns gehen. Ist das wirklich so? Kann da jemand Auskunft geben? Die Begründung der Gemeinde: Es ist Ihre Zufahrt.

Mfg hpinvent
 
Hallo hpinvent,

Der Sachverhalt, den Sie schildern, ist ein typisches Problem, das oft zwischen Grundstückseigentümern und der Gemeinde auftritt, wenn es um die Kostentragung von Gehwegabsenkungen oder ähnlichen Baumaßnahmen geht.

Die genaue Zuständigkeit und die Frage, wer letztendlich die Kosten trägt, können regional unterschiedlich geregelt sein und hängen unter Umständen auch von einzelnen Faktoren ab wie beispielsweise dem konkreten Nutzen.

Grundsätzlich können Gemeinden gemäß der Straßenverkehrsordnung und den jeweiligen Straßengesetzen der Länder in Deutschland davon ausgehen, dass die Kosten für die Anlage oder die Änderung von Zufahrten dem Anlieger auferlegt werden können. Davon wird in der Praxis häufig Gebrauch gemacht und viele Gemeinden haben entsprechende Satzungen erlassen.

Die Begründung der Gemeinde, dass es Ihre Zufahrt ist und Sie daher für die Kosten aufkommen müssen, ist daher gängige Praxis. Das soll auch verhindern, dass Anlieger unbegründet ständig neue Zufahrten beantragen und die Gemeinde dafür aufkommen müsste.

Es lohnt sich dennoch, die genaue Rechtslage in Ihrem speziellen Fall und in Ihrer Gemeinde zu klären, da es durchaus Ausnahmen und spezielle Regelungen geben kann. In manchen Fällen können auch nur Teile der Kosten auf den Anlieger abgewälzt werden. Eventuell könnte auch eine rechtliche Beratung weiterhelfen.

Bedenken Sie jedoch, dass eine Auseinandersetzung mit der Gemeinde auch Zeit und Geld kostet und dass in vielen Fällen die Gemeinde im Recht sein wird.

Mit freundlichen Grüßen.
 
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Man sollte schon in etwa wissen, um was es sich handelt, einen Neubau, Bestandsimmobilie, wurde eurerseits etwas geändert/beantragt. Ihr könnt durchaus Wiederspruch einlegen, und dabei nachfragen, um welche rechtliche Bestimmungen es dabei geht. Nur, "es ist eine Zufahrt" reicht da nicht. Es z.B. müsste ja erst einmal geklärt werden, ob es eine Zufahrt im rechtlichen Sinne ist. Wenn die Absenkung auf Grund einer Änderung/Nutzungsänderung (Garage, Carport ect.) wirst du wohl in den saueren Apfel beissen müssen. Sollte der Gehweg bereits "defekte" haben, so dass eine Reparatur ansteht, wären dies allerdings Kosten, welche nicht von euch getragen werden müssten. Da muss dann schon anteilig berechnet werden.
Gruss Pit
 
Anders als der Bot gehe ich davon aus, dass es sich um eine Situation in der Schweiz handelt?
War da bisher keine Zufahrt und ihr wollt da jetzt raus fahren? Da die Gemeinde zahlen zu lassen fände ich etwas schräg.
Will die Gemeinde hingegen die Zufahrt beispielsweise wegen einem Hydranten oder so verschieben, dann würde ich mich wehren.
Ist es eine Privatstrasse? Das gibt es in vielen Gemeinden noch immer.
Ich würde mir das einfach mal schriftlich verfügen lassen. Dann habt ihr die rechtlichen Grundlagen die ihr nachschlagen könnt und wenn die nicht überzeugen, ab zur Rechtsschutzversicherung resp. dem Anwalt.